Krankenversicherung für Studenten - KVdS

Als eingeschriebener Student, bzw. eingeschriebene Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Vorrangig ist jedoch ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner, bzw. Lebenspartner.

Aktueller Hinweis: Elektronischer Versicherungsnachweis für die Einschreibung an Hochschule oder Universität (Meldegrund 10)

Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.

Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach telefonisch unter 0800 80-74000 (Mo-Fr, 08:00 - 17:00 Uhr) oder über das Nachrichtenpostfach unserer Online-Geschäftsstelle, bzw. per Kontaktformular hier auf der Website den geplanten Beginn des Studiums sowie den Namen und die Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.

Beiträge für Studenten

  2023 2022 2022
    ab 01.10.2022 bis 30.09.2022
Krankenversicherung      
monatlich (inkl. Zusatzbeitrag*): 94,36 € 91,11 € 84,37 €
Pflegeversicherung      
monatlich: 24,77 € 24,77 € 22,94 €
monatlich (inkl. Zuschlag Kinderlose ab 23): 27,61 € 27,61 € 25,57 €
Beitrag insgesamt      
monatlich: 119,13 € 115,88 € 107,31 €
monatlich (inkl. Zuschlag Kinderlose ab 23): 121,97 € 118,72 € 109,94 €
* 1,4 % in 2023; 1,0 % in 2022      

Werkstudentenbeschäftigung und Familienversicherung

Nehmen Sie eine Werkstudentenbeschäftigung auf, ist die beitragsfreie Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Maßgebend ist Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen.

Zu den Einnahmen aus der Werkstudentenbeschäftigung gehören neben den laufenden auch alle einmaligen Einnahmen (z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld). Bei der Ermittlung der Einnahmen können Werbungskosten abgezogen werden. Sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr 2023, bzw. 102,50 € monatlich abgezogen.

Bei schwankenden Einnahmen ist zunächst eine Schätzung abzugeben. Hierfür wird der Durchschnitt der Einnahmen der ersten Monate der Beschäftigung als Grundlage genommen. Grundsätzlich gilt, dass bei Änderungen der Verhältnisse die Krankenkasse zu informieren ist.

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen unter Berücksichtigung der Werbungskosten die Einkommensgrenze von 485 € (2023) monatlich überschreitet. Bei zusätzlichem Einkommen aus einem Minijob erhöht sich die Grenze auf 520 €.

In diesem Falle ist die beitragsfreie Familienversicherung zu beenden und für den Zeitraum der Werkstudentenbeschäftigung eine studentische Versicherung durchzuführen.

Den Antrag für die studentische Versicherung (KVdS) finden Sie nachfolgend.

Antrag zur Studentischen Krankenversicherung (KVdS)

Antrag für Studenten, wenn kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht

BeBKK Antrag Studentische Krankenversicherung

Tipps zur Studentischen Krankenversicherung

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Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
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Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 16.02.2023
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