Die Neuerungen 2024

Ob Leistung, Service oder Beitrag - die Bertelsmann BKK ist auch 2024 Top-Partner für Ihre Gesundheit. Sie kennen die BKK noch nicht? Erleben Sie mit der Bertelsmann BKK die Zukunft der Gesundheit: Unsere Versicherten leben gesünder, profitieren von außergewöhnlichen Leistungen und schätzen persönliche Ansprechpartner. Dadurch sind wir die beliebteste Krankenkasse bei Bertelsmann.

Unsere Highlights 2024 für Sie:

  • Stabiler Zusatzbeitrag: Nicht wenige werden erhöhen - die Bertelsmann BKK bleibt bei 1,4 Prozent.
  • Gesunde Zähne: Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung auf 50 € angehoben.
  • Gesund schwanger: Zuschuss zur Hebammenrufbereitschaft auf 250 € angehoben und 100 € Erstattung für Antikörpertests und Arzneimittel mit Folsäure eingeführt
  • Gesund leben: Zuschuss für die Aktivwoche auf 200 € angehoben.
  • Jederzeit ärztlicher Rat: Videosprechstunde 24/7 über unseren Partner TeleClinic.

Mehr zu den Neuerungen 2024 erfahren Sie nachstehend.
 

 

Stabiler Beitragssatz

Nur 1,4 Prozent Zusatzbeitrag - auch 2024

BKK-Zusatzbeitrag auch 2024 unter dem Durchschnitt

Gute Nachrichten: Der von der Bertelsmann BKK individuell festgelegte kassenindividuelle Zusatzbeitrag beträgt in 2024 - unverändert zum Vorjahr - nur 1,4 Prozent.

Ebenfalls unverändert bleibt der gesetzlich festgeschriebene kasseneinheitliche allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent.

In Summe beträgt der Beitrag wie im Vorjahr 16,0 Prozent und wird von beitragspflichtigen Mitgliedern und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.

Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (u.a. für Geringverdiener und Bürgergeldbezieher) hat der Gesetzgeber für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt.


Beitrag zur Pflege- Renten- und Arbeitslosenversicherung unverändert

Die zum 1. Juli 2023 neu eingeführte Beitragstragung in der Pflegeversicherung bleibt 2024 unverändert. Ebenfalls unverändert bleiben die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 2,6 Prozent und Rentenversicherung in Höhe von 18,6 Prozent, jeweils von Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe getragen.

Alle Beitragsätze in 2024 auf einen Blick

 

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Bemessungsgrenzen 2024

Kranken- und Pflegeversicherung

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt, der allgemeinen Einkommensentwicklung folgend, von 59.850 € auf 62.100 € im Jahr.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern (Ost) von 85.200 € auf 89.400 € und in den alten Bundesländern (West) von 87.600 € auf 90.600 €.

Die Versicherungspflichtgrenze, bzw. allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2024 beträgt 69.300 € (Vorjahr 66.600 €).

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2003 nicht gesetzlich, sondern wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) 2002 privat krankenversichert waren, beläuft sich auf 62.100 €.

Die Versicherungspflicht endet im Laufe der Beschäftigung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das zu berücksichtigende Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche JAE-Grenze übersteigt, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird.

Die Bemessungsgrenzen 2024 auf einen Blick

Mehr zur Jahresarbeitsentgeltgrenze erfahren Sie in unserem SV-Lexikon

Gesunde Zähne

Professionelle Zahnreinigung: Zuschuss auf 50 € erhöht

Aus Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget in Höhe von 150 € stehen Ihnen ab 2024 einmal pro Jahr 50 € für eine professionelle Zahnreinigung zur Verfügung.

Tipp: Nutzen Sie auch unser Bonusprogramm, winken weitere 20 € Bonus für die zahnärztliche Vorsorge.

Mehr zum Gesundheitsbudget erfahren

Gesunde Familien

Ambulante Vorsorgemaßnahmen: Zuschuss erhöht

Zusätzlich zu der vertragskurärztlichen Behandlung und den Heilmitteln erhalten Sie einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung. Zum 01.01.2024 haben wir diesen für Erwachsene von 13 auf 16 € und für chronisch kranke Kleinkinder von 21 auf 25 € am Tag erhöht.

Mehr zu ambulanten Vorsorgemaßnahmen erfahren

Hebammenrufbereitschaft: Zuschuss auf 250 € erhöht

Für die letzten Schwangerschaftswochen können werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen eine Rufbereitschaft vereinbaren. Die Hebamme stellt dadurch sicher, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Wenn es dann losgeht, rufen Sie die Hebamme an und diese kommt zum vereinbarten Ort der Entbindung.

