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Versicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt - begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 in Höhe von 69.750 €.

Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 in Höhe von 73.800 € endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2025. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Gleiches gilt für das Jahr 2026. Hier beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €. Wird diese im Jahr 2026 überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2026. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Berufsanfänger, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze von Beschäftigungsbeginn an versicherungsfrei sind, können auf Antrag freiwilliges Mitglied der Bertelsmann BKK werden.

Der Zusatzbeitrag

Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK beträgt auch im Jahr 2026 3,2 Prozent.

Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,9 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.

Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Höchstbeitrag)

Krankenversicherung 2026 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
BBG* x 17,8 %, monatlich 1.034,62 € 517,31 €
* Beitragsbemessungsgrenze = 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich)    
** allgem. Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag 3,2 %    
Krankenversicherung 2025 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
BBG* x 17,8 %, monatlich 981,22 € 490,61 €
* Beitragsbemessungsgrenze = 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich)    
** allgem. Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag 3,2 %    
Pflegeversicherung 2026 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Ab 23 Jahren ohne Kind ** 244,13 € 139,50 €
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 209,25 € 104,62 €
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren 194,72 € 90,09 €
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren 180,19 € 75,56 €
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren 165,66 € 61,03 €
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren 151,13 € 46,50 €
Pflegeversicherung 2025 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Ab 23 Jahren ohne Kind ** 231,53 € 132,30 €
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 198,46 € 99,23 €
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren 184,67 € 85,44 €
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren 170,89 € 71,66 €
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren 157,11 € 57,88 €
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren 143,33 € 44,10 €
  Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Rentenversicherung 2026    
monatlich: 1.571,70 € 785,85 €
     
Arbeitslosenversicherung 2026    
monatlich: 219,70 € 109,85 €
  Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Rentenversicherung 2025    
monatlich: 1.497,30 € 748,65 €
     
Arbeitslosenversicherung 2025    
monatlich: 209,30 € 104,65 €

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Seite zuletzt aktualisiert am: 06.01.2026