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Jede dritte Frau mit Kinderwunsch wartet länger als ein Jahr auf eine Schwangerschaft. Selbst bei einem gesunden Paar beträgt die Chance, bei regelmäßigem Geschlechtsverkehr innerhalb eines Zyklus schwanger zu werden, lediglich 10 bis 30 Prozent je nach Alter. Weniger als 5 Prozent aller Paare in Deutschland bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.
Selbst junge Menschen können aufgrund seelischer und körperlicher Überlastung oder einer ungesunden Lebensführung fruchtbare und unfruchtbare Phasen erleben. So senkt Rauchen die Fruchtbarkeit deutlich.
Als Versicherte haben Sie unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation, Fertilisationsoperation) nicht (mehr) erfolgversprechend sind:
Welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Gemäß der durch den G-BA veröffentlichten Richtlinien über künstliche Befruchtung gewährt die Bertelsmann BKK somit Zuschüsse für folgende Behandlungen:
Tipp: Mehr Informationen enthält das Informationsportal Kinderwunsch
Zusätzlich zu den vorab beschriebenen gesetzlichen Leistungen zahlt die Bertelsmann BKK
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch konnten in der Vergangenheit staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder haben die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung gestellt. Da der Bund keine weiteren Mittel mehr bereitstellt ziehen sich die Bundesländer ebenfalls aus der Förderung zurück.
NRW stellt die Förderung zum 31.12.2024 ein: https://www.mkjfgfi.nrw/kinderwunschbehandlung
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