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Mittels persönlicher Identifikationsnummer (PIN) können Sie weitere wertvolle Funktionen Ihrer Gesundheitskarte (Version G2.1) nutzen. Hierzu zählen das Speichern von Notfalldaten wie Allergien, chronischen Krankheiten oder eines Medikationsplans auf Ihrer Gesundheitskarte (eGK).
Zudem ist die aktuellste Version unserer Gesundheitskarte mit der NFC-Funktion ausgestattet. Per NFC-fähigem Smartphone können Sie so kontaktlos auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen.
Sie allein entscheiden, ob Sie Notfalldaten oder einen Medikationsplan durch Ihren Arzt auf Ihrer eGK speichern lassen. Sie können Ihre Gesundheitskarte somit auch in Zukunft allein als Nachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen nutzen. Eine weiter gehende Speicherung von medizinischen Daten auf der eGK ist nicht vorgesehen.
In Notfällen geht es oft um Sekunden. Je schneller die Diagnose erfolgt, desto besser können Ärzte helfen. Doch oft sind die Menschen, die sie behandeln, kaum noch ansprechbar. Haben diese vorher wichtige Notfalldaten auf der Gesundheitskarte hinterlegen lassen, kann dies nun lebensrettend sein.
Versicherte können daher persönliche Gesundheitsdaten, wie Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen, deren Kenntnis bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein kann, als Notfalldaten auf ihrer eGK speichern lassen.
Darüber hinaus können Notfalldaten und auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer Schwangerschaft oder zu Implantaten sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten sowie zu Personen, zum Beispiel Angehörige, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden.
Im medizinischen Ernstfall können diese Daten dann von Ärzten mittels ihres elektronischen Heilberufsausweises ausgelesen werden. So wird sichergestellt, dass Ärzte in Akutfällen, in denen ein Versicherter situationsbedingt nicht in der Lage ist, den Zugriff auf die Notfalldaten durch eine PIN-Eingabe freizugeben, dennoch auf die für diese Situation hinterlegten Notfalldaten zugreifen können.
Versicherte können diese Notfalldaten ihren behandelnden Ärzten auch im Rahmen der Regelversorgung, außerhalb der akuten Notfallversorgung, zur Verfügung stellen. Sie haben diesen gegenüber auch einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung der elektronischen Notfalldaten.
Auf Wunsch des Versicherten können neben den Notfalldaten auch Hinweise auf das Vorliegen einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende, einer Patientenverfügung oder auch einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort auf der eGK hinterlegt werden. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre entsprechenden Erklärungen, soweit erforderlich, besser auffindbar sind.
Mehr Informationen:
Information zu elektronischen Notfalldaten GKV Spitzenverband_(Stand 20.01.2021)
Weitere Informationen zu den Notfalldaten erhalten Sie bei der Gematik
Um gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu erkennen und zu vermeiden, haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen bereits heute Anspruch auf einen Medikationsplan.
Dieser kann nun als elektronischer Medikationsplan, nach Ihrer PIN-Eingabe, von Ihrer Arztpraxis auf Ihrer eGK gespeichert werden.
Ihr Vorteil: Gefährliche Wechselwirkungen sollen so noch eher erkannt und vermieden werden.
Mehr Informationen:
Informationen zum elektronischen Medikationsplan GKV Spitzenverband_(18.02.2021)
Weitere Informationen zum elektronischen Medikationsplan auf der Seite www.gematik.de
Die PIN wird für Ihre aktuell gültige Gesundheitskarte generiert und Ihnen ausschließlich auf dem Postweg zugestellt.
Die PIN ausgeben dürfen wir nur nach Identifizierung des Versicherten bei vorliegender NFC-fähiger Gesundheitskarte (NFC-eGK).
Das alternativ vorgesehene Videoident-Verfahren ist aus Sicherheitsgründen derzeit nicht möglich.
Bei einem Verlust der PIN oder dreimaliger Falscheingabe, können die freiwilligen Funktionen nicht mehr genutzt werden.
Da eine Entsperrung mittels PUK noch nicht möglich ist, benötigen Sie für die weitere Nutzung der freiwilligen Funktionen eine neue PIN die zusammen mit einer neuen eGK ausgestellt wird.
Bereits gespeicherte Daten müssen auf der neuen Karte von Ihrer Arztpraxis erneut hinterlegt werden. Die Bertelsmann BKK hat keinen Zugriff auf diese Daten.
Wird eine neue Gesundheitskarte ausgestellt, werden auch die Zugangsdaten PIN/PUK neu ausgestellt. PIN und PUK sind nicht auf eine neue Karte übertragbar.
Die alte Karte wird in diesem Zuge automatisch gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Bitte entsorgen Sie diese. Eine Rücksendung ist nicht erforderlich.
Die Bertelsmann BKK gibt seit dem Jahr 2021 nur noch NFC-Karten aus, erkennbar am Kennzeichen G2.1 rechts oben.
Eine NFC-Karte erhalten Neukunden, Kunden mit Namensänderungen oder wenn die Gültigkeit der bisherigen Karte abgelaufen ist.
Ein genereller Austausch von Karten der Generation G2 gegen NFC-Karten der Generation G2.1 ist derzeit nicht vorgesehen.
Möchten Sie Ihre Karte gegen eine NFC-Karte tauschen, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.
Nein, für Ihren Arzt- und Zahnarztbesuch ändert sich nichts. Die Praxen verfügen nicht über Lesegeräte, die eine NFC-Funktion unterstützen.
Die NFC-Funktion unterstützt Sie bei dem Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA).
Viele Smartphones verfügen über einen NFC-Sensor. Verbinden Sie diesen mit Ihrer NFC-eGK, können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen.
So stellen Sie die Verbindung her:
iPhone: Sensor befindet sich im oberen Drittel des Geräts
Huawei: Sensor befindet sich im oberen Drittel des Geräts
Samsung: Sensor befindet sich in der Mitte des Geräts
Die CAN wird benötigt, wenn Sie Ihre eGK kontaktlos nutzen möchten. Als zusätzliche Zugriffsbedingung ist dann die Eingabe der sogenannten „Card Access Number“ (CAN) am Lesegerät (z. B. Smartphone) erforderlich. Die CAN wird benötigt, um einen verschlüsselten sicheren Kanal zwischen Karte und mobilem Endgerät aufzubauen und missbräuchliche Zugriffe Dritter zu verhindern.
Sie ist nicht zu verwechseln mit der PIN, die zusätzlich zur Identifikation eingegeben werden muss. Die PIN wird immer in einem separaten Brief zur Verfügung gestellt.
NFC gilt als sicher, weil Daten nur in einer geringen Distanz und in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen CAN verschlüsselt übertragen werden können. Eine kontaktlose Übertragung von Daten ist nur möglich, wenn zusätzlich die Eingabe der CAN erfolgt. Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der neuen NFC-eGK. Beispiel rechts: CAN: 123456
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