Kieferorthopädie: Zahnspange und Co.

Zahn- oder Kieferfehlstellungen können das Leben in vielerlei Hinsicht beeinträchtigen. Von Beißschwierigkeiten und Verdauungsproblemen über Sprachfehler, behinderte Nasenatmung, Infektanfälligkeit bis hin zu Kiefergelenkschmerzen und Zahnverlust.

Liegt eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vor, übernehmen wir bis einschließlich 17 Jahre die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

Tipp: Vorsorge für Kinder von 9 bis 11 Jahren

Zur Früherkennung von Fehlstellungen bieten wir im Rahmen unseres Programms „Clever für Kids” eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung (U11) für Kinder von 9 bis 11 Jahren. Hierbei schaut der Kinderarzt oder die Kinderärztin speziell auch auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.

Ablauf und Voraussetzungen

Eine kieferorthopädische Behandlung startet oft zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr. Wegen des Zahnwechsels (Milchzähne fallen aus, bleibende Zähne wachsen nach) dauert eine Behandlung in der Regel vier bis fünf Jahre. Sie beinhaltet die aktive Phase mit Geräten (z.B. Multiband oder lose Klammer) und die passive Phase (Retentionsphase), die zum Halten des Behandlungsergebnisses wichtig ist.

Eine Kostenübernahme ist für Kinder und Jugendliche bei einem Behandlungsbeginn bis 17 Jahre möglich. Ein Kieferorthopäde beurteilt die Zahn- oder Kieferfehlstellung und bestimmt den Behandlungsbedarfsgrad (1 bis 5). Ab Grad 3 oder höher ist eine Behandlung notwendig. Ihr Kieferorthopäde beantragt mit einem Behandlungsplan die Kostenübernahme bei uns.

Volle Kostenübernahme

  • Während der Behandlung übernehmen wir vorerst 80 Prozent der vertraglichen Leistungen. (Private Behandlungskosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.)
  • Der Zuschuss für jedes weitere Kind erhöht sich auf 90 Prozent, wenn die Behandlungen gleichzeitig durchgeführt werden.
  • Die verbleibenden 20 bzw. 10 Prozent der Behandlungskosten zahlen Sie zunächst selbst an die kieferorthopädische Praxis.
  • Nach erfolgreich beendeter Behandlung erhalten wir eine Abschlussbestätigung von Ihrer Praxis und erstatten Ihnen Ihren Eigenanteil.

Übrigens auch, wenn Sie während einer laufenden Behandlung Kunde der Bertelsmann BKK geworden sind.

Wichtig: Brechen Sie die Behandlung nicht vorzeitig ab bzw. motivieren Sie Ihr Kind zum Durchhalten. Und kontaktieren Sie uns im Vorfeld, möchten Sie den Zahnarzt gegebenenfalls wechseln.

Private Behandlungskosten

Werden Ihnen durch den Arzt oder Ärztin zusätzliche private Leistungen angeboten, entscheiden Sie persönlich, ob Sie die angebotenen privaten Leistungen für die Behandlung Ihres Kindes wünschen. Es handelt sich dabei um Zusatzleistungen, die über die im Behandlungsplan festgesetzten kieferorthopädischen Vertragsleistungen hinausgehen. Die Kosten hierfür tragen Sie selbst und können nicht durch uns erstattet werden.

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 12.08.2024