Versicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt.

Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 in Höhe von 66.600 € endet die Krankenversicherungspflicht. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben. Das Einkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2023 in Höhe von 59.850 € beitragspflichtig.

Ihr Vorteil: der unterdurchschnittliche Zusatzbeitrag

Mit 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK im Jahr 2023 weiterhin unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen in Höhe von 1,6 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber profitieren somit auch 2023 von einem Preisvorteil.

Getragen wird der Zusatzbeitrag - wie auch der allgemeine Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent - zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer ergibt sich so ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 8,0 Prozent (Vorjahr 7,8 Prozent). In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.

Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Höchstbeitrag)

Krankenversicherung 2023 2022
Arbeitnehmeranteil (BBG* x 8,0 %, bzw. x 7,8 %) monatlich 399,01 € 377,33 €
Arbeitgeberanteil (BBG* x 8,0 %, bzw. x 7,8 %) monatlich 399,00 € 377,33 €
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich 798,01 € 754,66 €
* Beitragsbemessungsgrenze: 2023 = 59.850 €, 2022 = 58.050 €    
Pflegeversicherung 2023 2022
Arbeitnehmeranteil monatlich 76,06 € 73,99 €
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil monatlich 152,12 € 147,54 €
     
Pflegeversicherung inkl. Zuschlag für Kinderlose    
Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose 93,52 € 90,71 €
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil monatlich (inkl. Zuschlag) 169,58 € 164,48 €

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Seite zuletzt aktualisiert am: 21.02.2023
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