Krankenversicherung für Auszubildende

Berufsstart mit der BKK: Jetzt einsteigen und los! Du beginnst eine Berufsausbildung oder steigst direkt ins Arbeitsleben ein? Dann endet automatisch der Versicherungsschutz über deine Eltern. Du musst dich selbst versichern. Und das geht ganz einfach:

Werde jetzt Mitglied bei der Bertelsmann BKK

  • Als Auszubildender kannst du unmittelbar zum Ausbildungsstart die Bertelsmann BKK mit allen Vorteilen wählen. Dadurch wirst du selbst Mitglied einer Krankenkasse.
  • Deinen Ausbildungsbetrieb informieren wir automatisch.
  • Du bekommst zum Start der Mitgliedschaft deine eigene Gesundheitskarte.
  • Jetzt bist du startklar - vom ersten Tag an hast du Anspruch auf die vollen Leistungen und genießt einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Bist du bereits bei der Bertelsmann BKK familienversichert?

Dann reicht eine formlose Info per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular. Teil uns einfach das Beginndatum und den Namen des Ausbildungsbetriebs mit.

Bist du bisher bei einer anderen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung versichert, meldest du dich einfach wie folgt an:

Jetzt anmelden

Unser Bonusprogramm

Mit dem BKK-Bonusprogramm kannst du dir jedes Jahr einen kleinen Bonus sichern.

Werde aktiv, dokumentier dies in der BKK-App und freu dich zum Jahreswechsel über einen Bonus für folgende Aktivitäten:

  • 30 € für die aktive Mitgliedschaft in Fitnessstudio oder Sportverein (ab 2025 50 €)
  • 20 € für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • 10 € für Impfungen
  • 10 € für einen absolvierten Gesundheitskurs
  • 10 € für die Teilnahme an einem Volkslauf oder ähnlichem
  • 10 € für Normalgewicht
  • 10 € für Nichtrauchen
  • 5 € für das Sportabzeichen (ab 2025 10 €)

Mehr zum Bonus erfahren

Dein Beitrag

Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden von dir und deinem Ausbildungsbetrieb je zur Hälfte getragen.

In der Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent). Hiervon entfallen 7,3 Prozent auf dich und 7,3 Prozent auf deinen Ausbildungsbetrieb. Hinzu kommt die Hälfte des Zusatzbeitrags in Höhe von 2,5 Prozent, in Summe zahlst du also 8,55 Prozent von deiner Ausbildungsvergütung. Bis zum 30.09.2024 betrug der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 1,4 Prozent.

In der Pflegeversicherung wird es etwas komplizierter. Hier gibt es gestaffelte Beitragssätze: je nach Alter und ggf. Anzahl der Kinder. Hier siehst du die Regelung auf einen Blick.

In der Rentenversicherung (18,6 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) teilst du dir mit deinem Ausbildungsbetrieb ebenfalls die Beiträge.

Geringverdiener und Praktikanten zahlen weniger Beitrag

Tipp: Ist die Ausbildungsvergütung nicht höher als 325 € monatlich (Geringverdienergrenze), trägt dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge zur Kranken- Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung allein. Gleiches gilt für Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum absolvieren.

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Du hast Fragen? Wünscht eine individuelle Beratung?

Unser Service-Center berät dich gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder sende deine Frage per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de.

Tipp: Mehr Infos zur Krankenversicherung für Auszubildende findest du auch in unserem SV-Lexikon


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*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024