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Zahnersatz z.B. eine Krone, Brücke oder Prothese ist eine Zuschussleistung. Der gesetzliche Festzuschuss für medizinisch erforderlichen Zahnersatz basiert auf einer sogenannten Regelversorgung. Mehr hierzu erfahren Sie nachstehend. Damit Sie den höchstmöglichen Festzuschuss erhalten, nutzen Sie bitte die jährliche Vorsorgeuntersuchung in Ihrer Zahnarztpraxis.
Regelmäßige Vorsorge erhöht den Zuschuss
Versicherte erhalten grundsätzlich einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung.
Der Zuschuss steigt auf 70 Prozent, wenn Sie Ihre zahnärztliche Vorsorge in den letzten 5 Jahren einmal jährlich in Anspruch genommen haben.
Den maximalen Zuschuss von 75 Prozent erhalten Sie, wenn Sie die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für die letzten 10 Jahre nachweisen können.
Die Bertelsmann BKK gewährt Ihnen diesen maximalen Zuschuss auch, wenn Sie einen Vorsorgetermin innerhalb der letzten 10 Jahre versäumt haben.
Gesunde Zähne für Kinder und Jugendliche
Auch für unsere jungen Versicherten von 12 bis 17 Jahren zahlt sich die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung aus. Altersgemäß soll sie einmal im Halbjahr erfolgen und kann mit der kostenfreien Individualprophylaxe verbunden werden. So werden Kariesrisiken frühzeitig erkannt und die Zähne bleiben länger gesund. Und falls dann doch einmal Zahnersatz notwendig wird, sichert die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung den maximalen Zuschuss.
Der Bonus für die Vorsorge im BKK-Bonusprogramm
Tipp: Neben der gesetzlichen Bonusregelung für Ihren Zuschuss zum Zahnersatz gibt es noch einen weiteren Bonus im BKK-Bonusprogramm. Dort erhalten Sie für die Teilnahme an der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung einen Bonus in Höhe von 20 €. Mehr Infos zum Bonusprogramm ...
Regelversorgung
Der gesetzliche Leistungsrahmen sieht eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung vor, die sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert - die sogenannte Regelversorgung. Die in der Regelversorgung festgelegten Zuschüsse zum Zahnersatz sind bei allen Krankenkassen gleich hoch. Ihre Zahnarztpraxis rechnet unseren Zuschuss direkt mit uns ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil an Ihre Zahnarztpraxis.
Gleichartige Versorgung
Sie vereinbaren mit Ihrer Zahnarztpraxis eine höherwertige Versorgung (z.B. Keramikkrone)?
Ihre Zahnarztpraxis rechnet unseren Zuschuss ebenfalls direkt mit uns ab. Sie zahlen den gesetzlichen Eigenanteil und die von Ihnen gewünschten Mehrleistungen an Ihre Zahnarztpraxis.
Andersartige Versorgung
Wenn z.B. eine Brücke gewünscht ist, die Regelversorgung jedoch herausnehmbaren Zahnersatz vorsieht?
Für die Erstattung reichen Sie uns bitte die Gesamtrechnung ein. Wir überweisen Ihnen daraufhin den Festzuschuss.
Ermitteln Sie hier Ihren voraussichtlichen Eigenanteil:
Zahnersatz-Eigenanteil jetzt ermitteln
Als geringes Einkommen gelten im Jahr 2026 monatliche Bruttogesamteinkünfte unter 1.582 € (Vorjahr 1.498 €) bei Alleinstehenden, bzw. 2.175,25 € (Vorjahr 2.059,75 €) mit einem Angehörigen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich dieser Betrag um 395,50 € (Vorjahr 374,50 €).
Liegen Ihre Bruttogesamteinkünfte unter dieser Grenze oder nur knapp darüber? Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie dennoch einen erhöhten Zuschuss im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung erhalten können.
Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei Zahnersatz (Härtefallregelung)
Hinweis: Bitte verwenden Sie den Acrobat Reader zum Ausfüllen des Antrags.
