Tipps zum Rundum-Schutz im Urlaub

Gütersloh, 29.05.2024

Sie planen Ihren Urlaub in einem Land der EU? Dann sollte nicht nur die Gesundheitskarte (eGK) mit dabei sein, auch eine private Reisekrankenversicherung ist unverzichtbar. Zudem sind Reiseimpfungen für viele Urlaubsregionen sinnvoll und notwendig. Die Bertelsmann BKK trägt als Mehrleistung die Kosten und empfiehlt Bertelsmann-Mitarbeitenden die Impfberatung durch den Betriebsärztlichen Dienst.

In welchen Ländern gilt die Gesundheitskarte?

In der EU und einzelnen weiteren Staaten kann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet, eine ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt am Urlaubsort direkt mit der deutschen Krankenkasse abgerechnet werden.

Dies gilt für: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

Auch in Bosnien und Herzegowina, Tunesien oder der Türkei gilt grundsätzlich der gesetzliche Krankenversicherungsschutz. Hier jedoch über den Auslandskrankenschein, der über die Online-Geschäftsstelle (per Web oder App) oder direkt bei der BKK erhältlich ist.

Was tun, wenn der Arzt am Urlaubsort auf privater Abrechnung besteht?

Nicht immer wird die Europäische Krankenversicherungskarte am Urlaubsort akzeptiert. Stattdessen rechnen die Ärzte privat ab. Die Rechnung kann zuhause bei der BKK zur Erstattung der Vertragssätze eingereicht werden.

Diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als die Kosten der Privatbehandlung. Die Restkosten kann eine Zusatzversicherung abdecken. Auch aus diesem Grund empfiehlt die Bertelsmann BKK den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, zum Beispiel den Tarif "ExtraPlus" über unseren Partner Barmenia.

Und wenn der Urlaub in ein Land führt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, also weder Karte noch Auslandskrankenschein gelten?

Um in beiden Fällen nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, rät Nadine Popanda aus dem BKK-Service-Center zum Abschluss einer Reise-Krankenversicherung. „Für unsere Versicherten haben wir eine Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung abgeschlossen. Der Tarif „Extra Plus“ beinhaltet neben vorteilhaften Gruppenvertrags-Konditionen einen medizinisch notwendigen Rücktransport.“

Informationen bietet die Barmenia unter der Service-Telefonnummer 0202 438-3560 oder www.extra-plus.de.

Planen Sie eine Reise in ein Land außerhalb der EU und ist Ihnen eine private Reisekrankenversicherung wegen einer Vorerkrankung nicht möglich?

Dann informieren Sie uns unbedingt vor Ihrer Reise, damit wir feststellen können, dass Sie sich nachweislich nicht privat versichern können.

Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass wir Kosten bis zur Sachleistungshöhe erstatten können.

Für mein Reiseziel werden Impfungen empfohlen. Trägt meine BKK die Kosten?

Die Übernahme von Reiseimpfungen regeln die Krankenkassen in ihrer Satzung. Versicherte der Bertelsmann BKK profitieren von der vollen Kostenübernahme. Die Rechnung für die Impfung gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut, Typhus oder die Malaria-Prophylaxe kann zur Erstattung bei der BKK eingereicht werden, ganz einfach und portofrei über die Online-Geschäftsstelle der BKK

Sechs Wochen vor Reiseantritt mit dem Impfen beginnen

Viele Impfungen bestehen aus mehreren Impfdosen und bauen den vollständigen Schutz erst nach einer gewissen Zeit auf. Deshalb sollte man mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt mit dem Impfen beginnen. Relativ wenig Zeit, bis zu 15 Tage, benötigt man für Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A, FSME im Schnellimpfschema, Meningokokken, Cholera und Typhus. Der vollständige Schutz gegen Polio, Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis baut sich dagegen erst nach 28 Tagen und mehr auf.

Impfberatung durch den Betriebsärztlichen Dienst Bertelsmann

Bertelsmann-Mitarbeitende, deren Standorte zum Betreuungsbereich des Betriebsärztlichen Diensts von Bertelsmann gehören, erhalten beim Betriebsärztlichen Dienst in Gütersloh eine kostenfreie reisemedizinische Beratung und als Mitglied der Bertelsmann BKK ebenfalls kostenfrei auch die empfohlene Impfung.

„Zu jeder Reisevorbereitung, vor allem mit Zielen im nahen oder fernen Ausland, gehört auch die Überprüfung des eigenen Impfschutzes“, betont Dr. med. Sebastian Köhne, leitender Betriebsarzt bei Bertelsmann. So sollte man sich rechtzeitig vor einer geplanten Fernreise über dort endemisch auftretende Krankheitserreger erkundigen, damit man sich schon vorher oder vor Ort optimal davor schützen kann. „So gibt es gegen viele reisemedizinisch relevante Erkrankungen wie z. B. Hepatitis A, Tollwut oder Typhus wirksame Impfstoffe. Zur Verhinderung von Mückenstichen, durch die gerade in tropischen Ländern viele Erkrankungen übertragen werden können, sollten wichtige Verhaltensregeln beachtet werden.

So kann beispielsweise gegen Malaria eine medikamentöse Prophylaxe sinnvoll sein“, so Dr. Köhne weiter. Aber auch bei einem geplanten Wanderurlaub im Süden Deutschlands sollte man gegen die durch Zecken übertragene Erkrankung FSME geimpft sein. Ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie, der alle zehn Jahre erneuert werden sollte, gehört ebenfalls in jedes Reisegepäck.

Sie haben Fragen?

Mehr Informationen und eine persönliche Beratung bietet die BKK unter 05241 80-74000 oder service@bertelsmann-bkk.de

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Seite zuletzt aktualisiert am: 13.08.2024
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