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Gütersloh, 19.01.2024. Spürbare Erleichterungen soll es bringen - das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – für Patienten, Arztpraxen und Apotheken. In der Arztpraxis ausgestellte Rezepte lassen sich seit Jahresanfang mittels Gesundheitskarte in der Apotheke abrufen. Das Einstecken der Karte in ein entsprechendes Lesegerät reicht aus – eine PIN-Nummer ist dafür nicht erforderlich. Noch mehr Vorteile bieten sich, wenn Patienten die E-Rezept-App verwenden. In der Praxis tauchen jedoch nun zum Start noch Probleme auf.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dazu eine FAQ-Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen veröffentlicht.
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