Die Neuerungen 2023

Ob Leistung, Service oder Beitrag - die Bertelsmann BKK ist auch im neuen Jahr Ihr top-Partner für Ihre Gesundheit. Alles zu den Neuerungen 2023 erfahren Sie nachstehend.

Bertelsmann BKK auch 2023 mit Preisvorteil

Gütersloh, 08.12.2022

  • Verwaltungsrat beschließt Zusatzbeitrag in Höhe von 1,4 Prozent zum 01.01.2023.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2023 beträgt 1,6 Prozent.
  • Die Versicherten der Bertelsmann BKK profitieren somit auch im Jahr 2023 von einem Preisvorteil.

Mehr Informationen in den News

Attraktiver Beitrag - auch 2023

Beitragssätze 2023

Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung auch 2023 unter dem Durchschnitt

Der kasseneinheitliche allgemeine Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 14,6 Prozent, der ebenfalls bei allen Krankenkassen gleich hohe ermäßigte* Beitragssatz bleibt mit 14,0 Prozent ebenfalls unverändert.

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in Höhe von nun 1,4 Prozent.

In Summe beträgt der Beitrag 16,0 Prozent und wird von beitragspflichtigen Mitgliedern und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (u.a. für Geringverdiener und Bürgergeldbezieher) erhöht sich zum Jahreswechsel von 1,3 auf 1,6 Prozent.

*Er gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das ist zum Beispiel in der Passivphase der Altersteilzeitarbeit der Fall, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer im Anschluss an die Freistellungsphase aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Beitrag zur Pflegeversicherung stabil

Der für alle Pflegekassen einheitliche Beitragssatz bleibt bei 3,0 Prozent. Mitglied und Arbeitgeber tragen diesen in gleicher Höhe. Kinderlose zahlen wie im Vorjahr einen Zuschlag von 0,35 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 auf 2,6 Prozent. Mitglied und Arbeitgeber tragen diesen in gleicher Höhe.

Laut Gesetzt beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 wurde der Beitragssatz per Verordnung befristet auf 2,4 Prozent festgelegt. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Beitragssatz dann wieder 2,6 Prozent.

Beitrag zur Rentenversicherung stabil

In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent, ebenfalls von Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe getragen.

Alle Beitragsätze in 2023 auf einen Blick

Bemessungsgrenzen 2023

Kranken- und Pflegeversicherung

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt, der allgemeinen Einkommensentwicklung folgend, von 58.050 € auf 59.850 € im Jahr.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von 81.000 € auf 85.200 € und in den alten Bundesländern von 84.600 € auf 87.600 €.

Die Bemessungsgrenzen 2023 und 2022 auf einen Blick

Versicherungspflichtgrenze 2023

Die Versicherungspflichtgrenze, bzw. allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2023 beträgt 66.600 € (Vorjahr 64.350 €).

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2003 nicht gesetzlich, sondern wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) 2002 privat krankenversichert waren, beläuft sich auf 59.850 €.

Die Versicherungspflicht endet im Laufe der Beschäftigung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das zu berücksichtigende Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche JAE-Grenze übersteigt, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird.

Mehr zur Jahresarbeitsentgeltgrenze erfahren Sie in unserem SV-Lexikon

Entlastung der Geringverdiener

Ab Januar 2023 werden mehr Menschen mit geringerem Einkommen entlastet. Die Verdienstgrenze des „Übergangsbereichs“ steigt von 1.600 auf 2.000 €. Beschäftigte, deren monatliches Gehalt diese Grenze nicht überschreitet, zahlen je nach Einkommen sogar deutlich weniger Sozialversicherungsbeiträge. Denn Grundlage für ihre Abgaben ist nicht ihr tatsächliches, sondern ein individuell errechnetes, noch niedrigeres Arbeitsentgelt.

Bei bester Gesundheit - auch 2023

Region Gütersloh: Bertelsmann Sport und Gesundheit

Neues Jahr, neue Vorsätze. Warum nicht mit mehr Bewegung im Alltag beginnen?

Ein aktiver Lebensstil wirkt sich jederzeit positiv auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus: Stress wird abgebaut, die Fitness verbessert und das Wohlbefinden gesteigert. Das Team Bertelsmann Sport und Gesundheit bietet vor diesem Hintergrund von Januar bis Juni 2023 wieder ein vielfältiges Angebot verschiedener Gesundheits- und Entspannungskurse als Indoor-, Outdoor- und Online-Sportkurse an.

