Animation zur elektronischen Patientenakte mit Icons zu den Daten in der ePA
junge Frau sitzt auf dem Boden und schaut lächelnd auf ihr Handy
Senior mit Handy
Header Select Menüs

Die elektronische Patientenakte - ePA

Eine digitale Ablage für die persönlichen medizinischen Belange: das ist die elektronische Patientenakte - kurz „ePA" genannt. Als App fürs Smartphone und Webvariante für die Nutzung am PC kann sie eine wertvolle Hilfe sein. Arztberichte, Befunde und Laborergebnisse werden sicher aufbewahrt und bei Bedarf geschützt übermittelt.

Behandler können so wichtige Erkenntnisse für ihre Behandlung aus den in der ePA abgelegten Befunden ziehen. So erhalten Ärzte und Kliniken zum Beispiel einen Überblick, welche Medikamente ihr Patient nimmt. Weitere Dokumente können sie jederzeit hinzufügen. Doppeluntersuchungen werden vermieden.

1. Seit dem 01.10.2025 Pflicht für Praxen und Kliniken - die "ePA für alle"

Nach freiwilligem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im April ist die ePA seit dem 1. Oktober 2025 Pflicht für alle Leistungserbringer.

Möchten Sie auch selbst per App auf Ihre ePA zugreifen, erhalten Sie nachstehend Informationen zur Einrichtung der ePA-App.


2. So richten Sie Ihre ePA-App ein

Laden Sie die App "Bertelsmann BKK-ePA" auf Ihr Smartphone:

App-Store (iOS) / Play-Store (Android)

Diese weiteren Schritte sind erforderlich:
  • A. Benutzerkonto anlegen: Hierfür benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte, eine E-Mail-Adresse und vergeben ein Passwort.
  • B. E-Mail-Adresse bestätigen: Dazu erhalten Sie einen E-Mail-Bestätigungscode an Ihre E-Mail-Adresse und erfassen diesen in der ePA-App.
  • C. App-Code vergeben
  • D. Identität bestätigen, wahlweise:
    • per Online-Ausweisfunktion (eID) und NECT-App. Identifizieren Sie sich per eID und Ihrer dazugehörigen PIN. 
      Laden Sie hierzu einmalig die NECT-App (Nect Wallet) herunter. Nach erfolgreicher Identifizierung werden Sie zurück in die ePA-App geleitet.
    • per Postident (persönlich in der Postfiliale)
    • in der BKK-Geschäftsstelle in Gütersloh oder Pößneck, bzw. Köln (für RTL-Angehörige) mittels von uns ausgestelltem Aktivierungscode
    • per Gesundheitskarte und dazu gehöriger PIN (Die PIN dürfen wir nur – bei vorliegender NFC-fähiger Gesundheitskarte – nach persönlicher Identifizierung in der Geschäftsstelle oder im Rahmen der ePA-Registrierung bei dem Kartenhersteller bestellen. Sie sind noch nicht im Besitz der PIN? Verwenden Sie dann bitte ein anderes der oben genannten Identifizierungsverfahren. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie dann automatisch Ihre PIN per Post.)
  • E. Anmeldeverfahren wählen
  • F. Patientenakte aufrufen
  • G. Gerät verknüpfen. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Registrierungscode den Sie in der App eingeben

Tipp: ePA-Anleitung zu Einrichtung und Registrierung

>> Hilfen zu Registrierung, Passwort, PIN, Handywechsel und Vertretung

weitere Informationen per Klick öffnen

2.1. Unterschied zwischen Registrierung/Identifizierung und Anlegen der ePA

Der Registrierungs-/Identifizierungsprozess kann auch für die Bestellung der PIN zur Gesundheitskarte verwendet werden.

Nach erfolgreicher Registrierung/Identifizierung erhalten Sie im Nachgang die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte per Post zugesandt.

Erst im nächsten Schritt kann bei Bedarf die elektronische Patientenakte aufgerufen werden. Dieser Schritt ist jedoch bei der ausschließlichen Bestellung der PIN nicht erforderlich.


