Die Beitragssätze

Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Der Zusatzbeitrag

Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe

In Folge stark gestiegener Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versichertengemeinschaft beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK ab dem 01.01.2025 3,2 Prozent.

Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,9 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.


Rückblick: Mit nur 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen. 2024 beträgt dieser 1,7 Prozent. Zum 01.10.2024 haben wir den Zusatzbeitragssatz den stark gestiegenen Kosten entsprechend auf 2,5 Prozent angehoben.

Alle Beitragssätze auf einen Blick

Krankenversicherung 2025 Gesamt Anteil Mitglied
- allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 %
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher)    
- ermäßigter Beitragssatz 14,0 % 7,0 %
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)    
     
Zusatzbeitragssatz 2025    
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* 3,2 % 1,6 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* 2,5 % 1,25 %
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher)    
     
Krankenversicherung 2024 Gesamt Anteil Mitglied
- allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 %
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher)    
- ermäßigter Beitragssatz 14,0 % 7,0 %
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)    
     
Zusatzbeitragssatz 2024    
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* ab 01.10. 2,5 % 1,25 %
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* bis 30.09. 1,4 % 0,7 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* 1,7 % 0,85 %
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher)    
     
Pflegeversicherung 2025 Gesamt Anteil Mitglied
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** 4,20 % 2,40 %
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 3,60 % 1,80 %
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,35 % 1,55 %
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,10 % 1,30 %
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,85 % 1,05 %
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,60 % 0,80 %
Pflegeversicherung 2024 Gesamt Anteil Mitglied
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** 4,00 % 2,30 %
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 3,40 % 1,70 %
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15 % 1,45 %
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90 % 1,20 %
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65 % 0,95 %
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40 % 0,70 %
  Gesamt Anteil Mitglied
Rentenversicherung 2024/2025 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2024/2025 2,6 % 1,3 %

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Seite zuletzt aktualisiert am: 27.01.2025