Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Mit „Kinderkrankheiten" ist oft nicht zu spaßen. Schützen Sie Ihr Kind besser mit der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung vor Gesundheitsrisiken. Gleichermaßen schützen Impfungen Ihre Kinder vor Infektionskrankheiten. Hierzu informieren wir auf der Seite Impfungen. Ihre Aktivitäten belohnen wir in unserem Bonusprogramm.

Ihre Vorteile: erweiterte Vorsorge und Bonus

Mit unserem „Clever für Kids"-Programm bietet wir Ihnen bei teilnehmenden Kinderarztpraxen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die Teilnahme lohnt sich! Sie tun alles für die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes - wir belohnen Ihre Teilnahme an den regulären Vorsorgeuntersuchungen und an den Clever für Kids-Untersuchungen mit einem Bonus in unserem Bonusprogramm.

Diese Vorsorgeuntersuchungen sollten Sie nutzen

  • U1: Unmittelbar nach der Geburt
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag
  • U3: 4. bis 6. Lebenswoche
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • Zahnärztliche Vorsorge: 6. - 33. Lebensmonat
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7: 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a: 34. bis 36. Lebensmonat („Kindergartencheck“, siehe „Clever für Kids“)
  • Amblyopie-Screening: 31. bis 42. Lebensmonat (Westfalen-Lippe)
  • U8: 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9: 60. bis 64. Lebensmonat
  • U10: 7 bis 8 Jahre („Grundschul-Check“)
  • U11: 9 bis 10 Jahre („Schüler-Check“)
  • Wichtig: 9 bis 14 Jahre: HPV-Impfung
  • J1: 12 bis 14 Jahre
  • Zahnärztliche Vorsorge: halbjährlich
  • J2: 16 bis 17 Jahre 

Was wird untersucht?

U1

Unmittelbar nach Geburt wird bei der U1 vor allem auf lebensbedrohliche Zustände sowie augenfällige Schäden, zum Beispiel Missbildungen, geachtet.

Kontrolliert werden aber auch die Atmung und der Herzschlag.

U2

Ab der U2 wird ein "Rundum-Check" gemacht: Wächst das Kind ausreichend? Entwickeln sich alle inneren sowie die Geschlechtsorgane altersgemäß? Sind die Sinnesorgane, das Skelett sowie Motorik und Nervensystem in Ordnung?

Dabei wird von Untersuchung zu Untersuchung darauf geachtet, ob inzwischen Auffälligkeiten aufgetreten sind, die auf eine Krankheit oder einen Entwicklungsrückstand schließen lassen. So wird speziell danach gefragt, ob das Kind Atemstillstände, Krämpfe, Schluckstörungen oder Schwierigkeiten beim Trinken hat.

U3

Bei der U3 wird zusätzlich noch weiteres Augenmerk auf den Stuhlgang gelegt und nachgefragt, ob das Kind schrill oder kraftlos schreit. Zudem werden die Hüftgelenke mittels Ultraschall untersucht. Bei dieser "hüftsonographischen Screening-Untersuchung" sollen angeborene Fehlstellungen der Hüften rechtzeitig erkannt werden, um durch eine Therapie eventuelle später auftretende Schäden zu verhindern.

U4 bis U6

Bei der U4 bis U6 steht die Entwicklung der altersgemäßen Reaktionsfähigkeit und die Sprachentwicklung im Mittelpunkt: Blickkontakt, Lächeln, Lachen, Reaktion auf Zuruf der Eltern, Interesse für angebotenes Spielzeug bzw. Einzelheiten am Spielzeug und verzögerte Sprachentwicklung (keine Silbenverdoppelung wie da-da).

Gesunde Zähne

Vom 6. bis 33. Lebensmonat besteht zudem ein Anspruch auf drei zusätzliche zahnärztliche Untersuchungen zur Früherkennung für Kleinkinder. Frühkindlicher Karies („Nuckelflaschenkaries“), Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen sollen so von Anfang an vermieden werden. Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen. Zudem besteht Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr.

U7 bis U9

Bei den U7 bis U9 wird zusätzlich die altersgemäße Sprachentwicklung kontrolliert sowie nach Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Schlafstörungen, Einnässen, Durchschlafstörungen, unkonzentriertes Spielen, motorische Ungeschicklichkeit) gefragt. Weitere Störungen können abgefragt werden wie Störungen beim Sehen und Hören oder Atemnot in Ruhe und/oder bei Belastung.

U7a

Vom 34. bis 36. Lebensmonat

Bei der U7a, dem Kindergartencheck verschaffen sich die Ärzte einen Eindruck vom Sozialverhalten der Kinder, um so Verhaltensstörungen frühzeitig zu erkennen. Außerdem wird auf Anzeigen für Allergien, Sprachentwicklungsstörungen, Kieferanomalien und Übergewicht geachtet.

Gesunde Zähne

Weitere drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können ab dem 34. Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag in Anspruch genommen werden. Hier müssen mindestens zwölf Monate zwischen den Untersuchungen liegen.

Amblyopie-Screening / Spielend besser sehen (Caterna-Sehschule)

Bei dem Amblyopie-Screening - Bestandteil des Programms "Clever für Kids" - geht es darum eine einseitige Sehschwäche rechtzeitig zu erkennen und mit gezielten Maßnahmen zu beheben. Mehr Informationen erhalten Sie hier

Plus: Hat Ihr Augenarzt eine Amblyopie festgestellt bieten wir Ihnen als Mehrleistung das Programm "Spielend besser sehen" für Kinder ab 4 Jahren. Es beinhaltet eine 90-tägige Sehschulung per Online-Spiel, die etwa 30-45 Minuten pro Tag beansprucht, zuhause stattfindet und dabei sogar Spaß macht. 

