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Sind Sie arbeitsunfähig krank geschrieben, erhalten Sie im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Bertelsmann BKK Krankengeld.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. bei stationärer Behandlung entsteht jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses - der sogenannten Wartezeit.
Mehr Informationen zur Entgeltfortzahlung in unserem SV-Lexikon
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Papierausdruck abgelöst.
Sie als Arbeitnehmer müssen nun keine Krankschreibung mehr an die Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Für eine Krankschreibung ist nicht zwingend eine Vorstellung in der Arztpraxis erforderlich.
Alternativ kann die Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde - oder falls das nicht möglich ist - auch nach telefonischer Anamnese bescheinigt werden.
Dabei gilt jedoch:
Unser Partner TeleClinic ermöglicht Ihnen bei einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde.
Kann man auch früher wieder arbeiten gehen, als per eAU bescheinigt?
Ja, eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Arbeitsverbot. Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit informieren Sie bitte die Arztpraxis, damit diese die ursprüngliche eAU korrigiert. Durch die neue Meldung der Arztpraxis werden die Krankenkasse und damit auch Ihr Arbeitgeber über die frühere Arbeitsfähigkeit informiert.
Beziehen Sie Krankengeld, informieren Sie uns bitte unmittelbar, dass Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen damit es nicht zu einer Überzahlung von Krankengeld kommt.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts oder 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wenn dies niedriger ist.
Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Mehr Informationen:
In unserem Flyer "Krankengeld"
In unserem SV-Lexikon, Stichwort "Krankengeld"
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an unser Team Rehabilitation und Krankengeld
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Selbstauskunft Krankengeld / Verletztengeld
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