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Mit dem Transparenzbericht 2024 informieren wir erstmals anhand einheitlicher Kennzahlen über relevante und vergleichbare Daten zur Versorgungsqualität unserer Versicherten. Ziel ist es den Versicherten validierte und vergleichbare Informationen über die Leistungen, den Service und die Qualität ihrer Krankenkasse zur Verfügung zu stellen, um eine objektive Beurteilung und eine fundierte Wahl der Krankenkasse zu ermöglichen.
Dies beinhaltet die folgenden Zahlen zu ausgewählten Leistungsanträgen inklusive Bewilligungs- und Ablehnungsquoten.
Den vorgenannten Bewilligungs- und Ablehnungsquoten gegenüber steht die Zahl der durch die Kunden eingelegten 231 Widersprüche nach erfolgter Ablehnung bis hin zum Klageverfahren, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte und Klage vor dem Sozialgericht eingereicht wird.
„In allen Schritten prüft das BKK-Team im Sinne ihrer Kunden, ob im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eine Bewilligung des Antrags möglich ist. Werden zum Beispiel wichtige Unterlagen oder Gutachten nachgereicht, kann die BKK einem Widerspruch abhelfen bzw. den Antrag genehmigen. Fast jeder zweite Widerspruch hat sich so zum Wohle des Kunden aufgelöst. Nicht selten werden Widersprüche auch durch den Kunden zurückgenommen, wenn mangels gesetzlicher Grundlage keine Aussicht auf Erfolg besteht,“ erläutert Andreas Titlbach, Bereichsleiter Service und Leistung bei der Bertelsmann BKK.
Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen oder wird dieser nicht zurückgezogen, so wird er im Widerspruchsausschuss der BKK geprüft. In 63 Fällen hat der Ausschuss die Ablehnung bestätigt, da die Mitglieder auch nach eingehender Prüfung und Beratung – meist wegen rechtlicher und sachlicher Beschränkungen und mangels Alternativen – keine andere Möglichkeit gesehen haben. Die BKK hat darauf einen Widerspruchsbescheid erlassen. Gegen diesen kann nun seitens des Versicherten vor dem Sozialgericht Klage eingereicht werden.
10 Klagen wurden so im Jahr 2024 vor Gericht eingereicht - vier entschieden. Diese vier bezogen sich auf Widerspruchsbescheide aus dem gleichen Jahr bzw. aus den Vorjahren. In zwei Fällen haben die Kläger Recht bekommen, eine Klage wurde durch das Gericht zurückgewiesen, eine Klage per Vergleich abgeschlossen.
„Auf die BKK ist Verlass. Die Zahlen zeigen, dass die BKK sehr kundenorientiert handelt und bereits bei Beantragung einer Leistung alle Möglichkeiten ausschöpft, um im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für ihre Kunden da zu sein,“ so das Fazit von BKK-Vorstand Thomas Johannwille.
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