Innovationsfonds-Projekt „STROKE OWL“

Mit dem Projekt STROKE OWL will die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in ihrer Heimatregion Ostwestfalen-Lippe den Beweis antreten, dass ein Case-Management-System mit Schlaganfall-Lotsen die Lebensqualität der betreuten Patienten erhöht. Darüber hinaus soll sich auch präventiv die Zahl der Rezidive reduzieren lassen. Die Bertelsmann BKK ist Kooperationspartner von STROKE OWL.

Das Ziel: erfolgreiches Förderprojekt der Patientenlotsen in die Regelversorgung überführen

In der Modellregion Ostwestfalen-Lippe (OWL) werden die Lotsen bereits durch die Krankenkassen weiterfinanziert. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und ihre zahlreichen Partner, wie die Betriebskrankenkassen in OWL, haben mit ihrem Vorhaben Ende 2021 auch politisch eine hohe Hürde genommen. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen geregelten Weg finden, damit erfolgreiche Förderprojekte wie die der Patientenlotsen in die Regelversorgung überführt werden.

Individuelle Versorgungssituation und Lebensqualität der Patienten verbessert

"Im Projekt Stroke OWL haben Patientenlotsen Schlaganfallpatienten seit der Akutstation im Krankenhaus über ein Jahr in der Nachsorge betreut und damit nachweislich die individuelle Versorgungssituation und Lebensqualität der Patienten verbessert. Wir freuen uns, als Kooperationspartner zu diesem Erfolg beigetragen zu haben und machen uns im Namen unserer Versicherten für die Überführung in die Regelversorgung stark,“ erläutert Thomas Johannwille, Vorstand der Bertelsmann BKK.

Mehr Informationen

Informationen zu STROKE OWL und den Aktivitäten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe erhalten Sie unter https://stroke-owl.de

Der Innovationsfonds

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind, zu fördern.

Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber einen Innovationsfonds beim G-BA eingerichtet. Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben fasst der Innovationsausschuss bei Förderungen neuer Versorgungsformen einen Beschluss mit Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung. Nach Förderungen der Versorgungsforschung kann der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung von Erkenntnissen aus Versorgungsforschungsprojekten beschließen. Die Beschlüsse werden auf den Internetseiten des Innovationsfonds veröffentlicht.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Informationen zum Innovationsfondsprojekt STROKE OWL


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Seite zuletzt aktualisiert am: 08.02.2024
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