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Sind Sie arbeitsunfähig krank geschrieben, erhalten Sie im Anschluss an die in der Regel 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers von der Bertelsmann BKK Krankengeld.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. bei stationärer Behandlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses - der sogenannten Wartezeit. Liegt während dieser Wartezeit Arbeitsunfähigkeit vor, zahlen wir Ihnen bis zu deren Ablauf Krankengeld. Anschließend besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch durch Ihren Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat zum 01.01.2023 den Papierausdruck abgelöst. Vieles wird dadurch leichter. Sie als Patient müssen nun keine Krankschreibung mehr an die Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Das sind die Vorteile der eAU
Patienten müssen ihre Krankschreibung nun nicht mehr selbst zur Krankenkasse senden
Werden Sie krank geschrieben, leitet Ihre Arztpraxis die Krankschreibung zur BKK weiter. Sie selbst müssen nicht mehr tätig werden und die BKK informieren.
Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an den Arbeitgeber weiterleiten
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr zukommen lassen. Stattdessen reicht es den Arbeitgeber zu informieren.
Stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers fest, übermittelt er die notwendigen Daten, die sich bisher auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse.
Der durch seinen Arbeitnehmer informierte Arbeitgeber wendet sich nun an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts oder 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wenn dies niedriger ist.
Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) können das Krankengeld auf 100 Prozent des letzten Nettoentgelts erhöhen. Das gesetzliche Höchstkrankengeld pro Tag (aus 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts) beträgt 112,88 € im Jahr 2022.
Es wird um die Versichertenanteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vermindert. Somit beträgt das Nettokrankengeld bis zu 99,29 €.
Der Anspruch auf Krankengeld ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Mehr Informationen:
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