Anwartschaft für einen Auslandsaufenthalt

Mit einer freiwilligen Versicherung, der sogenannten Anwartschaft, stellen Sie sicher, dass Ihr Krankenversicherungsschutz mit sofortigem Leistungsanspruch wieder auflebt, wenn Sie nach beruflichem oder privatem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. Ein privater Aufenthalt muss auf mindestens drei Monate befristet sein.

Außerdem wird die Zeit der Anwartschaft auf ggf. erforderliche Vorversicherungszeiten (z. B. im Rahmen einer Krankenversicherung als Rentner) angerechnet.

Beiträge im Rahmen der Anwartschaft

Anwartschaft Krankenversicherung 2023 2023
Krankenversicherung Beitrag monatlich 54,32 €
Anwartschaft Pflegeversicherung 2023 2. Halbjahr 1. Halbjahr
PV Beitrag monatlich mit 1 Kind oder unter 23 Jahre* 19,24 € 17,26 €
PV Beitrag monatlich für Kinderlose 22,63 € 19,24 €
PV Beitrag monatlich mit 2 Kindern 17,82 € 17,26 €
PV Beitrag monatlich mit 3 Kindern 16,41 € 17,26 €
PV Beitrag monatlich mit 4 Kindern 14,99 € 17,26 €
PV Beitrag monatlich ab 5 Kindern 13,58 € 17,26 €

* Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.

Neue Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ändert sich die Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung wie folgt:

  • Ab dem 01.07.2023 steigt der Beitragssatz für Kinderlose auf 4,0 Prozent.
  • Versicherte mit Kindern werden mit einem Beitragsabschlag entlastet.
  • Der Abschlag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
  • Der erste Abschlag gilt lebenslang, die weiteren Abschläge ab dem 2. Kind sind nur bis zum 25. Lebensjahr der Kinder befristet.
  • Die gestaffelten Beitragssätze sehen wie folgt aus:
  • Kinderlose 4,0 Prozent (gilt nicht für vor dem 1. Januar 1940 Geborene und für unter 23-jährige)
  • 1 Kind 3,4 Prozent (gilt lebenslang)
  • 2 Kinder 3,15 Prozent (gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Abschlag gilt auch für Eltern unter 23 Jahre.)
  • 3 Kinder 2,9 Prozent (gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Abschlag gilt auch für Eltern unter 23 Jahre.)
  • 4 Kinder 2,65 Prozent (gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Abschlag gilt auch für Eltern unter 23 Jahre.)
  • ab 5 Kinder 2,4 Prozent (gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Abschlag gilt auch für Eltern unter 23 Jahre.)

Wer ermittelt und dokumentiert die Anzahl der Kinder und die Altersgrenzen?

Die beitragsabführende Stelle hat den Abschlag zu ermitteln und umzusetzen (Arbeitgeber und auch die Krankenkassen für Selbstzahler).

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Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
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Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 24.08.2023
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