Stabiler Beitragssatz und mehr Zuschuss für professionelle Zahnreinigung

Gütersloh, 12.12.2023

Eine solide Haushaltslage ermöglicht die Beibehaltung des attraktiven Zusatzbeitragssatzes von nur 1,4 Prozent und eine deutliche Erhöhung des Zuschusses für die professionelle Zahnreinigung auf 50 €.

Einen entsprechenden Beschluss haben die Vertreter und Vertreterinnen der Versicherten und des Unternehmens in der Sitzung des BKK-Verwaltungsrates am 6. Dezember in Gütersloh gefasst.

„Für das Jahr 2023 zeichnet sich ab, dass der erwartete Überschuss der Ausgaben niedriger ausfällt als geplant. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, am unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag festhalten zu können und zugleich den Zuschuss für die viel gefragte Mehrleistung der professionellen Zahnreinigung von 20 auf 50 Euro anheben zu können“, erläutert Thomas Johannwille, Vorstand der Bertelsmann BKK.

Mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,4 Prozent liegt die Bertelsmann BKK auch 2024 unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag

Für 2024 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 1,7 Prozent. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insofern beträgt der Anteil des Mitglieds 0,7 Prozent.

Vor diesem Hintergrund sieht sich die BKK sehr gut gerüstet für das Jahr 2024. Thomas Johannwille: „Da eine Reihe von Krankenkassen bereits Beitragsanhebungen angekündigt hat, kann der Wechsel zur BKK sich nicht nur durch Vorteile bei Leistung und Service, sondern auch durch eine Beitragsersparnis auszahlen. Das BKK-Team berät hierzu gern“.

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So einfach ist der Kassenwechsel 2024

Der Kassenwechsel ist das ganze Jahr über möglich:

  • Eine Kündigung der Vorkasse ist bei einem Wechsel zur BKK nicht mehr erforderlich.
  • Erfolgt die Anmeldung z.B. im Mai beginnt die BKK-Mitgliedschaft zwei Kalendermonate später zum 1. August.
  • Melden Sie sich im Juni an, ist der Wechsel zum 1. September möglich. Bzw. im Juli zum 1. Oktober etc.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 30.07.2024