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Die Selbstverwaltung findet sich als demokratisches Element in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Sie ist auch tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat gibt dabei den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus. Konkrete Belange regeln Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber im Verwaltungsrat.
Die Selbstverwaltung gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung im Sinne der Lebenswirklichkeit gestaltet wird und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden. So steht die Selbstverwaltung für Partizipation, Bürgerengagement und lebendige Demokratie.
Sie stellt zudem ein Stück gelebter Sozialpartnerschaft unter Beweis, indem es immer wieder gelingt, die naturgemäß unterschiedlichen Perspektiven und Interessen von Versicherten und Arbeitgebern über konstruktive und konsensorientierte Beratungsprozesse in gemeinsame, fachlich fundierte Positionen zu überführen. Die Selbstverwaltung trägt damit seit Jahrzehnten wesentlich zur gesellschaftlichen Stabilität in der Bundesrepublik bei.
Oberstes Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Dieser hat sich im Zuge der Sozialwahlen 2023 neu konstituiert. Die hieraus resultierende neue Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die Amtsperiode 2023 bis 2029 ersehen Sie nachstehend.
Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
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