Krankenversicherung für Studenten - KVdS

Als eingeschriebener Student, bzw. eingeschriebene Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Vorrangig ist jedoch ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner, bzw. Lebenspartner.

Tipp: Elektronischer Versicherungsnachweis für die Einschreibung an Hochschule oder Universität (Meldegrund 10)

Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.

Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach über das nachfolgende Kontaktformular oder über die Online-Geschäftsstelle den geplanten Beginn des Studiums sowie Name und Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.

Kontaktformular Einschreibung Hochschule

Beiträge für Studenten

Krankenversicherung 2024  
monatlich (inkl. Zusatzbeitrag*): 94,36 €
* 1,4 % in 2024 und 2023  
   
Pflegeversicherung seit dem 01.07.2023 - unverändert zum 01.01.2024  
monatlich  
- ohne Zuschlag (unter 23 Jahre oder 1 Kind) 27,61 €
- mit Zuschlag (über 23 Jahre und kinderlos) 32,48 €
- ohne Zuschlag (2 Kinder) 25,58 €
- ohne Zuschlag (3 Kinder) 23,55 €
- ohne Zuschlag (4 Kinder) 21,52 €
- ohne Zuschlag (5 Kinder und mehr) 19,49 €

Werkstudentenbeschäftigung und Familienversicherung

Nehmen Sie eine Werkstudentenbeschäftigung auf, ist die beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Maßgebend ist Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen.

Zu den Einnahmen aus der Werkstudentenbeschäftigung gehören neben den laufenden auch alle einmaligen Einnahmen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld). Bei der Ermittlung der Einnahmen können Werbungskosten abgezogen werden. Sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr, bzw. 102,50 € monatlich abgezogen.

Bei schwankenden Einnahmen ist zunächst eine Schätzung abzugeben. Hierfür wird der Durchschnitt der Einnahmen der ersten Monate der Beschäftigung als Grundlage genommen. Grundsätzlich gilt, dass bei Änderungen der Verhältnisse die Krankenkasse zu informieren ist.

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen unter Berücksichtigung der Werbungskosten die Einkommensgrenze von 505 € (485 € in 2023) monatlich überschreitet. Bei zusätzlichem Einkommen aus einem Minijob erhöht sich die Grenze auf 538 €.

In diesem Falle ist die beitragsfreie Familienversicherung zu beenden und für den Zeitraum der Werkstudentenbeschäftigung eine studentische Versicherung durchzuführen.

Den Antrag für die studentische Versicherung (KVdS) finden Sie nachfolgend.

Antrag zur Studentischen Krankenversicherung (KVdS)

Antrag für Studenten, wenn kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht

BeBKK Antrag Studentische Krankenversicherung

Tipps zur Studentischen Krankenversicherung

Sie haben Fragen? Wünschen eine individuelle Beratung?

Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder senden Sie Ihre Frage über das Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 02.02.2024
Vorlesen