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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Gütersloh, 31.10.2022
Ist für die Krankenhausbehandlung eines Patienten mit Behinderung eine Begleitperson notwendig und hat diese einen Verdienstausfall, so besteht ab dem 1. November ein Anspruch auf Krankengeld.
Die Notwendigkeit einer Begleitperson kann sich wie folgt aus einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten ergeben:
Mehr Informationen und einen Antrag erhalten Sie auf der Seite Krankengeld für Begleitpersonen.
Mehr Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie durch unser Service-Center unter 05241 80-74000 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr) oder teilen Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular, oder per Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle mit.
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