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Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Eine Rehamaßnahme kann helfen, Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Reicht die bisherige Behandlung am Wohnort nicht aus und hält Ihr Arzt eine Kur (Rehamaßnahme) für erforderlich, beraten wir Sie gern. Darüber hinaus bezuschussen wir bei speziellen Diagnosen Patientenschulungen um den Umgang mit chronischen Krankheiten zu lernen.
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Ihre Besonderheit besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) ist die Zuzahlung auf 28 Kalendertage begrenzt.
Mehr Informationen:
Informationen zur Anschlussrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung
Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme hat das Ziel, eine bestehende Krankheit zu heilen oder zu lindern. Reicht die ambulante Therapie am Wohnort nicht aus, kann die Bertelsmann BKK auf Antrag auch:
In diesem Fall erhalten Sie neben der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln 16 € Zuschuss am Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für Heilmittel fallen die gesetzlichen Zuzahlungen an.
Die Fit & Vital-Kompaktkur
Im Jahr 2026 lautet das Fit & Vital-Leitthema "Balance für Körper und Geist - Stark im Alltag - Kraft tanken durch Bewegung, Entspannung und Ernährung.“
Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation bieten und ermöglichen wir Patientenschulungen. Chronisch kranken Kindern, Erwachsenen und ihren Angehörigen können diese helfen, durch einen geschulten Umgang mit der Krankheit die Krankheitsfolgen zu lindern, Folgekrankheiten zu vermeiden und ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen.
Wir beteiligen uns daher u.a. an folgenden Patientenschulungen:
Patientenschulungen zum Thema Allergie:
Patientenschulungen zu Adipositas und Ernährung:
Patientenschulungen zu Rückenerkrankungen:
Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche:
Wir beraten Sie gern zu den Angeboten in Ihrer Region
Ärztlich verordneter Rehasport und ärztlich verordnetes Funktionstraining können eine medizinische Rehabilitation ergänzen. Beide Leistungen finden in Gruppen mit mehreren Teilnehmern statt. Bei medizinischer Notwendigkeit werden diese auch nebeneinander verordnet, z.B. bei Morbus Bechterew.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele
Funktionstraining dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, der Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung.
Keine Genehmigung von Rehasport, bzw. Funktionstraining notwendig
Liegt Ihnen bereits die Verordnung Ihres Arztes vor, legen Sie diese einem Anbieter Ihrer Wahl vor. Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Die Abrechnung des Anbieters läuft direkt über uns, sodass kein Eigenanteil anfällt.
Anbieter
Sofern Sie von Ihrem Arzt keine Anbieter genannt bekommen, empfehlen wir die folgenden Internetseiten.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet allen aktiv berufstätigen Versicherten das kostenlose Präventionsprogramm RV Fit an. Es richtet sich an alle Erwerbstätigen, die erste gesundheitliche Probleme wahrnehmen und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung aktiv vorbeugen möchten.
Reicht die ambulante Rehabilitation nicht aus, kann eine stationäre Rehabilitation erbracht werden. Dazu ist durch die Krankenkasse zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträger vorliegt. Dies ist in der Regel bei Arbeitnehmern der Fall.
Liegt keine Vorrangigkeit eines anderen Leitungsträgers vor, beraten wir Sie gern zu den Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation über die Bertelsmann BKK. Eine solche Maßnahme kann z.B. über unseren Kooperationspartner Gesundheitsservice durchgeführt werden. Wir beraten Sie gern.
Die Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten ambulante Kuren im Ausland an. Hierunter fallen traditionelle Heilbäder in Österreich, Italien, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Während Ihres dreiwöchigen Aufenthaltes sorgen qualifizierte Ärzte und Therapeuten für eine angemessene Heilbehandlung.
Ihre Bertelsmann BKK trägt die Kosten für die medizinische Betreuung und die therapeutischen Anwendungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Zusätzlich gewähren wir zu den übrigen Kosten der Kur einen Zuschuss von 13 € pro Tag. Dieser Zuschuss ist bereits in den Reisepreisen unseres Kooperationspartners "Gesundheitsservice" eingerechnet.
Für Heilmittelanwendungen zahlen Sie den gesetzlich geregelten Eigenanteil in Höhe von 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für die Heilmittelanwendungen.
Mehr Informationen:
05241 80-74000
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Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Str. 214
33335 Gütersloh
Fon 05241 80-74000
Fax 05241 80-74140
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