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Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag.
Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe
In Folge stark gestiegener Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versichertengemeinschaft beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK ab dem 01.01.2025 3,2 Prozent.
Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,9 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.
Krankenversicherung 2025 | Gesamt | Anteil Mitglied |
- allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 7,3 % |
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher) | ||
- ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 7,0 % |
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung) | ||
Zusatzbeitragssatz 2025 | ||
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* | 3,2 % | 1,6 % |
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* | 2,5 % | 1,25 % |
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher) | ||
Pflegeversicherung 2025 | Gesamt | Anteil Mitglied |
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** | 4,20 % | 2,40 % |
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % |
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,35 % | 1,55 % |
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 3,10 % | 1,30 % |
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,85 % | 1,05 % |
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren | 2,60 % | 0,80 % |
Gesamt | Anteil Mitglied | |
Rentenversicherung 2025 | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung 2025 | 2,6 % | 1,3 % |
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