2.2. Passwort und/oder App-Code vergessen

Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie dieses zurücksetzen. Sie müssen sich hierbei nicht neu identifizieren. Den Wiederherstellungsprozess können Sie durch Tippen auf den Button „Passwort vergessen“ aufrufen.

Haben Sie Ihren App-Code vergessen, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen. Diese Option wird Ihnen auf der Seite, auf dem Sie den App-Code eingeben müssen angezeigt. Im Anschluss müssen Sie sich neu identifizieren und den Registrierungsprozess erneut durchlaufen. Haben Sie eine NFC-eGK und PIN vorliegen, können Sie diese hierfür nutzen.

Die NFC-fähige Gesundheitskarte erkennen Sie an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol.

Anleitung Passwort zurücksetzen

Anleitung App-Code vergessen


2.3. Passwortgenerator

Die ePA stellt besondere Anforderungen, die von den Passwortgeneratoren in den meisten Fällen jedoch nicht erfüllt werden. Sie sollten daher diese Funktion nicht nutzen und sich stattdessen selbst ein Passwort gemäß den Vorgaben in der ePA überlegen.

Diese sind:

  • 12 Zeichen oder mehr
  • 1 Großbuchstabe oder mehr
  • 1 Kleinbuchstabe oder mehr
  • 1 Ziffer oder mehr
  • 1 Sonderzeichen


2.4. PIN 3x falsch erfasst

Haben Sie den PIN zu Ihrer Gesundheitskarte 3x falsch erfasst, so benötigen Sie zum Entsperren die PUK. Die PUK befindet sich in dem Brief, mit dem Ihnen die PIN zugestellt wurde. Bitte beachten Sie: Die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte kann kein zweites Mal zugesandt werden. Liegt Ihnen weder PUK noch PIN vor, bestellen Sie bitte eine neue Gesundheitskarte.


2.5. Neues Smartphone/Handy – Vorgehensweise ePA-Übertragung

Nutzen Sie ein neues Gerät, müssen Sie die Identifizierung nicht erneut durchlaufen, sondern können diese sogenannte App-Geräte-Kombination über Ihr bisheriges altes Handy freigeben.

Haben Sie keinen Zugriff mehr auf eine bereits freigegebene App (z. B. weil Sie die ePA-App auf Ihrem einzigen bisher genutzten Gerät deinstalliert haben), müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen.

Diese Option wird Ihnen auf der Seite, auf dem Sie den App-Code eingeben müssen angezeigt. Im Anschluss müssen Sie sich neu identifizieren und den Registrierungsprozess erneut durchlaufen. Haben Sie eine NFC-eGK und PIN vorliegen, können Sie diese hierfür nutzen.

Die NFC-fähige Gesundheitskarte erkennen Sie an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol.

Anleitung neues Smartphone/Handy


2.6. Smartphone/Handy verloren

Haben Sie Ihr Handy verloren, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen. Diese Option wird Ihnen auf der Seite, auf dem Sie den App-Code eingeben angezeigt. Im Anschluss müssen Sie sich neu identifizieren und den Registrierungsprozess erneut durchlaufen. Haben Sie eine NFC-eGK und PIN vorliegen, können Sie diese hierfür nutzen.

Die NFC-fähige Gesundheitskarte erkennen Sie an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol.

Anleitung Smartphone verloren - Benutzerkonto zurücksetzen


2.7. iPhone – NFC-Funktion

Bei einem iPhone befindet sich die NFC-Antenne in der Regel am oberen inneren Gehäuserand. Wollen Sie Ihre NFC-fähige eGK verbinden, legen Sie diese zur Hälfte an die Rückseite Ihres iPhone. Die obere Hälfte der eGK sollte dabei über das iPhone hinausstehen. Wir veranschaulichen dies in der folgenden Anleitung:

Anleitung "Anmeldung in der ePA-App mittels NFC-fähiger Gesundheitskarte und iPhone"


2.8. Vertretungsberechtigung (Kinder / Pflegebedürftige)

Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, also zum Beispiel auch Kinder oder Pflegebedürftige. Die Verwaltung übernimmt in diesen Fällen der Erziehungsberechtigte oder die vom Pflegebedürftigen bevollmächtigte Person.

