Die Beitragssätze 2025

Der allgemeine Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mitglieder tragen somit 7,3 Prozent, genauso wie Arbeitgeber. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Der Zusatzbeitrag

Auch den Zusatzbeitrag tragen Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe

In Folge stark gestiegener Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Versichertengemeinschaft beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK ab dem 01.01.2025 3,2 Prozent.

Der vom Mitglied zu tragende hälftige Zusatzbeitrag beträgt 1,6 Prozent. Hinzu kommt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent). Mitglieder zahlen somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 8,9 Prozent. In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an.

Alle Beitragssätze auf einen Blick

Krankenversicherung 2025 Gesamt Anteil Mitglied
- allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 %
(Arbeitnehmer mit 6 Wochen Entgeltfortzahlung, sowie Renten- und Versorgungsbezieher)    
- ermäßigter Beitragssatz 14,0 % 7,0 %
(Selbständige ohne Krankengeldanspruch, Beiträge aus Vermietung und Verpachtung)    
     
Zusatzbeitragssatz 2025    
- kassenindividueller Zusatzbeitragssatz* 3,2 % 1,6 %
- durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz* 2,5 % 1,25 %
(u.a. für Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher)    
     
Pflegeversicherung 2025 Gesamt Anteil Mitglied
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind ** 4,20 % 2,40 %
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind 3,60 % 1,80 %
Mitglied mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,35 % 1,55 %
Mitglied mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,10 % 1,30 %
Mitglied mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,85 % 1,05 %
Mitglied mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,60 % 0,80 %
  Gesamt Anteil Mitglied
Rentenversicherung 2025 18,6 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2025 2,6 % 1,3 %

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Seite zuletzt aktualisiert am: 13.05.2025