Krankengeld für Begleitpersonen

Ist für die Krankenhausbehandlung eines Patienten mit Behinderung eine Begleitperson notwendig und hat diese einen Verdienstausfall, so besteht seit dem 1. November 2022 ein Anspruch auf Krankengeld.

Die Notwendigkeit einer Begleitperson kann sich wie folgt aus einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten ergeben:

  • Um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit dem Patienten zu gewährleisten
  • Damit der Patient die mit der Krankenhausbehandlung verbundene Belastungssituation besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- oder Mitwirkungsfähigkeit
  • Um den Patienten während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zur Einweisung in die anschließenden notwendigen Maßnahmen

Hintergrund

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.

Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkommen, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.

Neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson werden nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen.

  • Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls.
  • Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. informiert ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Interessierte erhalten auch eine Checkliste und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. www.lebenshilfe.de 

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Seite zuletzt aktualisiert am: 30.07.2024