250 €-Zuschuss:

Wir erstatten Ihnen ab dem 01.01.2024 bis zu 250 € für die Rufbereitschaftspauschale einer zugelassenen Hebamme für die Zeit der 38. bis 42. Woche der Schwangerschaft.

Ihre Rechnung können Sie ganz einfach fotografieren und über die Online-Geschäftsstelle einreichen.

Mehr zu den Leistungen in der Schwangerschaft erfahren

Gesund schwanger

Im Rahmen des Gesundheitsbudgets erhalten schwangere Frauen nun 100 € Erstattung für Antikörpertests auf Ringelröteln, Streptokokken und Windpocken oder für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure.

Mehr zu den Leistungen in der Schwangerschaft erfahren

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes vereinfacht

Ab dem 18. Dezember: Telefonische Krankschreibung

Berufstätige Eltern, die für die Betreuung ihres kranken Kindes zu Hause bleiben und Kinderkrankengeld bei der BKK beanspruchen, können die Bescheinigung jetzt telefonisch bei ihrer Kinderarztpraxis anfordern.

Die Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld kann die Praxis für maximal fünf Tage ausstellen.

Voraussetzung ist, dass der Arzt das Kind kennt und die telefonische Ausstellung für vertretbar hält.

Ab 2024 umfasst der Anspruch auf Kinderkrankengeld je Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.

Zudem haben Versicherte ab 2024 auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn und solange die Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist. Von dieser ist bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres grundsätzlich auszugehen, sodass sie nicht gesondert bescheinigt werden muss.

Mehr zum Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Gesund leben

Region Gütersloh: Bertelsmann Sport und Gesundheit

Neues Jahr, neue Vorsätze. Warum nicht mit mehr Bewegung im Alltag beginnen?

Ein aktiver Lebensstil wirkt sich jederzeit positiv auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus: Stress wird abgebaut, die Fitness verbessert und das Wohlbefinden gesteigert. Das Team Bertelsmann Sport und Gesundheit bietet vor diesem Hintergrund von Januar bis Juni 2024 wieder ein vielfältiges Angebot verschiedener Gesundheits- und Entspannungskurse als Indoor-, Outdoor- und Online-Sportkurse an.

Wer sich in Schwung bringen möchte, kann sich jetzt auf der Webseite von Bertelsmann Sport und Gesundheit anmelden. Die Teilnahme ist für alle Versicherten möglich - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Nicht bei Bertelsmann tätige Versicherte können sich bei regelmäßiger Teilnahme zwei zertifizierte Kurse in voller Höhe erstatten lassen.

Urlaubstipp 2024: die BKK-Aktivwoche

Entdecken Sie die neuen Aktivwochen-Angebote für 2024. In ausgewählten Häusern von Nord- und Ostsee bis hin zu den Alpen stehen Sie und Ihre Gesundheit sieben Tage lang im Fokus. Das Kursprogramm bietet vielfältige und ganzheitliche Angebote für jedes Alter. Die Kosten für das Gesundheitsprogramm trägt Ihre Bertelsmann BKK: Unseren Zuschuss haben wir von 160 auf 200 € erhöht.

In 48 Orten mit rund 90 verschiedenen Programmen haben Sie eine riesige Auswahl, etwas für die eigene Gesundheit zu tun.
Die Angebote gliedern sich in 4 Bereiche:

  • DIE AKTIVWOCHE.DAS ORIGINAL: vielfältige und ganzheitliche Angebote für jedes Alter.
  • AKTIVWOCHE.XTENSIVE: Sportliche, die mehr machen wollen, neue Herausforderungen suchen.
  • AKTIVWOCHE.EXTRA: Frauen, Familien, Best Ager.
  • AKTIVWOCHE.SPEZIAL: Stressreduktion, Stärkung des Rückens, der Ausdauer, gesunde Ernährung.

Und für junge Leute und Junggebliebene gibt es die Camps – das FUNCTIONAL.CAMP in Bad Tölz und das HIKE.CAMP im Wipptal in Österreich.

Mehr Informationen zur Aktivwoche

Das BKK-Bonusprogramm 2024

Unser Bonusprogramm bietet Ihnen natürlich auch 2024 vielfältige Möglichkeiten gesundheitsfördernde Aktivitäten mit einem Bonus von uns belohnen zu lassen. Erfassen Sie wie im Vorjahr Impfungen, Gesundheits-Checks, sportliche Aktivitäten und vieles mehr in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK". Am einfachsten ist dies per Bertelsmann BKK-App. Viel Erfolg!