Wer sich in Schwung bringen möchte, kann sich jetzt auf der Webseite von Bertelsmann Sport und Gesundheit anmelden. Die Teilnahme ist für alle Versicherten möglich - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Nicht bei Bertelsmann tätige Versicherte können sich bei regelmäßiger Teilnahme zwei zertifizierte Kurse in voller Höhe erstatten lassen.

Mitte Januar startet der elfwöchige (16. Januar bis 31. März) und nach den Osterferien der zehnwöchige Kurszeitraum (17. April bis 23. Juni). Für beide Zeiträume können Sie sich bereits jetzt anmelden. Auf geht's!

Urlaubstipp 2023: Die BKK-Aktivwoche

Entdecken Sie die neuen Aktivwochen-Angebote für 2023. In ausgewählten Häusern von Nord- und Ostsee bis hin zu den Alpen stehen Sie und Ihre Gesundheit sieben Tage lang im Fokus. Das Kursprogramm bietet vielfältige und ganzheitliche Angebote für jedes Alter. Die Kosten für das Gesundheitsprogramm trägt Ihre Bertelsmann BKK.

In 47 Orten mit 92 attraktiven Angeboten und mehr als 1.000 Terminen haben Sie eine riesige Auswahl, etwas für die eigene Gesundheit zu tun.
Die Angebote gliedern sich in 4 Bereiche:

  • DIE AKTIVWOCHE.DAS ORIGINAL: vielfältige und ganzheitliche Angebote für jedes Alter.
  • AKTIVWOCHE.XTENSIVE: Sportliche, die mehr machen wollen, neue Herausforderungen suchen.
  • AKTIVWOCHE.EXTRA: Frauen, Familien, Best Ager.
  • AKTIVWOCHE.SPEZIAL: Stressreduktion, Stärkung des Rückens, der Ausdauer, gesunde Ernährung.

Und für junge Leute und Junggebliebene gibt es die Camps – das FUNCTIONAL.CAMP in Bad Tölz und das HIKECAMP.SPEZIAL im Wipptal in Österreich.

Neue Orte sind zudem Bad Essen mit einem GESUNDHEITSWANDERN.SPEZIAL sowie Bad Harzburg, Emden und Inzell jeweils mit ORIGINAL-Programmen.

Mehr Informationen zur Aktivwoche

Das BKK-Bonusprogramm 2023

Unser Bonusprogramm bietet Ihnen auch 2023 vielfältige Möglichkeiten gesundheitsfördernde Aktivitäten mit einem Bonus von uns belohnen zu lassen. Erfassen Sie wie im Vorjahr Impfungen, Gesundheits-Checks, sportliche Aktivitäten und vieles mehr in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK". Am einfachsten ist dies per Bertelsmann BKK-App. Viel Erfolg!

Innovationen & Digitales 2023

Für Jobstarter: Wegfall Sozialversicherungsausweis

Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises beim Arbeitgeber entfällt zum 1. Januar 2023. Stattdessen sind die Arbeitgeber bei fehlender Sozialversicherungsnummer verpflichtet, eine obligatorische Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung vorzunehmen. Bisher war dies ein optionales Verfahren.

eAU - die Krankschreibung wird digital

Für gesetzlich Versicherte gilt ab Januar 2023 das neue eAU-Verfahren

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bei Arbeitgeber oder Krankenkasse fällt für alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem 1. Januar 2023 weg.

Stattdessen übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung stellt.

Ziel der eAU ist es den Bürokratieaufwand für Arztpraxen, Versicherte und Arbeitgeber zu verringern.

Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmer weiter wie gewohnt eine Version der AU-Bescheinigung auf Papier. Alternativ können Patienten ihre Arztpraxis berechtigen die eAU in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) abzulegen. Dann haben Sie zukünftig Ihre Krankschreibungen immer griffbereit.

eRezept - Ihr Rezept auf dem Smartphone

Im September ist das E-Rezept in 250 Arztpraxen und den Apotheken in Westfalen-Lippe gestartet. Weitere Regionen sollen im Laufe des Jahres 2023 folgen. 2025 soll es dann Standard sein. Festgelegt hat diese Ziele die Bundesregierung in ihrer Digitalisierungsstrategie.

Um diese großen Ziele zu erreichen, will die Bundesregierung unter anderem die Bereitstellung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erleichtern, denn derzeit ist die gesetzlich vorgesehene Identifizierung der Nutzer ein Nadelöhr bei der Registrierung für ePA. Nach der Identifizierung für die ePA kann diese im Anschluss auch zur Identifizierung in der E-Rezept-App genutzt werden. Möglich ist die Identifizierung derzeit persönlich in einer BKK-Geschäftsstelle bzw. mittels Post-Ident in einer Postfiliale oder mittels eID, der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

Die Vorteile des E-Rezepts entdecken

ePA - die elektronische Patientenakte

Bereits seit dem Jahr 2021 können alle gesetzlich krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) als App oder Desktop-Variante für den heimischen PC nutzen. Arzt- oder Laborberichte können so sicher abgelegt werden und sind bei Bedarf abrufbar, wenn Patienten diese Ärzten oder Kliniken zugänglich machen wollen. Entdecken Sie die Vorteile und nutzen Sie die ePA für Ihr Gesundheitsmanagement.

