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Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag.
Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe. Mit 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK im Jahr 2023 weiterhin unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen in Höhe von 1,6 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber profitieren somit auch 2023 von einem Preisvorteil.
Für Mitglieder beträgt der hälftige Zusatzbeitrag somit im Jahr 2023 0,7 Prozent. Zusammen mit der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) zahlen Mitglieder einen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 8,0 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.
2023 | 2022 | |
Krankenversicherung | ||
- allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % |
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher) | ||
- ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % |
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung) | ||
Zusatzbeitragssatz | ||
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* | 1,4 % | 1,0 % |
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* | 1,6 % | 1,3 % |
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher) | ||
Pflegeversicherung | ||
- ohne Zuschlag | 3,05 % | 3,05 % |
- mit Zuschlag für Kinderlose*** | 3,4 % | 3,4 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,4 % |
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