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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Mit dem BKK-Gesundheitsbudget erhalten Sie eine Top-Mehrleistung. Jedem Versicherten erstatten wir Privatrechnungen ausgewählter Bereiche in Höhe von bis zu 150 € im Jahr. Zum 1. Januar 2024 haben wir das Gesundheitsbudget wie folgt erweitert:
Ihr Guthaben im Kalenderjahr beträgt 150 €. Sie reichen eine Rechnung für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 70 € ein. Hierfür erstatten wir Ihnen 50 € im Jahr 2024.
Ihnen verbleibt ein Guthaben in Höhe von 100 €. Setzen Sie dies nun für Osteopathie, Schwangerschaftsvorsorge oder ärztliche Früherkennung, ein. Nicht abgerufene Beträge verfallen am Jahresende, bzw. bleiben so der Versichertengemeinschaft erhalten.
150 € im Jahr für eine Sportmedizinische Untersuchung
Ihr Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € ist damit ausgeschöpft.
Die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung erstatten wir, wenn diese dazu geeignet ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Untersuchung erstatten:
Mögliche Risikofaktoren:
Über die ärztliche Untersuchung und Beratung hinaus können Sie auch ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG), eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung zur Erstattung einreichen. Dies ist möglich, wenn Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder eine Erkrankung oder die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann. Ihre Bescheinigung sollte daher auch einen Risikofaktor benennen. Das Gesundheitsbudget erhöht sich dadurch nicht. Es beträgt für Ihre Untersuchung insgesamt 150 €.
Tipp: Ihre Belege können Sie uns über die Online-Geschäftsstelle als Kopie oder Foto einreichen.
3 x 40 € im Jahr für die Therapie von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € verbleiben Ihnen 30 €. Verwenden Sie diese zum Beispiel für die professionelle Zahnreinigung. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten:
Tipp: Ihre Belege können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Mehr zur Osteopathie erfahren Sie in unserer Rubrik Alternative Heilmethoden ...
Sie erhalten bis zu 100 € für:
Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleibt Ihnen ein Guthaben in Höhe von 50 € für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
1 x jährlich 50 € für Ihre professionelle Zahnreinigung.
Zahnärzte bieten zusätzlich zur Zahnsteinentfernung auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) an.
Diese ist keine Regelleistung der Krankenkassen, sondern muss als Privatleistung selbst bezahlt werden.
Die Bertelsmann BKK bezuschusst Ihre Kosten daher einmal jährlich mit 50 €.
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben 100 € für die anderen hier genannten Behandlungen.
Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
Tipp: Im BKK-Bonusprogramm erhalten Sie weitere 20 € für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.
Mehr zur professionellen Zahnreinigung erfahren Sie auf www.gesundheitsinformation.de
20 € Erstattung für ärztliche Früherkennung, die über die gesetzlichen Untersuchungen hinausgeht, und nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann.
Darunter fallen:
Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget verbleiben Ihnen 130 € Guthaben für die anderen hier genannten Behandlungen. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Ihr Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.
*Mehr zu Nutzen und Aussagekraft dieser Untersuchungen unter: www.igel-monitor.de
Neu: Zum 01.01.2024 erhöhen wir den Betrag auf 250 € und nehmen ihn aus dem Gesundheitsbudget. Der Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft ist damit eine eigenständige Leistung.
Weitere Informationen zur Hebammenrufbereitschaft in unserer Rubrik Leistungen / Schwangerschaft.
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