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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Mit einer freiwilligen Versicherung, der sogenannten Anwartschaft, stellen Sie sicher, dass Ihr Krankenversicherungsschutz mit sofortigem Leistungsanspruch wieder auflebt, wenn Sie nach beruflichem oder privatem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. Ein privater Aufenthalt muss auf mindestens drei Monate befristet sein.
Außerdem wird die Zeit der Anwartschaft auf ggf. erforderliche Vorversicherungszeiten (z. B. im Rahmen einer Krankenversicherung als Rentner) angerechnet.
Anwartschaft Krankenversicherung | Ab 01.10.2024 | Bis 30.09.2024 |
Krankenversicherung Beitrag monatlich | 60,45 € | 56,56 € |
Anwartschaft Pflegeversicherung (PV) | 2024 | 2023 2. Hj. |
PV Beitrag monatlich mit 1 Kind oder unter 23 Jahre* | 20,03 € | 19,24 € |
PV Beitrag monatlich für Kinderlose | 23,57 € | 22,63 € |
PV Beitrag monatlich mit 2 Kindern | 18,56 € | 17,82 € |
PV Beitrag monatlich mit 3 Kindern | 17,09 € | 16,41 € |
PV Beitrag monatlich mit 4 Kindern | 15,61 € | 14,99 € |
PV Beitrag monatlich ab 5 Kindern | 14,14 € | 13,58 € |
* Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.
Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
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Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.
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