Versicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt - begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze 2024 in Höhe von 62.100 €.

Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 in Höhe von 69.300 € endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2024. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Ihr Vorteil: der unterdurchschnittliche Zusatzbeitrag

Mit nur 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK auch im Jahr 2024 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen in Höhe von 1,7 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber profitieren somit auch 2024 von einem Preisvorteil.

Getragen wird der Zusatzbeitrag - wie auch der allgemeine Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent - zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer ergibt sich so ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 8,0 Prozent (Vorjahr 7,8 Prozent). In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an. In Summe ergibt sich ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 16,0 Prozent.

Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Höchstbeitrag)

Krankenversicherung 2024 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
BBG* x 16,0 %, monatlich 828,00 € 413,99 €
* Beitragsbemessungsgrenze = 5.175,50 € monatlich (62.100 € jährlich)    

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen 413,99 € im Monat für ihre freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 414,01 €. In Summe beträgt der Beitrag 828,00 €.

Pflegeversicherung 2024 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Ab 23 Jahren ohne Kind ** 207,00 € 119,02 €
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 175,95 € 87,97 €
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren 163,01 € 75,03 €
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren 150,08 € 62,10 €
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren 137,14 € 49,16 €
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren 124,20 € 36,22 €
  Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Rentenversicherung 2024    
West, monatlich: 1.404,30 € 702,15 €
Ost, monatlich: 1.385,70 € 692,85 €
     
Arbeitslosenversicherung 2024    
West, monatlich: 196,30 € 98,15 €
Ost, monatlich: 193,70 € 96,85 €

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Seite zuletzt aktualisiert am: 27.02.2024
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