Künstliche Befruchtung

Jede dritte Frau mit Kinderwunsch wartet länger als ein Jahr auf eine Schwangerschaft. Selbst bei einem gesunden Paar beträgt die Chance, bei regelmäßigem Geschlechtsverkehr innerhalb eines Zyklus schwanger zu werden, lediglich 10 bis 30 Prozent je nach Alter. Weniger als 5 Prozent aller Paare in Deutschland bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos. 

Selbst junge Menschen können aufgrund seelischer und körperlicher Überlastung oder einer ungesunden Lebensführung fruchtbare und unfruchtbare Phasen erleben. So senkt Rauchen die Fruchtbarkeit deutlich. 

Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung

Als Versicherte haben Sie unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn herkömmliche Behandlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation, Fertilisationsoperation) nicht (mehr) erfolgversprechend sind:

  • Die Leistung erhalten ausschließlich gesetzlich versicherte Ehepaare.
  • Der Anspruch beginnt für Frauen und Männer ab 25 Jahren.
  • Er besteht bei Frauen bis einschließlich 39 Jahre - bei Männern bis einschließlich 49 Jahre.
  • Es dürfen allein Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Ein Anspruch besteht auf maximal 3 Versuche, deren Kosten zu 50 % getragen werden.
  • Bitte reichen Sie uns vor Behandlungsbeginn einen ärztlichen Behandlungsplan ein.

Welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Gemäß der durch den G-BA veröffentlichten Richtlinien über künstliche Befruchtung gewährt die Bertelsmann BKK somit Zuschüsse für folgende Behandlungen:

  • 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Stimulation der Frau
  • 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Stimulation der Frau
  • 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
  • 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder
  • 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)

Tipp: Mehr Informationen enthält das Informationsportal Kinderwunsch
 

Unsere Mehrleistung: bis zu 750 € Zuschuss

Zusätzlich zu den vorab beschriebenen gesetzlichen Leistungen zahlt die Bertelsmann BKK

  • einen Zuschuss für maximal drei Versuche in Höhe von bis zu 250 € je Versuch.

Tipp: Bundesländer fördern Eltern mit Kinderwunsch

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch konnten in der Vergangenheit staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder haben die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung gestellt. Da der Bund keine weiteren Mittel mehr bereitstellt ziehen sich die Bundesländer ebenfalls aus der Förderung zurück. 

NRW stellt die Förderung zum 31.12.2024 ein: https://www.mkjfgfi.nrw/kinderwunschbehandlung

Mehr Infos im Informationsportal Kinderwunsch


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Seite zuletzt aktualisiert am: 21.11.2024