Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner

Gütersloh, 15.07.2024

Im Zuge des EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetzes werden die Erwerbsminderungsrenten seit Juli 2024 durch einen Zuschlag angepasst. Die bisherigen Anpassungen galten nur für Neubezieher, sodass Bestandsrentner hiervon bisher nicht profitieren konnten. Dies wird mit der aktuellen Angleichung nun nachgeholt.

Grundsätzlich erhalten Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich - die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung. Zuschlagsberechtigte erhalten einen Bescheid über den Zeitraum und die Höhe des Zuschlags.

Voraussichtlich bis November 2025 erfolgt die Zahlung gesondert als Zuschlag getrennt von der Rente. Ab Dezember 2025 wird die Auszahlung in einer Summe mit der Erwerbsminderungsrente stattfinden.

Wichtiger Hinweis:

Die Rentenzuschläge werden sowohl bei der freiwilligen Versicherung als auch bei der Familienversicherung als anrechenbares Einkommen berücksichtigt. Die Krankenkassen erhalten leider keine automatische Information über die Zuschläge. Daher informieren Sie uns bitte, wenn Sie einen Rentenzuschlag erhalten und zu den freiwillig Versicherten oder familienversicherten Personen gehören. Reichen Sie uns in diesem Fall den Bescheid über den Rentenzuschlag ein. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder den Nachrichtenkanal unserer Online-Geschäftsstelle.

Sie haben Fragen?

Die Deutsche Rentenversicherung hat hierzu einen Fragenkatalog zusammengestellt. Hier erfahren Sie, ob Sie den Zuschlag erhalten bzw. mit welchem Betrag Sie rechnen können.

Zum Fragenkatalog der Deutschen Rentenversicherung


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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.08.2024