Ergotherapie

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind und denen diese Voraussetzungen fehlen.

Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihren Patienten jeweils individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können. So bekommen sie Bestätigung und Anerkennung und die Zufriedenheit mit dem Leben kehrt zurück.

So erhalten Sie Ergotherapie

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt, bzw. die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) haben Sie in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst zu tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet.

Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen.

Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.


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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024
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