Bertelsmann BKK auch 2023 mit Preisvorteil

Gütersloh, 09.12.2022

Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten passt die Bertelsmann BKK ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 auf 1,4 Prozent an. Dies hat der BKK-Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 6. Dezember in Gütersloh beschlossen. 

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt laut Bundesgesundheitsministerium auf 1,6 Prozent im neuen Jahr. Die Versicherten der Bertelsmann BKK profitieren somit auch 2023 von einem Preisvorteil. Gleiches gilt für die Arbeitgeber. Für Höchstbeitragszahler beträgt die Differenz im Vergleich zum durchschnittlichen Beitragssatz so rund 120 Euro – die jeweils zur Hälfte auf den Versicherten und den Arbeitgeber entfallen.

„Wir haben bereits in diesem Jahr mittels Beitragssenkung Rücklagen abgebaut und an unsere Kunden zurückgegeben. Dies setzen wir 2023 fort. Auch im neuen Jahr erheben wir mit nur 1,4 Prozent einen Zusatzbeitrag, der leicht unter den zu erwartenden Ausgaben liegen wird. Alle Mehrleistungen bleiben zudem in vollem Umfang bestehen,“ erläutert Thomas Johannwille, Vorstand der Bertelsmann BKK.

„Kontinuität und Verlässlichkeit zeichnen unsere BKK aus. Gerade in diesen unruhigen Zeiten ist uns das besonders wichtig. Wir freuen uns daher, dass die BKK auf einem gesunden Fundament steht und sowohl was Preis als auch Leistung betrifft, im neuen Jahr attraktiv dasteht,“ bekräftigt Helmut Gettkant, stellvertretender Vorsitzender des BKK-Verwaltungsrats.

Perspektivisch sieht der Verwaltungsrat die Gesetzliche Krankenversicherung vor großen Herausforderungen. „Die Politik ist angesichts der steigenden Ausgaben stark gefordert, die Weichen für die Zeit nach 2023 zu stellen. Mit der BKK haben wir aber auf jeden Fall einen soliden Partner an unserer Seite, der unseren Mitarbeitenden und uns als Unternehmen viele Mehrwerte bietet, zum Beispiel im betrieblichen Gesundheitsmanagement“, so Martin Kewitsch, Vorsitzender des Verwaltungsrats.

Nach Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung tritt der neue Zusatzbeitrag zum 1. Januar in Kraft.

Sonderkündigungsrecht

  • Im Zuge der Anhebung des Zusatzbeitragssatzes auf 1,4 Prozent erhalten Mitglieder der Bertelsmann BKK ein Sonderkündigungsrecht.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2023 liegt über dem Satz der Bertelsmann BKK und beträgt 1,6 Prozent.
  • Eine Übersicht der Zusatzbeitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen findet sich auf der Seite www.gkv-spitzenverband.de.
  • Das Sonderkündigungsrecht kann im Januar mit Wirkung zum 31.03.2023 ausgeübt werden.
  • Hierzu reicht die Wahlerklärung gegenüber einer anderen Krankenkasse aus.
  • Eine Kündigung der vorherigen Krankenkasse ist nicht notwendig.

Tipp: Die Neuerungen 2023 auf einen Blick

Mehr Informationen zu den Neuerungen bei Beitrag, Leistung und Service im neuen Jahr finden Sie unter www.bertelsmann-bkk.de/2023.

Bei Fragen zu den Vorteilen oder rund um den Wechsel berät das BKK-Team gern telefonisch unter 05241 80-74000, bzw. per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de, oder bietet einen Rückrufservice.

Neue Mitglieder im Verwaltungsrat

Neu von der Bertelsmann SE & Co. KGaA in den Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK entsandt sind auf Seiten der Arbeitgeber Ulrich Cordes, Chief Financial Officer der Bertelsmann Printing Group, und Jochen Fuchs, Chief Human Resources und Group General Counsel bei der Arvato Systems Gruppe. Neu sind zudem Philine Rady, People and Culture Lead to COO bei Riverty in Baden-Baden, und Christina Zeyen, Head of HR and Legal in der Bertelsmann-Stiftung.

Ausgeschieden sind Siegfried Bloch und Kai Burr, HR-verantwortlich bei Arvato Systems bzw. Arvato Financial Solutions, jetzt Riverty sowie Wilfried Uhr, Senior Vice President, Corporate Operations in der Bertelsmann Stiftung.

Die BKK bedankt sich auch an dieser Stelle für das langjährige engagierte Mitwirken in der Selbstverwaltung der BKK und wünscht alles Gute für die neuen Lebensabschnitte und Herausforderungen.

Hintergrund: Darum steigen die Beiträge

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell von einem Defizit von ca. 17 Milliarden. Euro für das Jahr 2023 ausgegangen. Daher ist eine Maßnahme der Regierung die Erhöhung der Einnahmen mittels Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,3 Prozent auf insgesamt 1,6 Prozent. Voraussichtlich werden viele Krankenkassen zum Jahreswechsel 2023 oder im Laufe des ersten Halbjahres ihren Zusatzbeitrag anheben.

Entstanden ist das Defizit hauptsächlich durch drei Gründe. Erstens wurden Leistungen ausgeweitet, zum Beispiel durch die Einrichtung des Terminservices beim Arzt oder die höhere Bezahlung für das Pflegepersonal. Zudem altert unsere Gesellschaft und braucht jedes Jahr mehr medizinische Versorgung. Darüber führt auch auch der medizinische Fortschritt zu nötigen Investitionen. Diese Innovationen sind wertvolle Entwicklungen, die jedoch auch Geld kosten.

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Der Wechsel zur BKK ist ganz einfach und mit wenigen Klicks schnell erledigt. Eine Kündigung der Vorkasse ist bei einem Wechsel zur BKK nicht mehr erforderlich. Erfolgt die Anmeldung noch im Dezember beginnt die BKK-Mitgliedschaft zum 1. März.

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Mehr Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie durch unser Service-Center unter 05241 80-74000 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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