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Ob medizinischer Rat oder gezielte Suche nach spezialisierten Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen – wir helfen Ihnen die richtigen Behandler zu finden.
Sie haben ein dringendes medizinisches Anliegen, für das Sie zeitnah ein Behandlung benötigen?
Sie haben bereits einen Termin beim Facharzt, aber die Wartezeit ist zu lang?
Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einem früheren Facharzttermin. Hierbei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse, sowie die regionale Erreichbarkeit verfügbarer Fachärzte.
Dieser Service ist für Versicherte der Bertelsmann BKK selbstverständlich kostenlos.
Sie erreichen den Facharzt-Terminservice unter:
Sie suchen einen Arzt oder eine Ärztin?
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben die aktuellsten Daten über Anschriften und Qualifikationen aller in Deutschland niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Viele dieser Körperschaften haben Arztsuchdienste aufgebaut, die online für Patienten zugänglich sind oder geben auch telefonisch Auskunft. Zudem können Sie auch einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin suchen.
Kassenärztliche Vereinigung - Arztsuche
Sie suchen eine Arztpraxis, die unsere Sonderverträge "Gesund schwanger" oder Homöopathie anbietet?
Unsere Arztsuche-Sonderverträge nennt Ihnen teilnehmende Praxen in Ihrer Umgebung:
Sie suchen Kinder- und Jugendärzte, die an unserem Sondervertrag "Clever für Kids" teilnehmen?
Hilfsmittel sichern und erhalten Lebensqualität. Finden Sie Ihr Hilfsmittel und entsprechende Anbieter in unserer Datenbank "hello Hilfsmittel".
Neben der ärztlichen Empfehlung können auch die Erfahrungen anderer Patienten hilfreich bei der Entscheidung für ein Krankenhaus sein. Auch hier hilft Ihnen unser Kooperationspartner Weisse Liste.
Jedem Patienten steht es frei nach einer ärztlichen Behandlung eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Die Kosten hierfür werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ratsam ist eine zweite Meinung vor allem vor einer Operation oder bei Unsicherheiten hinsichtlich einer Diagnose oder vorgeschlagenen Behandlung.
Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung mittels Videosprechstunde besteht insbesondere für folgende Behandlungen:
Wenn Ärzte einen dieser Eingriffe empfehlen, müssen sie ihre Patienten über ihr Recht aufklären, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dazu gehört auch, dass sie ihnen Kopien ihrer Patientenakte anbieten, auf ein Verzeichnis geeigneter Ärzte hinweisen und ein Patientenmerkblatt des G-BA aushändigen.
Der Arzt muss betroffene Patienten mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über das qualifizierte Zweitmeinungsverfahren aufklären. Sind sich die Patienten nicht sicher, können sie neben dem Zweitmeinungsgespräch mit einem qualifizierten Facharzt auch eine schriftliche Entscheidungshilfe nutzen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für jeden einzelnen dieser Eingriffe erarbeitet hat. Der Arzt, der den Eingriff empfiehlt, muss auch auf diese hinweisen.
Als Mehrleistung vermitteln wir bei einer Krebsdiagnose oder vor orthopädischen Operationen (Knie, Hüften, Rücken) kurzfristig Termine bei kooperierenden Spezialisten. So erhalten Sie, auch wenn wichtige Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen, die Möglichkeit eine zweite Expertenmeinung einzuholen.
Service-Center, Fon 05241 80-74000
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Mit unserem BKK PflegeFinder können Sie gezielt nach Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, speziellen Betreuungsangeboten für Demenzkranke und Behinderte oder Hospizen suchen. Hier können Sie auch die Kosten der einzelnen Anbieter vergleichen.
Als Versicherter der Bertelsmann BKK erhalten Sie kostenlos fachmedizinischen Rat unter
Die Beratung erfolgt durch die 4sigma GmbH – ein Team aus Fachärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenschwestern.
Die Hotline steht Ihnen werktags sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung.
Sie tragen lediglich die regulären Telefongebühren. Beratungsgebühren fallen nicht an - die Kosten trägt die Bertelsmann BKK. Bitte halten Sie daher zur Legitimation Ihre Gesundheitskarte bereit.
Unser Partner 4sigma behandelt den Anlass Ihres Anrufs und Ihre medizinischen Daten streng vertraulich. Die beratenden Ärzte unterliegen wie ein niedergelassener Arzt der ärztlichen Schweigepflicht und können davon nur durch den Anrufer/Patienten selbst entbunden werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass diese Informationen Dritten zur Kenntnis gelangen. Auch wir als Auftraggeber erhalten keine Informationen über den Gesprächsinhalt.