Auch für Kinder oder Pflegebedürftige muss die ePA-App eingerichtet und der Registrierungsprozess durchlaufen werden.

Sobald für das Kind/die pflegebedürftige Person die eigene ePA angelegt ist, kann dort eine Vertretung für die Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigte Person eingerichtet werden. Außer der Erziehungsberechtigte oder die bevollmächtigte Person möchte die ePA ausschließlich über die Zugangsdaten des Kindes/des Pflegebedürftigen verwalten. In diesem Fall entfällt die Einrichtung der Vertretungsfunktion.

Im Anschluss an die eingerichtete Vertretung muss der Vertreter die Patientenakte des Kindes/der betreuten Person in der eigenen ePA-App hinzufügen.

Ein Vertreter muss keine eigene ePA führen, die eigene Registrierung dafür ist aber zur Einrichtung einer Vertretung zwingend notwendig.

Anleitung Vertretung einrichten
 

2.9. Bestellung PIN über die ePA-App

Sie haben eine neue Gesundheitskarte erhalten und benötigen noch die dazugehörige PIN?

Anleitung PIN-Anforderung über die ePA-App

Weitere detaillierte Informationen enthalten die Nutzungsbedingungen:

Nutzungsbedingungen der ePA

3. ​​​​​​​So nutzen Sie die ePA an PC oder Notebook - die ePA Desktop-Variante

Alternativ zur Smartphone-App kann die ePA auch per Desktop-Variante (ePA Desktop-Client) am PC oder Notebook genutzt werden. Damit können Versicherte ihre ePA auch ohne Smartphone verwalten und zum Beispiel Zugriffsberechtigungen ändern.

Bitte beachten Sie, dass in der ersten Ausbaustufe des Desktop Clients für die Nutzung ein Benutzerkonto erforderlich ist. Dieses Konto kann ausschließlich über die ePA-App erstellt werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst die ePA-App installieren und dort ein Benutzerkonto anlegen müssen, bevor Sie sich im Desktop Client anmelden und diesen verwenden können. Ohne ein gültiges Benutzerkonto ist der Zugriff auf den Desktop Client in dieser Phase nicht möglich.

Für den ePA-Zugriff mittels PC ist ein an PC oder Notebook angebundenes Kartenlesegerät zum Auslesen der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. Die Kosten für dieses Gerät darf die BKK jedoch nicht tragen. Folgende Kartenlesegeräte wurden mit der Applikation ausführlich getestet:

  • "REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenlesegerät standard" (Sicherheitsklasse 3 mit PIN-Pad und Display)
  • "CHERRY Smart Terminal ST-2100" (Sicherheitsklasse 2 mit PIN-Pad)
  • "IDENTIV SPR332 v2.0" (Sicherheitsklasse 2 mit PIN-Pad)
  • "REINER SCT cyberJack RFID Chip-Kartenlesegerät basis" (Sicherheitsklasse 1) – nicht empfohlen

4. Ihre Vorteile: Gesundheitsdaten einfach und sicher verwalten

Die ePA-App ist Ihr ganz persönlicher digitaler Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, wie ein Tresor, für den nur Sie den Schlüssel haben. Sie entscheiden, welche Dokumente Sie speichern und teilen.

In Ihre ePA-App können Sie selbst Daten, bzw. PDF-Dokumente speichern:

  • Befunde und Diagnosen
  • Behandlungsberichte
  • Therapiemaßnahmen

Wollen Sie einer Arztpraxis den Zugriff auf Ihre in der App abgelegten Dokumente ermöglichen?
Dies erfolgt durch das Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in der Praxis.

Ihre Vorteile

  • Schneller behandelt: Wichtige Daten stehen im Notfall sofort zur Verfügung.
  • Besserer Überblick: Alle Gesundheitsdaten griffbereit - wie z.B. ein Medikationsplan.
  • Gelassener bleiben: Digitale Chancen nutzen - weniger Aufwand für Arztbesuche haben.
  • Doppel-Untersuchungen vermeiden: Sparen Sie sich und Ihrer Praxis unnötigen Aufwand und Kosten.
  • Weniger Risiken: Mit dem Medikationsplan und dem Notfalldatensatz erhalten Behandler wichtige Informationen vor Behandlungsbeginn

5. So kommen die Daten in die ePA

Wie kommen die Behandlungsdaten in die ePA?

Seit dem 01.10.2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, Daten in die ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.

Voraussetzung ist immer, dass der Patient dem Zugriff auf die ePA durch eine Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis, bzw. ein Krankenhaus oder dem Einstellen von Dokumenten gegenüber einer Leistungserbringereinrichtung nicht widersprochen hat.

Daten, die Ärzte einpflegen

  • Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
  • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Daten zu Laborbefunden
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
  • elektronische Arztbriefe
  • Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (Nur nach schriftlicher oder elektronischer Einwilligung des Patienten zulässig)
  • Daten des elektronischen Medikationsplans (ab voraussichtlich März 2026)

Für hochsensible Daten insbes. zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen gilt:

  • Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Patienten auf das Recht zum Widerspruch hinweisen.
  • Patienten können dann im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.
  • Ärzte und Psychotherapeuten müssen den Widerspruch nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.


Tipp: Mehr Informationen gibt die KBV unter dem Link ”Welche Dokumente stellen Praxen in die ePA ein?"

Daten, die Krankenhäuser einpflegen

Grundsätzlich sind die Krankenhäuser zum Speichern von Daten in der ePA verpflichtet, es sei denn der Patient hat der ePA insgesamt widersprochen oder den Zugriff für das entsprechende Krankenhaus derart eingeschränkt, sodass eine Speicherung nicht möglich ist.

Seit dem bundesweiten Start der ePA im Oktober 2025 müssen folgende Daten als PDF in die ePA gespeichert werden, sofern die Daten bei der konkreten aktuellen Behandlung erhoben werden und elektronisch verarbeitet werden: 

  • Entlassbriefe,
  • Daten zu Laborbefunden,
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
  • Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen.

Eine flächendeckende Nutzung erwarten Experten jedoch aufgrund der sehr komplexen technischen Umstellung nicht vor Ende des ersten Quartals 2026.

Daten, die automatisch in Ihrer ePA abgelegt werden: Medikamente (Medikationsliste), Leistungsauskunft

A. Daten zu verordneten Arzneimitteln werden automatisch über den eRezept-Server in die ePA gespeichert

Auf dem eRezept-Server liegen die Arzneimittelverordnungen, die Ärzte ihren Patienten per eRezept ausgestellt haben und dort von der Apotheke abgerufen werden. Diese Verordnungs- und Dispensierinformationen fließen automatisch in die ePA, sodass die Akte auch eine „Medikationsliste“ enthält.

Frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel werden darüber ebenfalls in die ePA eingespeist. Möchte der Patient dies nicht, kann dem widersprochen werden.

B. Die Leistungsauskunft der BKK wird ebenfalls automatisch in die ePA gespeichert

Daten über in Anspruch genommene Leistungen werden von der BKK automatisch in die ePA übermittelt und dort gespeichert:

  • Voraussetzung: es liegt kein diesbezüglicher Widerspruch vor.
  • Die Berechtigung hierzu kann in der ePA-App jederzeit wieder zurückgezogen oder neu vergeben werden.
  • Die Daten liegen mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 9 Monaten vor.
  • Aus Datenschutzgründen können nur Daten der letzten 6 Jahre abgerufen werden - eine Versicherung bei der Bertelsmann BKK vorausgesetzt.
  • Da viele Abrechnungen mit Leistungserbringern aus rechtlichen Gründen nicht einzelfallbezogen erfolgen, wird kein finanzieller Wert der in Anspruch genommenen Leistungen angezeigt.
  • Von der BKK direkt an Versicherte erstattete Leistungen werden nicht angezeigt.
  • Vertreter können nur die jährliche Auslieferung der Leistungsauskunft beantragen.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der ePA?

Der Kreis der Zugriffsberechtigten ist gesetzlich geregelt und auf sogenannte Berufsgeheimnisträger wie beispielsweise Ärzte begrenzt. Diese bekommen dann einen Zugriff auf die „ePA für alle“, wenn sie einen Patienten medizinisch behandeln.

Versicherte können in der ePA-App jedoch detailliert festlegen, welche Daten, z.B. Befundberichte oder Arztbriefe, eingesehen werden dürfen. Versicherte können auch den Zugriffen durch einzelne Zugriffsberechtigte widersprechen. Versicherte, die die ePA-App nicht selbst bedienen, dürfen einen Vertreter einsetzen, zum Beispiel einen Angehörigen. Auch ohne die ePA-App ist es möglich, den Zugriff auf die ePA zu verweigern. Hierfür können sich die Versicherten an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden. Weder diese noch die Krankenkassen haben Zugriff auf die Daten in der ePA. Quelle: BMG im Dialog

Erklärfilm: Diese Vorteile bringt die "ePA für alle"

Das Video konnte nicht geladen werden. Hierzu ist das Erlauben von Marketing-Cookies erforderlich. Eine Abfrage hierzu erscheint beim Aufruf der Internetseite.
Marketing-Cookies erlauben

6. Daten für die Forschung nutzen

Ohne valide Daten ist es schwer, Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb sorgt die Bundesregierung mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz dafür, dass Gesundheitsdaten leichter für gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet werden können.

Pseudonymisierte Daten aus der elektronischen Patientenakte, Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Informationen aus dem Krebsregister können so künftig besser verknüpft werden. Die systematische Auswertung von medizinischen Daten wird dazu beitragen, Krankheiten früher zu erkennen, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. 

Die Daten aus der ePA werden dazu, soweit nicht widersprochen wird, in pseudonymisierter Form über die Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut (RKI) an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeleitet. Das FDZ wird derzeit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Eine Nutzung der Daten wird ausschließlich auf Antrag beim FDZ Gesundheit, für gesetzlich vorgesehene Zwecke und innerhalb einer sicheren Verarbeitungsumgebung möglich sein.

Patienten können jedoch selber entscheiden, ob sie ihre Daten aus der ePA der Forschung zu Verfügung stellen oder der Nutzung widersprechen.


7. Das Organspende-Register

Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen und Menschen mit Behinderung die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen.

Voraussetzung ist, dass Sie sich zu Lebzeiten bereit erklären, nach Ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Beschäftigen Sie sich daher mit dem Thema Organ- und Gewebespende, treffen Sie Ihre ganz persönliche Entscheidung und dokumentieren Sie diese:

Ihre Entscheidung können Sie nach Anmeldung in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) im von dort verlinkten Organspende-Register dokumentieren.


8. Widerspruch

Möchten Sie Ihren Widerspruch gegen die ePA oder einzelne Anwendungen erklären oder einen Widerspruch widerrufen?

Bitte verwenden Sie unser Formular: ePA-Widerspruch


9. Abgrenzung ePA-App / Bertelsmann BKK-App (Online-Geschäftsstelle)

Die “Bertelsmann BKK-ePA” bzw. ePA-App ist eine eigenständige App für die Verwaltung persönlicher Gesundheitsdaten.

Daneben gibt es die Bertelsmann BKK-App, mit der Sie zum Beispiel Adressänderungen mitteilen können oder am Bonusprogramm teilnehmen.
Für beide Apps ist aus Datenschutzgründen eine separate Registrierung notwendig.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

Fon 05241 80-74038 (Montag - Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr)
oder per Kontaktformular oder E-Mail: epa@bertelsmann-bkk.de



Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 12.11.2025