Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
... und haben einen neuen Arbeitgeber?
Dann können Sie in den ersten 14 Tagen rückwirkend zum Arbeitsbeginn zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach die Online-Anmeldung. Wir informieren die alte Krankenkasse und senden Ihrem Arbeitgeber eine Mitgliedsbestätigung.
... oder möchten aus einer laufenden Beschäftigung zu uns wechseln?
Auch das ist ganz einfach. Haben Sie die 12-monatige Bindungsfrist an die alte Krankenkasse erfüllt, ist der Weg frei. Die Online-Anmeldung reicht aus. Senden Sie uns diese im September und wechseln Sie zum 1. Dezember.
... oder möchten im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wechseln?
Erhöht Ihre Krankenkasse z.B. zum 1. September den Zusatzbeitrag können Sie ohne Bindungsfrist wechseln. Melden Sie sich im September bei uns an. Der Wechsel erfolgt zum 1. Dezember.
.... bei uns in der Bertelsmann BKK? Dann kann Ihre Mitgliedschaft mit dem Start in den Job beginnen.
.... bei einer anderen Krankenkasse? Dann dürfen wir Sie aufnehmen, wenn Sie in einem der nachfolgend genannten Bundesländer wohnen oder Ihr Arbeitgeber dort seinen Sitz hat.
PS: Offen sind wir für alle mit Wohnsitz oder Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
(Google-Rezension vom 04.12.2023)
(Google-Rezension vom 30.10.2023)
Durch die BKK-App bin ich trotzdem sehr gut verbunden. Und schnell ist das Team auch. Montags per App einen Antrag auf Kostenübernahme mit abfotografierten Original eingeschickt. Am selben Tag noch eine Bestätigung per App bekommen mit dem Hinweis, dass ich das Original nicht schicken muss. Am Dienstag die Bestätigung im Briefkasten. Das nenne ich schnell......
(Bewertung auf jameda.de vom 04.08.2022)
(Google-Rezension vom 04.08.2022)
Bin seit vielen Jahren Mitglied und fühle mich immer aber besonders in schwierigen Situationen sehr gut betreut und unterstützt.
Herzlichen Dank an das Team.
Jederzeit zu empfehlen hier Mitglied zu werden.
(Bewertung auf jameda.de vom 16.11.2021)
Bei der Krankenkasse gefällt mir besonders, dass Anfragen sehr schnell beantwortet werden.
Ich brauche mir Vorgänge nicht auf Wiedervorlage zu legen, da die Antworten immer zuverlässig kommen ....
(Bewertung auf jameda.de vom 07.10.2021)
Der Betreuer war immer erreichbar und hat mich auch kräftig unterstützt.
Es gab Mal ein Problem mit einer falschen Datierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes.
Problem wurde durch die BKK direkt gelöst. Sonst hätte es kein Krankengeld gegeben ....
(Bewertung auf jameda.de vom 30.09.2021)
Ich bin bereits zehn Jahre bei der Krankenkasse Mitglied und bis jetzt war der Service super schnell und sehr patientenfreundlich.
Dokumente lassen sich problemlos per Mail weiterleiten und die Reaktion ist super schnell.
Aufgrund meiner besonderen Situation wurde mir Haushaltshilfe genehmigt und auch die Mutter Kind Kur.
(Bewertung auf jameda.de vom 12.08.2021)
Rechnungen, die eingereicht werden, werden binnen 1-2 Tagen erstattet.
Antworten immer super schnell. Wir hatten bislang nichts zu beklagen einfach top!
(Bewertung auf jameda.de vom 06.05.2021)
Seit fast 30 Jahren Mitglied.
(Google-Rezension vom 03.04.2021)
Wirklich nur zu empfehlen. Bin seit 15 Jahren Mitglied und nach wie vor sehr zufrieden....
(Bewertung auf jameda.de vom 22.11.2020)
Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und Freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann.
Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.
PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.
Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert, reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular. Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.
Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert, melden Sie sich bitte wie folgt an:
Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. Dezember 2023 oder noch länger.
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"
Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.
Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. September 2024
So einfach ist der Wechsel:
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Herzlich willkommen!
Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. September, steht Ihnen im September das Recht der Sonderkündigung zu. Der Wechsel erfolgt zwei Kalendermonate später zum 1. Dezember. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.
Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Sie sind als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen haben Sie sich in der Vergangenheit für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden.
Nun streben Sie einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel zur Bertelsmann BKK, an.
Dies ist nur dann möglich,
Unterschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. In dieser können Sie grundsätzlich auch bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt.
*Waren Sie bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert, gilt eine besondere Grenze von 62.100 € im Jahr 2024.
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Sie sind Bertelsmann-Mitarbeiter und durch Empfehlung eines zufriedenen Mitglieds auf uns aufmerksam geworden? Dann bedanken wir uns mit einer Prämie in Höhe von 25 €.
Beantragen Sie Ihre BKK-Mitgliedschaft online – sicher und unkompliziert.
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr