Rehabilitation
Gesund bleiben- gesund werden
Eine Rehamaßnahme kann helfen, Erkrankungen oder Fehlentwicklungen zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Reicht die bisherige Behandlung am Wohnort nicht aus und hält Ihr Arzt eine Kur (Rehamaßnahme) für erforderlich, beraten wir Sie gern. Darüber hinaus bezuschussen wir bei speziellen Diagnosen Patientenschulungen um den Umgang mit chronischen Krankheiten zu lernen. Als Mehrleistung bieten wir zudem bei neurologischen Erkrankungen die Therapie-App myReha.
Die Angebote zur Rehabilitation auf einen Blick
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:
- Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Rentenversicherung oder Krankenkasse) abgewartet werden muss.
- Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) ist die Zuzahlung auf 28 Kalendertage begrenzt.
Mehr Informationen:
Informationen zur Anschlussrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung
Die wesentliche Voraussetzung für die ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist, dass die Behandlungen am Wohnort nicht mehr ausreichen.
Die Ziele sind:
- Nach einer schweren Akuterkrankung oder bei einer chronischen Erkrankung wird die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich verbessert.
- Verlorene Fähigkeiten im Hinblick auf die Teilnahme in Beruf und Gesellschaft werden wieder erlernt.
- Verlorene Fähigkeiten werden durch Verstärkung bestehender oder Erlernen neuer Fähigkeiten ersetzt.
Die ambulanten Reha-Maßnahmen werden dann wohnortnah in einer zugelassenen Reha-Einrichtung durchgeführt.
- Die Patienten wohnen also zu Hause und erhalten trotzdem eine hochwertige und intensive Rehabilitation.
- Die Maßnahme wird in der Regel für 15 Behandlungstage (max. 20 Tage) bewilligt und kann frühestens nach 4 Jahren wiederholt werden.
- Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 € pro Behandlungstag.
Die Antragstellung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können unterschiedliche Rehabilitationsträger leisten:
- Für Rentner: Hier sind die Krankenkassen zuständig. Den Mustervordruck 61 für die Antragsstellung einer medizinischen Rehabilitation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Arzt. Der Antrag kann dann bei der BKK eingereicht werden.
- Für Arbeitnehmer: Hier ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Der Antrag kann auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung online gestellt werden.
Die ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort soll einer Erkrankung oder deren Verschlimmerung entgegenwirken.
Ein Anspruch auf die - auch “Badekur” genannte Leistung - besteht:
- grundsätzlich alle drei Jahre, wenn
- die ambulante Behandlung am Wohnort nicht ausreicht oder
- diese wegen beruflicher oder familiärer Gründe nicht in Anspruch genommen werden kann.
Zielgruppe sind Versicherte, bei denen eine stationäre Maßnahme noch nicht erforderlich ist aber ein komplexes 3wöchiges Therapieprogramm der Gesundheit förderlich ist:
- Das Therapieprogramm findet in einem staatlich anerkannten Kurort statt - dieser kann im Einvernehmen mit dem Arzt frei gewählt werden.
- Gemeinsam mit dem Kurarzt werden die jeweiligen Anwendungen ausgewählt, wie z.B. Moorbäder, Krankengymnastik oder Massagen.
- Die Bertelsmann BKK übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung und Heilmittel (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen).
- Die Bertelsmann BKK leistet einen Zuschuss in Höhe von 16 € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt dieser 25 € pro Tag.
Antrag “Ambulante Vorsorgeleistung (Badekur)”
Tipp: Die Bertelsmann BKK bietet Ihnen hier mit der Aktivkur Fit & Vital ein besonderes Angebot. Siehe folgende Infos.
Eine ambulante Vorsorgeleistung ("Badekur") können Sie als Kunde der Bertelsmann BKK auch als Aktivkur Fit & Vital über unseren Partner Gesundheitsservice durchführen.
Die Voraussetzungen zu Dauer, Zuschuss und Zuzahlung sind identisch - Ihnen stehen hier jedoch traditionsreiche Kurorte im benachbarten Ausland offen:
- Orte: Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien oder Tschechien
- Dauer: ebenfalls 2-3 Wochen
- Zuschuss: ebenfalls 16 € Zuschuss am Tag für Unterkunft und Verpflegung
- Zuzahlung: In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln ür Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an.
Im Jahr 2026 lautet das Leitthema "Balance für Körper und Geist - Stark im Alltag - Kraft tanken durch Bewegung, Entspannung und Ernährung.“
Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation bieten und ermöglichen wir Patientenschulungen.
Chronisch kranken Kindern, Erwachsenen und ihren Angehörigen können diese helfen, durch einen geschulten Umgang mit der Krankheit die Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen.
Wir beteiligen uns daher u.a. an folgenden Patientenschulungen:
Patientenschulungen zum Thema Allergie:
- Anaphylaxie: Schulung - für Betroffene einer plötzlich auftretenden, schwer verlaufenden systemischen allergischen Reaktion
Patientenschulungen zu Adipositas und Ernährung:
- Adipositas: M.o.b.i.l.i.s - multizentrisch organisierte bewegungsorientierte Initiative zur Lebensstiländerung in Selbstverantwortung
- Darmerkrankung
- Ernährungsberatung
Patientenschulungen zu Rückenerkrankungen:
- Bundesweit (außer Gütersloh, Herford): FPZ-Zentren
- Gütersloh: Intensive medizinische Trainingstherapie - IMTT (mobilo)
- Herforder Rückenmodell: Bei chronischen Rückenschmerzen, Schmerzen mit Chronifizierungsrisiko oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung bezuschussen wir die Teilnahme bei unseren Vertragspartnern.
Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche:
- Alkohol: HaLT – Hart am Limit - Präventionsprogramm für Kinder und Jugendliche
- Asthma: ambulante Schulung für Kinder und Jugendliche
- Sprachförderung: Heidelberger Elterntraining - für Kinder (2-3 Jahre) mit deutlich verzögerter sprachlicher Entwicklung
- Sehschule: Caterna - für Kinder ab 4 Jahren mit einer Amblyopie
- Marburger Konzentrationstraining: für Kinder (5-12 Jahre) mit Konzentrationsschwierigkeiten
Ärztlich verordneter Rehasport, bzw. Funktionstraining können eine medizinische Rehabilitation ergänzen. Beides findet in Gruppen mit mehreren Teilnehmern statt. Bei medizinischer Notwendigkeit werden diese auch nebeneinander verordnet, z.B. bei Morbus Bechterew.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele
- Eine Verordnung läuft in der Regel über 50 Termine in 18 Monaten mit den Zielen:
- Ausdauer und Kraft zu stärken,
- Koordination und Flexibilität zu verbessern,
- das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und
- Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Funktionstraining dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, der Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung.
- In der Regel findet das Funktionstraining in einer Gruppentherapie statt
- Es erstreckt sich über 12 Monate mit ein bis zwei Übungseinheiten pro Woche
Keine Genehmigung notwendig
Liegt Ihnen bereits die Verordnung Ihres Arztes vor, legen Sie diese einem Anbieter Ihrer Wahl vor. Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Die Abrechnung des Anbieters läuft direkt über Ihre Bertelsmann BKK, sodass kein Eigenanteil anfällt.
Anbieter
Sofern Sie von Ihrem Arzt keine Anbieter genannt bekommen, empfehlen wir die folgenden Internetseiten.
Rehasport:
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.
- Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
- Deutscher Behindertensportverband e.V.
Funktionstraining:
Neurologische Erkrankungen verändern den Alltag schlagartig. Sprechen, Konzentration, eine nachlassende Gedächtnisleistung oder selbst einfache Aufgaben werden zur Herausforderung.
Entscheidend für den Genesungserfolg nach einem Schlaganfall und anderen neurologischen Erkrankungen ist eine individuelle intensive Therapie.
Hier hilft myReha: Mit der innovativen Therapie-App erhalten Sie professionelle medizinische Unterstützung - direkt auf Ihrem Smartphone.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet allen aktiv berufstätigen Versicherten das kostenlose Präventionsprogramm RV Fit an.
- Es richtet sich an Erwerbstätige, die erste gesundheitliche Probleme wahrnehmen und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung aktiv vorbeugen möchten.
Reicht die ambulante Rehabilitation nicht aus, kann eine stationäre Rehabilitation erbracht werden.
- Dazu ist durch die BKK zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträger vorliegt. Dies ist in der Regel bei Arbeitnehmern der Fall.
- Liegt keine Vorrangigkeit eines anderen Leitungsträgers vor, beraten wir Sie gern zu den Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation über die Bertelsmann BKK.
- Eine solche Maßnahme kann z.B. über unseren Kooperationspartner Gesundheitsservice durchgeführt werden.
