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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Berufsstart mit der BKK: Jetzt einsteigen und los! Du beginnst eine Berufsausbildung oder steigst direkt ins Arbeitsleben ein? Dann endet automatisch der Versicherungsschutz über deine Eltern. Du musst dich selbst versichern. Und das geht ganz einfach:
Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von dir und deinem Ausbildungsbetrieb je zur Hälfte getragen.
In der Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent im Jahr 2023). Hiervon entfallen 7,3 Prozent auf dich und 7,3 Prozent auf deinen Ausbildungsbetrieb. Hinzu kommt die Hälfte des Zusatzbeitrags in Höhe von 1,4 Prozent, in Summe zahlst du also 8 Prozent von deiner Ausbildungsvergütung.
In der Rentenversicherung (18,6 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) teilst du dir mit deinem Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Beiträge.
In der Pflegeversicherung wird es etwas komplizierter. Bist du jünger als 23 Jahre oder hast ein Kind, zahlst du 1,7 Prozent aus deiner Ausbildungsvergütung. Hast du bereits das 23. Lebensjahr vollendet und bist noch ohne Nachwuchs, sind es 2,3 Prozent. Hier siehst du die Regelung auf einen Blick.
Tipp: Ist die Ausbildungsvergütung nicht höher als 325 € monatlich (Geringverdienergrenze), trägt dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge zur Kranken- Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung allein. Gleiches gilt für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum absolvieren.
Werde aktiv, dokumentier dies in der BKK-App und freu dich zum Jahreswechsel über einen Bonus für folgende Aktivitäten:
Unser Service-Center berät dich gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder sende deine Frage per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de.
Tipp: Mehr Infos zur Krankenversicherung für Auszubildende findest du auch in unserem SV-Lexikon
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