Einfachere Versorgung mit Hilfsmitteln

Betriebskrankenkassen und Apotheken kooperieren

Weniger Bürokratie und qualitativ bessere Versorgung

Gütersloh, 04.10.2023. Für BKK-Versicherte in ganz Deutschland vereinfacht sich die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zum 1. September ist der Austausch des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse weitestgehend weggefallen. Hierzu haben die Vertragspartner eine Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 250 € eingeführt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen.

Möglich wird dies durch einen Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband e.V. und die Betriebskrankenkassen geschlossen haben. Er umfasst die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen* für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen. Hierfür zahlen alle Betriebskrankenkassen ab dem 1. September einheitliche Preise. Bis dahin geltende Einzelverträge auf Landesebene und verschiedene kasseneigene Verträge werden abgelöst und vereinheitlicht.

Die vom Apothekerverband vertretenen Apotheken sichern im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität. Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der rund 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr.

Apotheken und Betriebskrankenkassen profitieren von Bürokratieabbau und Ressourceneinsparung

Für alle Beteiligten – Versicherte, Apotheken und Betriebskrankenkassen – bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung. „Die gesparte Zeit kann in die Versichertenberatung investiert werden. Die transparenten Preise schaffen zudem Planungssicherheit für die Apotheken. Ein Gewinn für alle Beteiligten“, betont Thomas Loose, Abteilungsleiter Leistungen bei der Bertelsmann BKK.

*Zu den Applikationshilfen zählen beispielsweise Spülsysteme, Infusionspumpen, Spritzen und Pens

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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