Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
... und haben einen neuen Arbeitgeber?
Dann können Sie in den ersten 14 Tagen rückwirkend zum Arbeitsbeginn zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach die Online-Anmeldung. Wir informieren die alte Krankenkasse und senden Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbestätigung.
.... oder möchten aus einer laufenden Beschäftigung zu uns wechseln?
Auch das ist ganz einfach. Haben Sie die 12-monatige Bindungsfrist an die alte Krankenkasse erfüllt, ist der Weg frei. Die Online-Anmeldung reicht aus. Senden Sie uns diese im September und wechseln Sie zum 1. Dezember 2023.
PS: Offen sind wir für alle mit Wohnsitz oder Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
.... bei uns in der Bertelsmann BKK? Dann kann Ihre Mitgliedschaft mit dem Start in den Job beginnen.
.... bei einer anderen Krankenkasse? Dann dürfen wir Sie aufnehmen, wenn Sie in einem der vorgenannten Bundesländer wohnen oder Ihr Arbeitgeber dort seinen Sitz hat.
Zur Online-Anmeldung für Auszubildende
Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und Freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann.
Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.
PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.
Dann startet die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung (oder Ausbildung). Die Information der alten Krankenkasse übernehmen wir. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. Dezember 2022 oder noch länger.
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"
Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.
Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. Oktober 2023
So einfach ist der Wechsel:
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Herzlich willkommen!
Befinden Sie sich in einer laufenden Beschäftigung, können Sie nur dann wechseln, wenn Sie die 12-monatige Bindungsfrist bei der alten Krankenkasse erfüllt haben. Erhöht Ihre Krankenkasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Üben Sie dies zum Beispiel bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar aus, indem Sie sich bei uns online anmelden. Wir teilen daraufhin Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie zum 1. April Mitglied der Bertelsmann BKK werden. Bis zum 31. März bleiben Sie in Ihrer alten Krankenkasse. Sie sind also automatisch durchgehend versichert.
Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. Februar, steht Ihnen im Februar das Recht der Sonderkündigung mit Wirkung zum 30. April zu. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.
Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen. Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Sie sind als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen haben Sie sich in der Vergangenheit für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden.
Nun streben Sie einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel zur Bertelsmann BKK, an.
Dies ist nur dann möglich,
Unterschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. In dieser können Sie grundsätzlich auch bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt.
*Waren Sie bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert, gilt eine besondere Grenze von 59.850 € im Jahr 2023.
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Sie sind Bertelsmann-Mitarbeiter und durch Empfehlung eines zufriedenen Mitglieds auf uns aufmerksam geworden? Dann bedanken wir uns mit einer Prämie in Höhe von 25 €.
Beantragen Sie Ihre BKK-Mitgliedschaft online – sicher und unkompliziert.
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr