Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Seit Juli 2023 gibt es nach der Zahl der Kinder gestaffelte Beitragssätze in der Pflegeversicherung.
* Der Abschlag für das erste Kind ist nicht an das Alter des Kindes gebunden, er gilt ein Leben lang. Die weiteren Abschläge ab dem zweiten Kind gelten bis das Kind 25 Jahre alt wird.
Für Beschäftigte ermittelt der Arbeitgeber die Elterneigenschaft und meldet sie der Krankenkasse.
Liegen uns bei Selbstzahlern keine Informationen für eine korrekte Einstufung vor versenden wir einen entsprechenden Fragebogen. Die Antwort kann über die passwortgeschützte Online-Geschäftsstelle „meine BKK“ erfolgen. Nutzen Sie dafür bitte das Stichwort „Elterneigenschaft“.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir aus technischen Gründen die Beiträge voraussichtlich erst ab dem Jahr 2024 korrigieren können. Beiträge, die bis dahin zu viel entrichtet wurden, werden wir Ihnen umgehend erstatten.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorbelegung des Fragebogens mit Kindern, die bereits bei der Bertelsmann BKK versichert sind, aus technischen Gründen nicht möglich ist. Teilen Sie uns daher bitte die Daten all Ihrer Kinder mit - gleichgültig ob bereits in der Familienversicherung, bei einer anderen Krankenkasse fremdversichert oder verstorben.
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