Krankengeld für Begleitpersonen
Gütersloh, 31.10.2022
Ist für die Krankenhausbehandlung eines Patienten mit Behinderung eine Begleitperson notwendig und hat diese einen Verdienstausfall, so besteht ab dem 1. November ein Anspruch auf Krankengeld.
Die Notwendigkeit einer Begleitperson kann sich wie folgt aus einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten ergeben:
- Um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit dem Patienten zu gewährleisten
- Damit der Patient die mit der Krankenhausbehandlung verbundene Belastungssituation besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- oder Mitwirkungsfähigkeit
- Um den Patienten während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zur Einweisung in die anschließenden notwendigen Maßnahmen
Mehr Informationen und einen Antrag erhalten Sie auf der Seite Krankengeld für Begleitpersonen.
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