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Eine Rehamaßnahme kann helfen, drohende Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Reicht die bisherige Behandlung am Wohnort nicht aus und hält Ihr Arzt eine Kur (Rehamaßnahme) für erforderlich, beraten wir Sie gern.
Ärztlich verordneter Rehasport und ärztlich verordnetes Funktionstraining können eine medizinische Rehabilitation ergänzen. Beide Leistungen finden in Gruppen mit mehreren Teilnehmern statt. Beide Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auch nebeneinander verordnet, z.B. bei Morbus Bechterew Patienten.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele. Eine Verordnung läuft in der Regel über 50 Termine in 18 Monaten. Ziele:
Funktionstraining dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, der Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung. In der Regel findet das Funktionstraining in einer Gruppentherapie statt und erstreckt sich über 12 Monate mit ein bis zwei Übungseinheiten pro Woche.
So beantragen Sie Rehasport, bzw. Funktionstraining
Bitte reichen Sie uns die Verordnung Ihres Arztes zur Genehmigung ein und beachten Sie, dass mit dem Genehmigungsdatum die Gültigkeit beginnt. Anschließend legen Sie einem Anbieter Ihrer Wahl die Verordnung vor. Die Abrechnung mit dem Anbieter läuft direkt über uns, sodass kein Eigenanteil anfällt.
Anbieter
Sofern Sie von Ihrem Arzt keine Anbieter genannt bekommen, empfehlen wir Ihnen die folgenden Internetseiten. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen.
Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme hat das Ziel, eine bestehende Krankheit zu heilen oder zu lindern. Reicht die ambulante Therapie am Wohnort nicht aus, kann die Bertelsmann BKK auf Antrag auch:
In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln 13 € Zuschuss am Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an.
Die Fit & Vital-Kompaktkur
Im Jahr 2023 lautet das Fit & Vital-Leitthema "Gesund älter werden.“ Ausreichend Bewegung in Kombination mit gesunder Ernährung und mentalem Training.
Gesundheit braucht Entschleunigung. Doch in der Regel fehlt im Berufsleben die Zeit für mehrwöchige Kuren. Daher bieten wir Ihnen die kompakte Variante FIT & VITAL an: 14 Tage effektive und nachhaltige Unterstützung für mehr Lebensqualität.
Gemeinsam ist der Mensch stark – das gilt auch für Gesundheit und Fitness. Die FIT & VITAL-Programme schenken Mut zum Mitmachen. Aktiv mit anderen eine effektive Gesundheitsvorsorge gestalten heißt: fundierte ärztliche Begleitung und therapeutische Anleitung, die Unterstützung durch Gleichgesinnte, ausgewogene Freizeit in reizvollen Landschaften. Die vierzehntägigen Kompaktkuren finden in ausgewählten Kliniken und Gesundheitszentren statt, die nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch eine reizvolle Natur bieten – von der Ostseeküste in Warnemünde mit ihrer gesunden Luft über die an Heilquellen reichen Mittelgebirge bis nach Oberstdorf in den Hochalpen.
FIT & VITAL stellt die Weichen für mehr Lebensfreude und Leistungsfähigkeit. Bei jedem Programm steht ein wichtiges Gesundheitsthema im Mittelpunkt: Rücken-, Herz-Kreislauf-, Haut oder Stoffwechselerkrankungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und andere häufig verbreitete Volkskrankheiten. Daher ist es wichtig, dass ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kompaktkur attestiert. Ist dies geschehen, übernehmen die Betriebskrankenkassen große Teile der Kosten für das Therapie- und Trainingsprogramm.
Darüber hinaus gibt es Unterstützung bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Reicht die ambulante Rehabilitation nicht aus, kann eine stationäre Rehabilitation erbracht werden. Dazu ist durch die Krankenkasse zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträger vorliegt. Dies ist in der Regel bei Arbeitnehmern der Fall.
Liegt keine Vorrangigkeit eines anderen Leitungsträgers vor, beraten wir Sie gern zu den Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation über die Bertelsmann BKK. Eine solche Maßnahme kann z.B. über unseren Kooperationspartner Gesundheitsservice durchgeführt werden. Wir beraten Sie gern.
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) ist die Zuzahlung auf 28 Kalendertage begrenzt.
Mehr Informationen:
Informationen zur Anschlussheilbehandlung durch die Deutsche Rentenversicherung
Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation bieten und ermöglichen wir eine Reihe von Patientenschulungen. Chronisch Kranken und ihren Angehörigen können diese helfen, durch einen geschulten Umgang mit der Krankheit die Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen.
Wir beteiligen uns u.a. an folgenden Patientenschulungen
Die Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten ambulante Kuren im Ausland an. Hierunter fallen traditionelle Heilbäder in Österreich, Italien, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Während Ihres dreiwöchigen Aufenthaltes sorgen qualifizierte Ärzte und Therapeuten für eine angemessene Heilbehandlung.
Ihre Bertelsmann BKK trägt die Kosten für die medizinische Betreuung und die therapeutischen Anwendungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Zusätzlich gewähren wir zu den übrigen Kosten der Kur einen Zuschuss von 13 € pro Tag. Dieser Zuschuss ist bereits in den Reisepreisen unseres Kooperationspartners "Gesundheitsservice" eingerechnet.
Für Heilmittelanwendungen zahlen Sie den gesetzlich geregelten Eigenanteil in Höhe von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die Heilmittelanwendungen.
Mehr Informationen:
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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr