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Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen seit dem 1.1.2015 einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber.
Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Zum 1.1.2022 hat die Bertelsmann BKK den Zusatzbeitrag auf 1,0 Prozent gesenkt. Er liegt somit unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1,3 Prozent.
Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe. Für Mitglieder beträgt er so im Jahr 2022 0,5 Prozent. Zusammen mit der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) zahlen Mitglieder somit einen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 7,8 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.
2022 | 2021 | |
Krankenversicherung | ||
- allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher) | ||
- ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % |
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung) | ||
Zusatzbeitragssatz* | ||
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz | 1,0 % | 1,25 % |
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,3 % | 1,3 % |
(u.a. für Geringverdiener und ALG II-Bezieher) | ||
Pflegeversicherung | ||
- ohne Zuschlag | 3,05 % | 3,05 % |
- mit Zuschlag für Kinderlose*** | 3,4 % | 3,3 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,4 % | 2,4 % |
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