Anwartschaft für einen Auslandsaufenthalt

Mit einer freiwilligen Versicherung, der sogenannten Anwartschaft, stellen Sie sicher, dass Ihr Krankenversicherungsschutz mit sofortigem Leistungsanspruch wieder auflebt, wenn Sie nach beruflichem oder privatem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. Ein privater Aufenthalt muss auf mindestens drei Monate befristet sein.

Außerdem wird die Zeit der Anwartschaft auf ggf. erforderliche Vorversicherungszeiten (z. B. im Rahmen einer Krankenversicherung als Rentner) angerechnet.
 

Ihre Beiträge im Rahmen der Anwartschaft

Anwartschaft Kranken- und Pflegeversicherung (PV) 2025
KV*+PV Beitrag monatlich mit 1 Kind oder unter 23 Jahre** 80,14 €
KV*+PV Beitrag monatlich für Kinderlose 82,39 €
KV*+PV Beitrag monatlich mit 2 Kindern 79,21 €
KV*+PV Beitrag monatlich mit 3 Kindern 78,27 €
KV*+PV Beitrag monatlich mit 4 Kindern 77,33 €
KV*+PV Beitrag monatlich ab 5 Kindern 76,40 €

* Der Beitrag zur Krankenversicherung (KV) setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitrag in Höhe von 54,68 € und Zusatzbeitrag 11,98 €. In Summe beträgt dieser unabhängig von der Zahl der Kinder 66,66 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung variiert je nach Anzahl der Kinder. 

** Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 24.02.2025