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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter, sowie Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) beitragsfrei über das Mitglied familienversichert. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführt.
Liegt eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit vor, ist eine Familienversicherung auch ausgeschlossen, wenn die Einkommensgrenze nicht überschreiten wird.
Ist ein Elternteil privat krankenversichert, kann dies die beitragsfreie Familienversicherung ausschließen.
Sie ist ausgeschlossen, wenn alle drei Voraussetzungen gegeben sind:
Die Einkommensgrenze des Jahres 2024 sinkt von 5.775 € auf 5.175 € im Monat, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte Arbeitnehmer ist und am 31.12.2002 privat* krankenversichert war.
*Wer privat krankenversichert ist, ist nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK, Ersatzkasse, IKK)
Bestandspflege: In der regelmäßigen Abständen prüfen die Krankenkassen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch vorliegen. Hierzu bietet die Bertelsmann BKK einen Online-Fragebogen.
Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder senden Sie Ihre Frage über das Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.
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