Anwartschaft für einen Auslandsaufenthalt

Mit einer freiwilligen Versicherung, der sogenannten Anwartschaft, stellen Sie sicher, dass Ihr Krankenversicherungsschutz mit sofortigem Leistungsanspruch wieder auflebt, wenn Sie nach beruflichem oder privatem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. Ein privater Aufenthalt muss auf mindestens drei Monate befristet sein.

Außerdem wird die Zeit der Anwartschaft auf ggf. erforderliche Vorversicherungszeiten (z. B. im Rahmen einer Krankenversicherung als Rentner) angerechnet.
 

Ihre Beiträge im Rahmen der Anwartschaft

Anwartschaft Krankenversicherung Ab 01.10.2024 Bis 30.09.2024
Krankenversicherung Beitrag monatlich 60,45 € 56,56 €
Anwartschaft Pflegeversicherung (PV) 2024 2023 2. Hj.
PV Beitrag monatlich mit 1 Kind oder unter 23 Jahre* 20,03 € 19,24 €
PV Beitrag monatlich für Kinderlose 23,57 € 22,63 €
PV Beitrag monatlich mit 2 Kindern 18,56 € 17,82 €
PV Beitrag monatlich mit 3 Kindern 17,09 € 16,41 €
PV Beitrag monatlich mit 4 Kindern 15,61 € 14,99 €
PV Beitrag monatlich ab 5 Kindern 14,14 € 13,58 €

* Der Zuschlag fällt nicht an, wenn das Mitglied ein Kind hat oder jünger als 23 Jahren ist, bzw. vor dem 01.01.1940 geboren ist, oder Bürgergeld bezieht.

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Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
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Seite zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024