Häufig bieten Ärzte zur Ergänzung von Diagnostik und Therapie individuelle Gesundheitsleistungen auf Privatrechnung an, wie eine Knochendichtemessung gegen Osteoporose, der PSA-Test zur Prostatakrebsvorsorge oder ein Hirnleistungscheck zur Demenz-Früherkennung.
Für diese Gesundheitsleistungen (IGeL) ist ein eindeutiger medizinische Nutzen in der Regel nicht nachgewiesen, weshalb die Kostenübernahme durch Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Entscheiden tut dies der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens: Es legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen.
Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten. Sind Leistungen einmal vom G-BA abgelehnt worden, dürfen gesetzliche Krankenkassen sie nicht mehr freiwillig bezahlen.
Damit Sie sich selbst eine Meinung zur Sinnhaftigkeit ärztlich angebotener Untersuchungen bilden können, empfehlen wir Ihnen den IGeL-Monitor. Dort finden Sie aktuelle Bewertungen zu vielen IGeL-Leistungen.
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient basiert idealerweise auf gegenseitigem Vertrauen. Damit beide Parteien gleichgestellt aufeinander reagieren können, sollten auch Patienten über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen.
Sobald Sie sich bei einem Arzt behandeln lassen, gehen Sie einen Vertrag ein und haben einen Anspruch auf eine sorgfältige und fachmännische Beratung und Behandlung.
Erfahren Sie mehr zu Ihren Patientenrechten bei der UPD, der Unabhängigen Patientenberatung. Die kostenlose und abhängige Beratung der UPD ist auf Deutsch, Türkisch und Russisch möglich. Für Ihre persönlichen Anliegen stehen geschulte Experten/Berater wie Juristen, Ärzte, medizinische Fachkräfte oder Sozialversicherungsfachangestellte zur Verfügung.
Getragen wird die UPD vom GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Auf der Internetseite Gesundheitsinformation.de können Sie sich über verschiedene Krankheitsbilder, sowie zu Therapie von chronischen Erkrankungen, häufigen Diagnosen und allgemeinen Gesundheitsfragen informieren.
Gesundheitsinformation.de wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (iQWiG) herausgegeben. Dies ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Selbsthilfegruppen sind dazu da, sich mit Gleichbetroffenen über die Bewältigung einer Krankheit oder schwierigen Lebenssituationen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Fördermittel für die Selbsthilfe auf Bundesebene werden über den BKK Dachverband vergeben. Erkrankungen, die für eine Förderung in Frage kommen, sind im Krankheitsverzeichnis zur Selbsthilfeförderung beschrieben. Sie finden dieses Verzeichnis und allgemeine Hinweise zur Förderung im Leitfaden Selbsthilfeförderung (2023).
Unser Engagement 2023
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 1,23 € pro Versicherten. Im Jahr 2022 haben wir rund 56.800 € für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Für das Jahr 2023 stellen wir Fördermittel in Höhe von ca. 58.500 € für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen gut 10.000 € auf unsere Projektförderung.
Selbsthilfegruppen im Kreis Gütersloh können Projektförderanträge an das Team Gesundheitsmanagement der Bertelsmann BKK richten.
Projekt "In Gang Setzer"
Bundesweit gibt es rund 100.000 Selbsthilfegruppen zu sozialen und gesundheitlichen Themen. Dabei nimmt das Interesse an Gruppen zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen besonders zu. An Selbsthilfe interessierten Personen fehlen jedoch anfangs oft die Erfahrungen, um die sensible Gruppengründung und besondere Gruppenphasen konstruktiv zu gestalten. Hier setzt die aus Dänemark stammende Idee der In-Gang-Setzer an. Die Bertelsmann BKK förderte die Initiative. www.in-gang-setzer.de
Hilfestellung für Betroffene: NAKOS
Die NAKOS ist die zentrale bundesweite Anlaufstelle in Deutschland rund um das Thema Selbsthilfe. Als Knotenpunkt vernetzt NAKOS die relevanten Akteure. Interessierte, Betroffene und Angehörige finden hier alle notwendigen Informationen. Dabei zeigt NAKOS die Vielfalt und Möglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft. www.nakos.de
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