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Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt.
Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 in Höhe von 66.600 € endet die Krankenversicherungspflicht. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben. Das Einkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2023 in Höhe von 59.850 € beitragspflichtig.
Mit 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK im Jahr 2023 weiterhin unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen in Höhe von 1,6 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber profitieren somit auch 2023 von einem Preisvorteil.
Getragen wird der Zusatzbeitrag - wie auch der allgemeine Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent - zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer ergibt sich so ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 8,0 Prozent (Vorjahr 7,8 Prozent). In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.
Krankenversicherung | 2023 | 2022 |
Arbeitnehmeranteil (BBG* x 8,0 %, bzw. x 7,8 %) monatlich | 399,01 € | 377,33 € |
Arbeitgeberanteil (BBG* x 8,0 %, bzw. x 7,8 %) monatlich | 399,00 € | 377,33 € |
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen monatlich | 798,01 € | 754,66 € |
* Beitragsbemessungsgrenze: 2023 = 59.850 €, 2022 = 58.050 € |
Pflegeversicherung | 2023 | 2022 |
Arbeitnehmeranteil monatlich | 76,06 € | 73,99 € |
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil monatlich | 152,12 € | 147,54 € |
Pflegeversicherung inkl. Zuschlag für Kinderlose | ||
Arbeitnehmeranteil inkl. Zuschlag für Kinderlose | 93,52 € | 90,71 € |
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil monatlich (inkl. Zuschlag) | 169,58 € | 164,48 € |
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