Versicherung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt - begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze 2024 in Höhe von 62.100 €.

Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 in Höhe von 69.300 € endet die Krankenversicherungspflicht am 31.12.2024. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben.

Berufsanfänger, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze von Beschäftigungsbeginn an versicherungsfrei sind, können auf Antrag freiwilliges Mitglied der Bertelsmann BKK werden.

Der Zusatzbeitrag

Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe

In Folge stark gestiegener Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versichertengemeinschaft beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK ab dem 01.10.2024 2,5 Prozent.

Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,25 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,55 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.


Rückblick: Mit nur 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK bis zum 30.09.2024 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen. 2024 beträgt dieser 1,7 Prozent.

Krankenversicherung 2024 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
ab 01.10.2024 884,93 € 442,46 €
BBG* x 17,1 %, monatlich    
     
bis 30.09.2024    
BBG* x 16,0 %, monatlich 828,00 € 413,99 €
* Beitragsbemessungsgrenze = 5.175,50 € monatlich (62.100 € jährlich)    

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen 413,99 € im Monat für ihre freiwillige Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt 414,01 €. In Summe beträgt der Beitrag 828,00 €.

Pflegeversicherung 2024 Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Ab 23 Jahren ohne Kind ** 207,00 € 119,02 €
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 175,95 € 87,97 €
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren 163,01 € 75,03 €
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren 150,08 € 62,10 €
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren 137,14 € 49,16 €
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren 124,20 € 36,22 €
  Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Anteil Arbeitnehmer
Rentenversicherung 2024    
West, monatlich: 1.404,30 € 702,15 €
Ost, monatlich: 1.385,70 € 692,85 €
     
Arbeitslosenversicherung 2024    
West, monatlich: 196,30 € 98,15 €
Ost, monatlich: 193,70 € 96,85 €

Jetzt Mitglied werden

Beantragen Sie Ihre BKK-Mitgliedschaft online – sicher und unkompliziert.

Anmelden


Sie haben Fragen? Wünschen eine individuelle Beratung?

Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder senden Sie Ihre Frage über das Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024