STIKO empfiehlt 2. Booster für alle ab 60


Berlin, 19.08.2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die 2. Booster-Impfung im Rahmen ihrer Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung allen Bürgern ab 60 Jahren sowie Kindern ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung.

Voraussetzung ist, dass die 1. Auffrischungsimpfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegen. In begründeten Einzelfällen ist auch ein Abstand von vier Monaten möglich. Die STIKO empfiehlt, den eigenen sowie den Impfstatus betreuter Personen zu prüfen und indizierte Impfungen ggf. nachzuholen.

Auf angepasste Omikron-Impfstoffe solle nicht gewartet werden, da die Booster-Impfung mit den zugelassenen Impfstoffen zurzeit den besten Schutz vor einer schweren COVID-19-Erkrankung bietet.

Empfehlung zu Impfabständen ebenfalls angepasst

Die STIKO hat außerdem ihre Empfehlung zum Impfabstand beim Booster angepasst. Ihren Angaben zufolge belegen verschiedene Studien zur COVID-19-Impfung, dass längere Impfabstände im Hinblick auf die Stärke der Immunantwort und die resultierende Schutzdauer generell vorteilhaft sind. 

Bei Immungesunden wird nun ein Mindestabstand von sechs Monaten zwischen der letzten Impfung und der Auffrischimpfung empfohlen – also beispielsweise zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung und der ersten Auffrischimpfung oder zwischen der ersten und der zweiten Auffrischimpfung.

Auch Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen sechs Monate Abstand zu einer Auffrischimpfung einhalten. In begründeten Einzelfällen kann der Booster schon nach vier Monaten erfolgen. 

Liegt eine Immunschwäche vor, soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischimpfung wie bisher drei Monate betragen.

Für Kinder und Jugendliche jetzt alternativ auch Nuvaxovid

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Bislang war der Impfstoff erst ab 18 Jahren empfohlen. Der Impfstoff soll mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren gegeben werden.

Anspruch auf vorbeugende Behandlung mit Antikörpern, falls Impfung nicht möglich ist

Gesetzlich Versicherte haben jetzt einen Anspruch auf Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung, wenn aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder die Impfung kontraindiziert ist und sie Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Eine weitere Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, dass das Arzneimittel in der EU zugelassen ist. Dies sind in der Indikation Präexpositionsprophylaxe bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht bislang die beiden Antikörperkombinationen Evusheld® und Ronapreve®, wobei derzeit nur erste zum Einsatz kommt.

Eine Wirksamkeit gegenüber der derzeit dominierenden Omikron BA.2 Variante gilt zumindest für 6 Monate als wahrscheinlich. Es soll jedoch nicht als Ersatz für eine vollständig durchgeführte Impfserie entsprechend aktueller STIKO-Empfehlung angewandt werden.

         
       


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