Diese Neuerungen sind zum 1. Januar geplant:

Elektronische Krankschreibung

Elektronische Krankschreibungen (eAU) sollen sich in der ePA speichern lassen. Zudem soll es möglich sein diese von dort zu versenden.

Elektronischer Medikationsplan oder Notfalldatensatz

Haben Sie den E-Medikationsplan oder Notfalldatensatz bereits auf Ihrer Gesundheitskarte (eGK) ablegen lassen, können Sie die Daten nun auch von Ihrer Arztpraxis in die ePA speichern lassen.

Digitale Gesundheitsanwendungen - DiGA

Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen und der Hersteller Ihrer Anwendung diese Möglichkeit unterstützt, können Sie die DiGA berechtigen, Ihre von der DiGA erhobenen Daten in der ePA zu speichern. Der Anbieter der DiGA erteilt Ihnen über die Möglichkeiten der Datenspeicherung Auskunft.

Voraussichtlich im Laufe der Jahre 2023 oder 2024 folgt:

Abgabe und Zugriff auf Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende

Sie erhalten zukünftig die Möglichkeit, Ihre Erklärung zur Organspende im Organspende-Register über Ihre ePA-Anwendung abzugeben. Die Erklärung als solche wird nicht in der ePA gespeichert, sondern in dem dafür vorgesehenen Register abgelegt. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Mehr zur ePA erfahren

Gesunde Kinder

Verlängerter Zeitraum für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9

Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch nach den eigentlich vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. Mit der bis zum 31. März 2023 befristeten Ausnahmeregelung sollen angesichts der derzeitigen Welle von Atemwegsinfektionen die Kinder- und Jugendarztpraxen entlastet werden. Die verschobenen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen können bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden.

Mehr zu den Vorsorgeuntersuchungen

Besser versorgt im Krankheitsfall

Ärztliche Zweitmeinung vor Entfernung der Gallenblase

In Deutschland wird jährlich bei ca. 200.000 Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 steht dieses Angebot zur Verfügung. Ambulant oder stationär tätige Ärzte können ab diesem Zeitpunkt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abzugeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Überprüfen der Notwendigkeit einer Operation

Bei der Entfernung der Gallenblase handelt es sich überwiegend um einen planbaren Eingriff, der nicht umgehend vorgenommen werden muss. Die Operation kann beispielsweise notwendig sein, wenn Entzündungen oder Gallensteine Beschwerden verursachen. Aufgrund der meist minimal-invasiven Operation im Rahmen einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) ist die Gefahr von Komplikationen wie Blutungen und Infektionen eher mäßig. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungsalternativen geben – beispielsweise das medikamentöse Auflösen der Gallensteine. Patienten mit Gallensteinen, die keine Beschwerden haben, sollten eher nicht operiert werden.

Zweitmeinungsgebende Fachärzte

Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein und mindestens fünf Jahre nach dem Facharztstatus in ihrem Gebiet unmittelbar in der Patientenversorgung tätig gewesen sein:

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Viszeralchirurgie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie oder
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.

Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Inanspruchnahme der neuen Zweitmeinung

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. Januar 2023.

Fachärzte, die eine Genehmigung zur Abgabe der Zweitmeinung bei einer geplanten Gallenblasenentfernung erhalten haben, werden über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu finden sein: www.116117.de/zweitmeinung

Mehr zu den Zweitmeinungsangeboten der Bertelsmann BKK erfahren

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich

Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde bis 31. März 2023 verlängert. Bis dahin gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte befragen die Patienten am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich.

So einfach ist der Kassenwechsel 2023

Eine Kündigung der Vorkasse ist bei einem Wechsel zur BKK nicht mehr erforderlich. Erfolgt die Anmeldung noch im Dezember beginnt die BKK-Mitgliedschaft zum 1. März. Melden Sie sich im Januar an, ist der Wechsel zum 1. April möglich.

Jetzt anmelden

Bei Fragen rund um den Wechsel berät das BKK-Team gern telefonisch unter 05241 80-74000, bzw. per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de, oder bietet einen Rückrufservice.


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
Vorlesen