Mann im Sportdress sitzt in einem Kursraum

Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Sind Sie arbeitsunfähig krank geschrieben, erhalten Sie im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Bertelsmann BKK Krankengeld. Die wichtigsten Fragen rund um den Anspruch auf Krankengeld beantworten wir nachstehend.

Entgeltfortzahlung: Wartezeit für neue Arbeitsverhältnisse

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. bei stationärer Behandlung entsteht jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses - der sogenannten Wartezeit.

  • Liegt während dieser Wartezeit Arbeitsunfähigkeit vor, zahlen wir Ihnen bis zu deren Ablauf Krankengeld.
  • Anschließend besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch durch Ihren Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.

Mehr Informationen zur Entgeltfortzahlung in unserem SV-Lexikon

Krankschreibung: digital als "eAU"

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Papierausdruck abgelöst.
Sie als Arbeitnehmer müssen nun keine Krankschreibung mehr an die Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

  • Werden Sie krank geschrieben, leitet Ihre Arztpraxis die Krankschreibung zur BKK weiter.
  • Sie selbst müssen nicht mehr tätig werden und die BKK informieren.
  • Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten - es reicht den Arbeitgeber zu informieren.

Krankschreibung: telefonisch für bis zu 5 Kalendertage

Für eine Krankschreibung ist nicht zwingend eine Vorstellung in der Arztpraxis erforderlich.

Alternativ kann die Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde - oder falls das nicht möglich ist - auch nach telefonischer Anamnese bescheinigt werden.

Dabei gilt jedoch: 

  • Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein.
  • Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.
  • Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Krankschreibung: per Videosprechstunde über unseren Partner TeleClinic

Unser Partner TeleClinic ermöglicht Ihnen bei einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde.

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Krankschreibung: früher als bescheinigt wieder arbeiten?

Kann man auch früher wieder arbeiten gehen, als per eAU bescheinigt?

Ja, eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Arbeitsverbot. Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit informieren Sie bitte die Arztpraxis, damit diese die ursprüngliche eAU korrigiert. Durch die neue Meldung der Arztpraxis werden die Krankenkasse und damit auch Ihr Arbeitgeber über die frühere Arbeitsfähigkeit informiert.

Beziehen Sie Krankengeld, informieren Sie uns bitte unmittelbar, dass Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen damit es nicht zu einer Überzahlung von Krankengeld kommt.

Krankengeld: Wie hoch ist das Krankengeld? Wie lang wird es gezahlt?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts oder 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wenn dies niedriger ist.

  • Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können das Krankengeld auf 100 Prozent des letzten Nettoentgelts erhöhen.
  • Das gesetzliche Höchstkrankengeld pro Tag (aus 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts) beträgt 135,63 € im Jahr 2026.
  • Es wird um die Versichertenanteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermindert.


Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Versicherungsschutz: Wenn der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist und Sie weiter arbeitsunfähig sind

Der Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt (i.d.R. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren). Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihren Anspruch, bevor dieser endet. Wenn Sie über das Ende des Krankengeldanspruchs arbeitsunfähig sind sollten Sie folgendes berücksichtigen.

Krankenversicherung der Rentner

Mit dem Wegfall des Krankengeldanspruches endet grds. auch Ihre Mitgliedschaft. Falls ein Rentenantrag gestellt wurde oder bereits eine Rente bezogen wird, kann die Mitgliedschaft unter bestimmten Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner bei der Bertelsmann BKK fortgeführt werden.

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung / unverzügliche Meldung

Nach Ablauf des Krankengeldanspruches kann trotz fortbestehender Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und trotz bestehendem Beschäftigungsverhältnis ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben sein. Setzen Sie sich bitte unverzüglich nach Erhalt eines Schreibens zum Ablauf des Krankengeldanspruchs mit der Agentur für Arbeit in Verbindung und beziehen Sie sich auf die Rechtsvorschrift § 145 SGB III. 

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine verspätete Meldung zu einer Sperrzeit und damit finanziellen Nachteilen führen kann (§ 159 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB III i.V.m. § 38 Abs. 1 SGB III - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung).

Die Arbeitsagentur muss wegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld weitere Feststellungen treffen. Diese nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Sie können durch die frühzeitige Meldung helfen, eine mögliche Zahlungslücke zwischen dem Krankengeld- und Arbeitslosengeldbezug zu vermeiden.

Die Arbeitslosmeldung kann elektronisch im Fachportal der Bundesagentur (» „eServices » Arbeitslos melden“ unter » www.arbeitsagentur.de) oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Möchten Sie sich persönlich arbeitslos melden und ist die Agentur für Arbeit an diesem Tag nicht dienstbereit (z.B. Wochenende oder Feiertag), sprechen Sie bitte nach Möglichkeit am letzten Tag des Bezuges des Krankengeldes vor.

Familienversicherung

Sofern Sie verheiratet sind und keine der o.g. Versicherungsmöglichkeiten für Sie bestehen sollte, besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung bei Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner, sofern dieser gesetzlich krankenversichert ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.

Freiwillige Versicherung

Sollte keine der oben genannten Mitgliedschaften und auch keine Familienversicherung entstehen, so empfehlen wir Ihnen zur Aufrechterhaltung der Leistungsansprüche eine freiwillige Versicherung. Die Frist für den Antrag beträgt 3 Monate nach Wegfall des Krankengeldanspruches. Wird keine Mitgliedschaft begründet, so besteht, wenn Sie vorher pflichtversichert waren, lediglich für einen Monat nach dem Ende des Krankengeldbezuges ein nachgehender Leistungsanspruch.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK bleibt nur solange gültig, wie eine Mitgliedschaft bei der Bertelsmann BKK besteht. Gehören Sie der Krankenversicherung der Rentner an, so wird die eGK bei Ihrem nächsten Besuch in Ihrer Arztpraxis durch das Einlesen aktualisiert.

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 01.04.2026

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