Zur Rücksendung empfehlen wir das Nachrichtenpostfach der Online-Geschäftsstelle oder unser Kontaktformular. Ihre Unterschrift ist nicht notwendig.
Sie haben eine Zahnlücke und möchten diese nicht mit konventionellem Zahnersatz schließen?
Hier ist ein Implantat eine Lösung - jedoch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, da dies der Gesetzgeber ausgeschlossen hat.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgung mit Implantat, bezuschussen wir den Zahnersatz auf dem Implantat im Rahmen der Regelversorgung.
Die Kosten für die Implantat-Behandlung an sich sind jedoch gesetzlich ausgeschlossen und beinhalten den chirurgischen Eingriff sowie alle Begleit-und Folgeleistungen.
Tipp: ExtraPlus-Zusatzversicherung
Möchten Sie die gesetzlichen Leistungen im Bereich Zahnersatz, Implantate oder Inlays gezielt ergänzen?
Dann empfehlen wir Ihnen unseren Partner Barmenia Krankenversicherung AG mit dem exklusiven Angebot "Extraplus". Hier erhalten Sie als Versicherter der Bertelsmann BKK vorteilhafte Konditionen.
Die Gewährleistung erstreckt sich über 24 Monate nach dem Einsetzen Ihres neuen Zahnersatzes.
Jedoch kann es trotz sehr genauer Arbeit Ihres Zahnarztes zu Druckstellen oder anderen Mängeln kommen. Geben Sie Ihrem Zahnarzt genug Gelegenheiten für Korrekturen oder Nachbesserungen. Sollte Ihr neuer Zahnersatz weiterhin nicht funktionsfähig sein, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Und wechseln Sie nicht den Zahnarzt, da Sie sonst Ihre Ansprüche verlieren.
Sie möchten Ihren neuen Zahnersatz in einem Mitgliedsstaat der EU anfertigen lassen?
Ein Zuschuss von uns ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Wir brauchen daher vor Behandlungsbeginn eine genaue Kostenaufstellung von dem behandelnden Zahnarzt. Darin müssen folgende Punkte für uns erkennbar sein:
Ist der Kostenvoranschlag nicht in Deutsch geschrieben, benötigen wir eine Übersetzung.
Dann reichen Sie uns alle Unterlagen, zusammen mit Ihrem zahnärztlichen Bonusheft, zum Prüfen ein.
Dürfen wir Kosten übernehmen, werden diese in Höhe der deutschen Leistungen genehmigt. Allerdings nicht höher als die tatsächlich entstandenen Kosten. Vom Erstattungsbetrag wird der Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 Prozent (maximal 50 €) abgezogen.
Sollten später Mängel an Ihrem Zahnersatz erkennbar sein, dürfen wir keine Kosten für eine Beseitigung, Reparatur oder Neuanfertigung übernehmen. Diese Kosten sind privat von Ihnen zu leisten oder mit dem Zahnarzt im Ausland zu klären. Aus Erfahrung wissen wir, dass es leider solche Schwierigkeiten geben kann.
Möchten Sie die gesetzlichen Leistungen gezielt ergänzen?
Zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung oder Zahnersatz?
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Wer einen oder mehrere Zähne verliert, wünscht sich meist schnell einen gleichwertigen Ersatz. Ob ein Zahnersatz sinnvoll ist und welche Form sich am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel davon, ob es auf beiden Seiten der Zahnlücke noch Nachbarzähne gibt, wie gesund sie sind, und ob oben oder unten noch Zähne vorhanden sind. Weitere Faktoren sind die Mundgesundheit und Mundhygiene, das Alter und die Lebensweise. Auch persönliche Vorlieben und Erwartungen an Ästhetik, Aussprache und Kaufunktion sind von Bedeutung. Nicht zuletzt spielen die Kosten eine Rolle.
Erfahren Sie mehr auf der Seite www.gesundheitsinformation.de
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