Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Gütersloh, 12.07.2024
Anfang 2025 kommt die neue "ePA für alle" - die digitale Ablage für die persönlichen medizinischen Dokumente. Als App fürs Smartphone und Webvariante für den PC kann sie eine wertvolle Hilfe sein. Arztberichte, Befunde und Laborergebnisse werden sicher aufbewahrt und bei Bedarf geschützt übermittelt. Wichtige Daten stehen so vor einer Behandlung - und erst recht in einem Notfall - sofort zur Verfügung. Die Bertelsmann BKK empfiehlt daher die Nutzung der ePA.
Die neue „ePA für alle“ ab 2025
Derzeit ist die Nutzung der aktuellen ePA-Version ein freiwilliges Angebot. Ab dem 15. Januar 2025 löst die neue "ePA für alle" die bisherige ePA ab.
Die "ePA für alle" wird automatisch für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen angelegt, sofern nicht aktiv widersprochen wird.
Detaillierte Informationen zur ePA
Der GKV-Spitzenverband als Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen hat zu Anwendung, Nutzen und Mehrwerten der ePA detaillierte Informationen in einem Dokument zusammengestellt. Dieses ersehen Sie über den Link www.bertelsmann-bkk.de/epa-gkvinfo.
Da diese Informationen sehr umfangreich sind, haben wir das Wesentliche wie folgt für Sie zusammengefasst.
Die ePA bietet schnellen Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen wie Therapie- und Behandlungsberichte, Impfpass oder Daten, die für die Notfallversorgung relevant sein können. Sie erleichtert das Erfassen der Krankengeschichte und verschafft bei einem Arztwechsel schnell einen vollständigen Überblick.
Laden Sie die App "Bertelsmann BKK-ePA" herunter und folgen Sie den Anweisungen zur Erstregistrierung:
App-Store (iOS)
Play-Store (Android)
Im Anschluss können Sie die ePA anlegen oder haben nach dem 15.01.2025 Zugriff auf eine bereits für Sie angelegte Akte.
Zudem soll die ePA zukünftig auch per Desktop-Variante für PC oder Notebook bereit stehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bertelsmann-bkk.de/epa
Die Krankenkassen sind ab dem 15.01.2025 verpflichtet eine ePA zur Verfügung zu stellen. Diese Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen (ca. 4 - 6 Wochen), sodass Ihre Akte ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt von uns angelegt wird.
Nach aktuellem Stand werden die Medikationsdaten für bezogene Arzneimittel ab dem 15.01.2025 sowie die Abrechnungsdaten der Krankenkassenleistungen aus den letzten 10 Jahren in der ePA vorhanden sein. Vorausgesetzt Sie waren in diesem Zeitraum bei der Bertelsmann BKK versichert. Weitere Dokumente wie z.B. Arztberichte, Röntgenbilder etc. sind von Ihnen oder Ihrem Arzt zu hinterlegen.
Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine ePA. Kinder ab 15 Jahren dürfen ihre Akte selbst verwalten. Beachten Sie, dass auch Kinder (unabhängig vom Alter) die oben genannte Registrierung durchlaufen müssen.
Für Kinder oder betreute Personen kann der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte als Vertreter hinterlegt werden. Die Daten des Kindes oder der betreuten Person werden in diesem Fall in die ePA des Vertreters eingebunden.
Ihre elektronische Patientenakte ist in der ePA-App integriert. In der ePA-App stehen Ihnen unabhängig von der Akte - ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt - weitere Anwendungen (z.B. eRezept, Messenger, Erklärung zur Organspende) zur Verfügung.
Ja, Sie müssen Ihre Dateninhalte in die neue "ePA für alle"-App übertragen. Sie erhalten in Ihrer bisherigen ePA-App - zu gegebener Zeit - weitere Informationen und werden innerhalb der App durch den Prozess geführt.
Als Mitglied der Bertelsmann BKK erhalten Sie diesbezüglich ein persönliches Anschreiben von uns, bzw. haben dies über die Online-Geschäftsstelle bereits erhalten. Rechtlich haben Sie nach Erhalt 6 Wochen Zeit Widerspruch gegen die Anlage einer ePA einzulegen. Aber keine Sorge. Vor dem 15.01.2025 wird auch ohne Ihren Widerspruch keine ePA von uns angelegt.
Auch nach den 6 Wochen können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Anlage oder eine evtl. bereits bestehende Akte einlegen. In dem Fall ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die ePA einschließlich aller darin gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen.
Neben der Möglichkeit, die Anlage der ePA abzulehnen, können Sie auch einzelnen Anwendungsfällen wie dem Einspielen der Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse oder der pseudonymisierten Weiterleitung von Daten zu Forschungszwecken widersprechen. Dies können Sie direkt in der ePA-App selbst erledigen.
Nein, der Widerspruch muss für jeden Versicherten separat eingelegt werden.
Ihren Widerspruch können Sie uns schriftlich über das Kontaktformular unter www.bebkk.de/epa-widerspruch, per Post, per E-Mail oder über unsere Online-Geschäftsstelle zusenden. Beachten Sie, dass keine Verpflichtung besteht, die ePA nach der Anlage zu verwenden. Ein zwingender Widerspruch ist daher nicht erforderlich.
Wenn Sie bereits vor dieser Information Widerspruch eingelegt und wir Ihnen das bestätigt haben, müssen Sie keinen neuen Widerspruch einlegen.
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr