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Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt - begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze 2024 in Höhe von 62.100 €.
Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 in Höhe von 69.300 € endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2024. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben.
Berufsanfänger, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze von Beschäftigungsbeginn an versicherungsfrei sind, können auf Antrag freiwilliges Mitglied der Bertelsmann BKK werden.
Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe
In Folge stark gestiegener Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versichertengemeinschaft beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK ab dem 01.10.2024 2,5 Prozent.
Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,25 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,55 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.
Rückblick: Mit nur 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK bis zum 30.09.2024 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen. 2024 beträgt dieser 1,7 Prozent.
Krankenversicherung 2024 | Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer |
ab 01.10.2024 | 884,93 € | 442,46 € |
BBG* x 17,1 %, monatlich | ||
bis 30.09.2024 | ||
BBG* x 16,0 %, monatlich | 828,00 € | 413,99 € |
* Beitragsbemessungsgrenze = 5.175,50 € monatlich (62.100 € jährlich) |
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen 413,99 € im Monat für ihre freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 414,01 €. In Summe beträgt der Beitrag 828,00 €.
Pflegeversicherung 2024 | Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer |
Ab 23 Jahren ohne Kind ** | 207,00 € | 119,02 € |
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind | 175,95 € | 87,97 € |
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 163,01 € | 75,03 € |
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 150,08 € | 62,10 € |
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 137,14 € | 49,16 € |
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren | 124,20 € | 36,22 € |
Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer | |
Rentenversicherung 2024 | ||
West, monatlich: | 1.404,30 € | 702,15 € |
Ost, monatlich: | 1.385,70 € | 692,85 € |
Arbeitslosenversicherung 2024 | ||
West, monatlich: | 196,30 € | 98,15 € |
Ost, monatlich: | 193,70 € | 96,85 € |
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