Das innovative Online-Sehtraining ist ein zertifiziertes Medizinprodukt, das ausschließlich von Ihrer Augenarztpraxis oder Augenklinik verordnet wird. Informationen zur Sehschulung und zu teilnehmenden Ärzten erhalten Sie unter www.caterna.de. Oder wenden Sie sich an Ihre Augenarztpraxis.

U10 (Clever für Kids-Programm)

Bei der U10, dem Grundschulcheck - einer Mehrleistung Ihrer Bertelsmann BKK - stehen das Aufmerksamkeits- Defizit-Syndrom (ADHS) und Störungen der motorischen Entwicklung im Mittelpunkt.

U11 (Clever für Kids-Programm)

Bei der U11, dem Schülercheck - einer weiteren Mehrleistung Ihrer Bertelsmann BKK - bieten wir eine neue Vorsorgeuntersuchung für Schüler von 9 bis 10 Jahren an. Für diese Altersstufe sieht der Gesetzgeber keine spezielle Untersuchung vor. Da sich die Lebens- und Konsumgewohnheiten in den letzten Jahren aber stark geändert haben, müssen auch die Präventionsangebote angepasst werden, so zum Beispiel dem Medienkonsum oder den Essgewohnheiten. Enthalten sind daher Untersuchungen zu:

  • Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen,
  • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien und
  • Gesundheitsschädigendem Medienverhalten.

Bitte fragen Sie Ihren Kinderarzt, ob er die „Clever für Kids" -Vorsorge im Rahmen des BKK-Vertrags durchführt und direkt mit der BKK abrechnet. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten ist nicht möglich.

HPV-Impfung

Eltern sollten ihren Arzt im Zuge der U11 zudem auf die HPV-Impfung ansprechen, die von der STIKO für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen wird.

J1 - Jugend-Gesundheitsuntersuchung

Besonders bei den 12 bis 14-jährigen Jugendlichen ist beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer oder psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern.

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Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Gesunde Zähne für Kinder und Jugendliche

Insbesondere für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren zahlt sich die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung aus. Altersgemäß soll sie einmal im Halbjahr erfolgen und kann mit der kostenfreien Individualprophylaxe verbunden werden. So werden Kariesrisiken frühzeitig erkannt und die Zähne bleiben länger gesund.

Und falls dann doch einmal Zahnersatz notwendig wird, sichert die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung den maximalen Zuschuss. Hierzu stellt die Zahnarztpraxis ein zahnärztliches Bonusheft aus.

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J2 - Jugend-Gesundheitsuntersuchung

Die J2 richtet sich an 16- 17 jährige.

Inhalte der J2 - einer Mehrleistung Ihrer BKK - sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen; begleitende Beratung bei der Berufswahl.

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Weitere Leistungen für eine gesunde Kindheit

Sozialpädiatrische Leistungen

Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen haben das Ziel, Schädigungen oder Störungen in der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder in ihren Auswirkungen zu mindern. Hierzu gehören insbesondere Diagnostik, Psychotherapie sowie entwicklungs- und funktionstherapeutische Maßnahmen wie zum Beispiel Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie und Sprachtherapie.

Die Bertelsmann BKK übernimmt die Kosten für Maßnahmen, die für die Diagnostik und das Aufstellen eines Behandlungsplanes erforderlich sind. Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und werden direkt mit uns abgerechnet.

Tonsillotomie (Teilentfernung der Gaumenmandeln)

Probleme durch Funktionsstörung der Rachen- und Gaumenmandeln bei Kindern

Rachen- und Gaumenmandeln sind bei Kindern wichtige Organe der Immunabwehr. Sie erkennen Krankheitserreger und tragen dazu bei, das Immunsystem zu stimulieren und Abwehrstoffe zu bilden.

Bei Kindern zwischen zwei und sechs Jahren sind vergrößerte Gaumenmandeln nichts Ungewöhnliches und die Folge einer hohen Aktivität des noch lernenden Immunsystems. Die Funktionsstörung kann Kindern jedoch erhebliche Probleme bereiten. Zu den möglichen Beschwerden zählen:

  • nächtliches Schnarchen und Atemaussetzer
  • Mittelohrinfekte
  • Sprech- und Artikulationsstörungen
  • gestörtes Ess- und Trinkverhalten
Besondere Leistung der Bertelsmann BKK: ambulantes Operationsverfahren

Wir freuen uns daher unseren jungen Kunden mit der Tonsillotomie ein modernes ambulantes Operationsverfahren bieten zu können. Es vermeidet den ansonsten notwendigen einwöchigen Krankenhausaufenthalt, ist insgesamt schonender und beinhaltet keine Extrakosten.

Tonsillotomie: Vorteile der Behandlungsmethode

Unter Tonsillotomie versteht man eine Behandlungsmethode, die eine Teilentfernung der Gaumenmandeln ermöglicht. Das ambulante Operationsverfahren ist schonender, schmerzärmer und zugleich risikoärmer als die vollständige Entfernung der Gaumenmandeln. Die immunologische Funktion des Mandelgewebes bleibt erhalten. Die Teilentfernung kann ambulant durchgeführt werden und den kleinen Patienten einen einwöchigen Krankenhausaufenthalt ersparen.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024
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