Mann mit Gipsbein schaut lächelnd auf ein Tablet.
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Arbeitsunfähigkeit & Krankengeld

Sind Sie arbeitsunfähig krank geschrieben, erhalten Sie im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Bertelsmann BKK Krankengeld. 

Entgeltfortzahlung: Wartezeit für neue Arbeitsverhältnisse

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. bei stationärer Behandlung entsteht jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses - der sogenannten Wartezeit.

  • Liegt während dieser Wartezeit Arbeitsunfähigkeit vor, zahlen wir Ihnen bis zu deren Ablauf Krankengeld.
  • Anschließend besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch durch Ihren Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.

Mehr Informationen zur Entgeltfortzahlung in unserem SV-Lexikon

Krankschreibung: digital als "eAU"

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den Papierausdruck abgelöst.
Sie als Arbeitnehmer müssen nun keine Krankschreibung mehr an die Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

  • Werden Sie krank geschrieben, leitet Ihre Arztpraxis die Krankschreibung zur BKK weiter.
  • Sie selbst müssen nicht mehr tätig werden und die BKK informieren.
  • Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten - stattdessen reicht es den Arbeitgeber zu informieren.

Krankschreibung: telefonisch für bis zu 5 Kalendertage

Für eine Krankschreibung ist nicht zwingend eine Vorstellung in der Arztpraxis erforderlich.

Alternativ kann die Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde - oder falls das nicht möglich ist - auch nach telefonischer Anamnese bescheinigt werden.

Dabei gilt jedoch: 

  • Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein.
  • Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.
  • Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Krankschreibung: per Videosprechstunde über unseren Partner TeleClinic

Unser Partner TeleClinic ermöglicht Ihnen bei einer Vielzahl von Krankheitsfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde.

Mehr zur TeleClinic erfahren

Krankschreibung: früher als bescheinigt wieder arbeiten?

Kann man auch früher wieder arbeiten gehen, als per eAU bescheinigt?

Ja, eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Arbeitsverbot. Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit informieren Sie bitte die Arztpraxis, damit diese die ursprüngliche eAU korrigiert. Durch die neue Meldung der Arztpraxis werden die Krankenkasse und damit auch Ihr Arbeitgeber über die frühere Arbeitsfähigkeit informiert.

Beziehen Sie Krankengeld, informieren Sie uns bitte unmittelbar, dass Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen damit es nicht zu einer Überzahlung von Krankengeld kommt.

Wie hoch ist das Krankengeld? Wie lang wird es gezahlt?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts oder 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wenn dies niedriger ist.

  • Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können das Krankengeld auf 100 Prozent des letzten Nettoentgelts erhöhen.
  • Das gesetzliche Höchstkrankengeld pro Tag (aus 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts) beträgt 128,63 € im Jahr 2025.
  • Es wird um die Versichertenanteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermindert.

Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

Mehr Informationen:

In unserem Flyer "Krankengeld"

In unserem SV-Lexikon, Stichwort "Krankengeld"

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an unser Team Rehabilitation und Krankengeld

Formulare

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Selbstauskunft Krankengeld / Verletztengeld

Fragebogen Anzahl Kinder für Festlegung Beitrag Pflegeversicherung



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Seite zuletzt aktualisiert am: 13.10.2025