Bonusprogramm

Innovationen & Digitales

E-Rezept: Start am 1. Januar

Spürbare Erleichterungen bringt das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – im neuen Jahr für Patienten, Arztpraxen und Apotheken. In der Arztpraxis ausgestellte Rezepte lassen sich dann ganz einfach mittels Gesundheitskarte in der Apotheke abrufen. Das Einstecken der Karte in ein entsprechendes Lesegerät reicht aus – eine PIN-Nummer ist dafür nicht erforderlich.

„Für Versicherte bietet das E-Rezept große Vorteile. Etwa bei Folgerezepten: Wer regelmäßig Medikamente braucht, muss innerhalb eines Quartals nicht für jedes neue Rezept in der Praxis erscheinen. Die Arztpraxis kann das E-Rezept digital ausstellen – in der Apotheke einlösen können Versicherte es dann ganz einfach mit ihrer Gesundheitskarte oder der E-Rezept-App“, erläutert Andreas Titlbach, Bereichsleiter Service und Leistung bei der Bertelsmann BKK.

Große Erleichterung für chronisch Kranke
Ob Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen oder Diabetes mellitus: Über 40 Prozent der Deutschen sind chronisch krank. Und das heißt auch: Millionen Betroffene benötigen dauerhaft Medikamente – vom Blutdrucksenker über das Asthmaspray bis zum Insulin.

Hinzu kommt Multimorbidität: Mehr als 70 Prozent der 65- bis 74-Jährigen haben Mehrfacherkrankungen. Ein Drittel der über 65-Jährigen nimmt regelmäßig fünf und mehr Arzneimittel ein. Die damit verbundenen Fahrten zur Arztpraxis, Wartezeiten und Fahrten zur Apotheke sind für diese Menschen oft ein großer Aufwand, insbesondere da 80 Prozent der chronischen Patienten durch ihre Erkrankung eingeschränkt sind. Das E-Rezept und auch die E-Rezept-App sollen hier nun spürbare Erleichterungen bringen.

Tipp: Die E-Rezept-App
Die App hat eine Reihe von Vorteilen, wie das Weiterleiten eines E-Rezepts an Angehörige. Diese können dann mit ihrer E-Rezept-App das Rezept einlösen. Viele Wege können so eingespart werden. Hierzu braucht es jedoch eine PIN der Krankenkasse. Noch ist zur Ausstellung der PIN der persönliche Besuch in der BKK erforderlich, da Versicherte sich per Ausweis identifizieren müssen. Mittelfristig soll dies aber einfacher werden.

Zudem ist eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion notwendig (erkennbar am Kürzel G2.1 rechts oben). Fürs Erste ist daher die Gesundheitskarte der einfachste Zugang zum E-Rezept. Einfach Karte ins Lesegerät der Apotheke stecken und schon kann die Apotheke das Rezept abrufen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich.

Die Vorteile des E-Rezepts entdecken

Ihre Bedürfnisse zählen: Werden Sie Teil der Testcommunity

Helfen Sie mit die Qualität der Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern!
Als Mitglied der GWQ-Testcommunity haben Sie die Gelegenheit, Ihre Bedürfnisse und Erfahrungen zu verschiedenen Fragestellungen rund um die Gesundheitsversorgung mitzuteilen. Ihre Mithilfe ermöglicht es u. a. neue Versorgungsangebote, Gesundheits-Apps und medizinische Serviceleistungen noch besser an den Bedürfnissen von Versicherten auszurichten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, neue Ideen und Angebote frühzeitig als erster zu bewerten und zu testen. Alles natürlich freiwillig und anonymisiert.

Das neuartige Beteiligungsformat für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben wir zusammen mit der GWQ, einem Gemeinschaftsunternehmen mittelständischer Krankenkassen entwickelt. Seit über 15 Jahren unterstützt die GWQ gesetzliche Krankenkassen als Dienstleistungspartner bei der Verbesserung medizinischer Versorgungsangebote und Serviceleistungen. Als innovationsorientierte Krankenkasse ist die Bertelsmann BKK an der GWQ beteiligt.

Helfen auch Sie mit. Werden Sie jetzt Teil der GWQ-Testcommunity!
Anmeldung und weitere Infos unter www.gwq-serviceplus.de/services/gwq-testcommunity

 

Erste DiGA bei Hypertonie zugelassen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) actensio in die Liste verordnungsfähiger Produkte aufgenommen. Die App soll Hypertonie-Patienten helfen, ihren Lebensstil zu ändern.

