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Als eingeschriebener Student, bzw. Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in dergesetzlichen Krankenversicherung.
Vorrangig ist jedoch ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern oder den Ehegatten, bzw. Lebenspartner.
Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.
Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach über das nachfolgende Kontaktformular oder über die Online-Geschäftsstelle den geplanten Beginn des Studiums sowie Name und Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.
Krankenversicherung 2025 | |
monatlich : | 114,74 € |
inkl. 3,2 % Zusatzbeitrag | |
Pflegeversicherung 2025 | |
monatlich | |
- ohne Zuschlag (unter 23 Jahre oder 1 Kind) | 30,78 € |
- mit Zuschlag (über 23 Jahre und kinderlos) | 35,91 € |
- ohne Zuschlag (2 Kinder) | 28,64 € |
- ohne Zuschlag (3 Kinder) | 26,51 € |
- ohne Zuschlag (4 Kinder) | 24,37 € |
- ohne Zuschlag (5 Kinder und mehr) | 22,23 € |
Krankenversicherung 2024 | ab 01.10. | ab 01.01. |
monatlich : | 108,76 € | 94,36 € |
inkl. 2,5 % Zusatzbeitrag | inkl. 1,4 % Zusatzbeitrag | |
Pflegeversicherung 2024 | ||
monatlich | ||
- ohne Zuschlag (unter 23 Jahre oder 1 Kind) | 29,07 € | 27,61 € |
- mit Zuschlag (über 23 Jahre und kinderlos) | 34,20 € | 32,48 € |
- ohne Zuschlag (2 Kinder) | 26,93 € | 25,58 € |
- ohne Zuschlag (3 Kinder) | 24,80 € | 23,55 € |
- ohne Zuschlag (4 Kinder) | 22,66 € | 21,52 € |
- ohne Zuschlag (5 Kinder und mehr) | 20,52 € | 19,49 € |
Auch für Werkstudenten, ist die beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Maßgebend ist das regelmäßige monatliche Einkommen.
Zu den Einnahmen aus der Werkstudentenbeschäftigung gehören neben den laufenden auch alle einmaligen Einnahmen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld). Hiervon können jedoch Werbungskosten abgezogen werden. Sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr 2024, bzw. 102,50 € monatlich abgezogen.
Bei schwankenden Einnahmen ist zunächst eine Schätzung abzugeben. Hierfür wird der Durchschnitt der Einnahmen der ersten Monate der Beschäftigung als Grundlage genommen. Grundsätzlich gilt, dass bei Änderungen der Verhältnisse die Krankenkasse zu informieren ist.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen nach Abzug der Werbungskosten die Einkommensgrenze von 535 € (505 € in 2024) monatlich überschreitet. Bei zusätzlichem Einkommen aus einem Minijob erhöht sich die Grenze auf 556 € (2024: 538 €).
In diesem Falle ist die beitragsfreie Familienversicherung zu beenden und für den Zeitraum der Werkstudentenbeschäftigung eine Mitgliedschaft bei der Bertelsmann BKK im Rahmen der studentischen Krankenversicherung (KVdS) durchzuführen. Beantragen Sie diese nachstehend einfach und unkompliziert online.
Für Studenten, wenn kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht:
Online-Anmeldung Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Alternativ können Sie den Antrag per PDF-Formular stellen:
Tipps zur Studentischen Krankenversicherung erhalten Sie im SV-Lexikon
Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder senden Sie Ihre Frage über das Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.
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