Richtig versichert auf Reisen

Endlich Ferien! Viele erfreuen sich an Touren durch heimische Regionen. In Sachen Krankenversicherung sind Sie da bestens geschützt. Geht der Urlaub aber in andere Länder, empfehlen wir generell eine private Reisekrankenversicherung. Nur so sichern Sie einen medizinisch notwendigen Rücktransport ab. Zudem deckt die private Reisekrankenversicherung auch die am Urlaubsort in der Regel höheren Behandlungskosten ab, die wir nicht erstatten dürfen.

Ihr Vorteil: die Reisekrankenversicherung unseres Partners Barmenia

Unser Partner Barmenia Krankenversicherung bietet exklusiv für BKK-Versicherte die Reisekrankenversicherung "ExtraPlus" mit vorteilhaften Konditionen. Hierzu zählt der Rettungsflug und Rücktransport in medizinisch notwendigen Fällen. Zudem gibt es keine Altersbeschränkung.

Urlaub in der EU und in Großbritannien: hier gilt die Gesundheitskarte

Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie in diesen Ländern direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder sich in einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

Darüber hinaus gilt dies trotz Brexit auch für Großbritannien und Nordirland.

Informationen für Ihr Urlaubsland erhalten Sie hier

Merkblätter für Reiseländer zum Download (Link zur DVKA)

Online-Informationen für Reiseländer (Link zur Europäischen Kommission)

Wichtig: Nicht immer wird die Gesundheitskarte akzeptiert. Schließen Sie daher eine private Reisekrankenversicherung ab. Diese beinhaltet zudem einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Informationen zur Reisekrankenversicherung "ExtraPlus"

In diesen Ländern brauchen Sie zusätzlich einen „Auslandskrankenschein”

Auch in Bosnien und Herzegowina, Tunesien oder der Türkei gilt grundsätzlich der gesetzliche Krankenversicherungsschutz. Die Gesundheitskarte reicht jedoch nicht aus. Den entsprechenden Auslandskrankenschein können Sie sich jederzeit - auch im Krankheitsfall im Urlaub - in der Online-Geschäftsstelle herunterladen.

Tipp: Nicht immer wird der Auslandskrankenschein akzeptiert. Schließen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ab. Diese trägt zudem die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports. Mehr erfahren Sie bei unserem Partner Barmenia Krankenversicherung AG:

Informationen zur Reisekrankenversicherung "ExtraPlus"

Was aber, wenn der Arzt am Urlaubsort auf privater Abrechnung besteht?

Sie sind in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen gereist und haben von Ihrem Arzt am Urlaubsort eine Privatrechnung erhalten?

Die Rechnung können Sie uns zur Erstattung der Vertragssätze einreichen, diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als die Kosten der Privatbehandlung. Daher ist eine private Reisekrankenversicherung wichtig, die diese Kosten trägt.

Informationen zur Reisekrankenversicherung "ExtraPlus"

Urlaub in der Ferne - nur mit privater Reisekrankenversicherung

Führt Sie der Urlaub in ein außereuropäisches Land, raten wir dringend zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung, zum Beispiel bei unserem Partner Barmenia Krankenversicherung AG.

Einer der Vorteile ist hier, dass die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports enthalten sind.

Informationen zur Reisekrankenversicherung "ExtraPlus"

Nicht vergessen: die Reiseimpfung!

Reiseimpfungen, die als Mehrleistung von der Bertelsmann BKK bezuschusst werden, mindern das gesundheitliche Risiko auf Reisen zusätzlich. Dies betrifft Impfungen gegen:

  • Cholera 
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A/B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken
  • Tollwut
  • Typhus

        und die Malaria-Prophylaxe

Erfolgt die Abrechnung der Arzt- und Impfstoffkosten nicht über die Gesundheitskarte, reichen Sie uns bitte Arztrechnung und Rezept zur Erstattung ein. Als Mehrleistung erstatten wir Ihnen die Kosten in voller Höhe.

Tipp: Über Impfempfehlungen für Ihr Reiseland informiert das Centrum für Reisemedizin.

Zudem erhalten Sie durch das Auswärtige Amt aktuelle reisemedizinische Hinweise.

 

Tipp

Die Europäische Kommission beantwortet viele Fragen zum Einsatz der EKVK am Urlaubsort. Wählen Sie dazu Ihr Reiseland im Menü der folgenden Seite aus:

„Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte”


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
Vorlesen