Das Programm unterstütze empfohlene Lebensstiländerungen zur Senkung von Bluthochdruck auf Basis verhaltensmedizinischer Ansätze und könne betroffenen Patienten ab sofort auf Rezept verordnet werden, heißt es in einer Mitteilung des entwickelnden Unternehmens mementor DE. Die Wirksamkeit von actensio wurde demnach in einer randomisierten kontrollierten Studie nachgewiesen. 

Mehr über DiGAS erfahren Sie in unserer Rubrik "Einfach digital"

Besser versorgt im Krankheitsfall

Jederzeit ärztlicher Rat: Videosprechstunde 24/7 über unseren Partner TeleClinic

Sie sind krank oder hätten gern ärztlichen Rat? Ihre Arztpraxis hat bereits geschlossen oder es ist Wochenende? Dann können Ihnen bereits seit dem 1. Oktober die Ärzte unseres neuen Partners TeleClinic per Online-Beratung helfen. In maximal 30 Minuten Wartezeit erhalten Sie Zugang zu einem Arzt oder einer Ärztin und besprechen Ihr Anliegen. In der TeleClinic-App erhalten Sie zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Mehr zu TeleClinic erfahren

Die telefonische Krankschreibung für bis zu 5 Kalendertage

Für eine Krankschreibung müssen Patienten bereits seit dem 7. Dezember nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

Dabei gilt jedoch: Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

Mehr zur telefonischen Krankschreibung erfahren

Ab Februar: Sonderregelung bei der Zuzahlung zu Medikamenten

Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind in der Regel zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, wird es ab dem 1. Februar preiswerter: Wer zum Beispiel statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung nur einmal fällig statt bisher zweimal. Die Regelung ist Bestandteil des im Juni 2023 vom Bundestag beschlossenen Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes.

Pflegeversicherung

Pflegebedürftige werden entlastet und unterstützt

Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG), die längst fällige Reform der Pflegeversicherung, soll Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlasten und ihre Angehörigen unterstützen. Im Folgenden informieren wir zu den Änderungen zum 01.01.2024.

Die häusliche Pflege wird gestärkt
Die Leistungsbeträge im ambulanten und vollstationären Bereich werden in mehreren Schritten angepasst, um die Pflegebedürftigen bei steigenden Kosten zu entlasten und ihre Angehörigen zu unterstützen.

Im ersten Schritt werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, die durch einen Pflegedienst erbracht werden, um 5 Prozent angehoben.

Pflegegrad Pflegegeld 2024 Pflegesachleistung 2024
2 332 € 761 €
3 573 € 1.432 €
4 765 € 1.778 €
5 947 € 2.200 €

Zuschuss zum pflegebedingten Anteil in Heimen steigt
Hier steigt der Zuschuss für die ersten zwölf Monate von 5 auf 15 Prozent, die weiteren Zuschüsse werden jeweils um 5 Prozentpunkte angehoben, zum Beispiel nach 24 Monaten von 45 auf 50 Prozent.

Verbesserung im Bereich Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld, das bisher auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt war, kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.

Bisher konnte das Pflegeunterstützungsgeld (PUG) lediglich einmalig pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Wenn es einmalig ausgeschöpft war, war es nur noch unter ganz besonderen Punkten möglich, dies überhaupt ein weiteres Mal zu erhalten.

Ab dem 01.01.2024 kann man das PUG jedes Jahr einmal in Anspruch nehmen. Egal, ob es Besonderheiten gibt oder nicht. Somit haben die Pflegepersonen deutlich öfters die Möglichkeit, PUG zu erhalten.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigen bis 25 Jahren
Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 4 und 5) künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.386 € zur Verfügung, den sie nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen dann und müssen somit nicht mehr beachtet werden.

Mehr Transparenz mittels Kostenübersicht
Ab dem 01.01.2024 erhalten Pflegebedürftige auf Wunsch regelmäßig einmal im Kalenderhalbjahr eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn wir Ihnen kalenderhalbjährlich diese Übersicht zusenden sollen. Ihr Service-Team Pflege

So einfach ist der Kassenwechsel 2024

  • Eine Kündigung der Vorkasse ist bei einem Wechsel zur BKK nicht mehr erforderlich.
  • Erfolgt die Anmeldung noch im Dezember beginnt die BKK-Mitgliedschaft zum 1. März.
  • Melden Sie sich im Januar an, ist der Wechsel zum 1. April möglich.

Jetzt anmelden

Bei Fragen rund um den Wechsel berät das BKK-Team gern telefonisch unter 05241 80-74000, bzw. per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de, oder bietet einen Rückrufservice.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 01.02.2024
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