Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung trägt maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Gesundheit bei. Viele Ernährungsempfehlungen sind bekannt, doch die Gewichtsreduktion fällt im Alltag häufig schwer. Daher bieten wir Ihnen ausgewählte Möglichkeiten, um auf eine vollwertige Ernährungsweise umzustellen und Ihr Wohlfühlgewicht zu erreichen.
Haben Sie eine ärztliche Verordnung können wir Ihnen in der Region Gütersloh eine qualifizierte Ernährungsberatung durch eine mit uns kooperierende Ernährungsberaterin anbieten. Diese Beratung tragen wir zu 100 Prozent. Sie zahlen jedoch zu Beginn einen Betrag in Höhe von 50 €, den wir nach regelmäßiger Teilnahme zum Abschluss der Beratung wieder erstatten.
Für Ernährungsberatungen in weiteren Regionen erstatten wir Ihnen die Erstberatung (bis zu 45 €) sowie 4 Folgetermine (je bis zu 40 €). Findet anstelle des vierten Folgetermins eine spezielle Abschlussberatung statt, erstatten wir für diese bis zu 45 €.
Qualifikationserfordernis
Suche nach Ernährungsberatern
Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE):
www.vdoe.de/beruf/vdoe-expertensuche
Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
www.vdd.de/diaetassistenten/umkreissuche/
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
www.dge.de/service/ernaehrungsberatung-fuer-verbraucher/ernaehrungsberater/
Für eine individuelle Beratung ist unser Service-Center gerne für Sie da: 05241 80-74000.
Haben Sie eine ärztliche Verordnung über eine Ernährungstherapie können Sie die online erfolgende Oviva Ernährungstherapie kostenfrei in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen auf der Seite Oviva - digitale Ernährungstherapie
Für eine individuelle Beratung ist unser Service-Center gerne für Sie da: 05241 80-74000.
Für Ernährungskurse gilt die allgemeine Zuschussregelung. Sie tragen zunächst einen Eigenanteil, der nach Vorlage einer Teilnahmebescheinigung (Voraussetzung: regelmäßige Teilnahme) wie folgt von uns erstattet wird.
Die Kurse aus der Kursdatenbank bezuschussen wir mit 85 Prozent (für bis zu zwei Kurse je Kalenderjahr, jeweils max. 80 €). Ist eine andere Krankenkasse Kursanbieter erhöht sich unser Zuschuss auf bis zu 150 € je Kurs.
Wer in Folge hoher Zuzahlungen seine gesetzliche Belastungsgrenze (2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen) erreicht, erhält einen Zuschuss von 100 Prozent, bis max. 80 € je Kurs.
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