Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann. Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.
PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.
Dann startet die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung (oder Ausbildung). Die Information der alten Krankenkasse übernehmen wir. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Gleiches gilt, wenn Sie bisher über ihre Eltern privat krankenversichert sind und versicherungspflichtig werden, zum Beispiel als Auszubildender.
Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert, reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular. Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.
Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert, melden Sie sich bitte wie folgt an:
Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. März 2023 oder noch länger.
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"
Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.
Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. Dezember 2023
So einfach ist der Wechsel:
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Herzlich willkommen!
Befinden Sie sich in einer laufenden Beschäftigung, können Sie erst wechseln, sobald Sie die 12-monatige Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse erfüllen. Erhöht Ihre Krankenkasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Üben Sie dies zum Beispiel bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar aus, indem Sie sich bei uns online anmelden. Wir teilen daraufhin Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie zum 1. April Mitglied der Bertelsmann BKK werden. Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. Februar, steht Ihnen im Februar das Recht der Sonderkündigung mit Wirkung zum 30. April zu. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.
Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen. Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Die Rückkehr, bzw. der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt. Z. B. durch Start einer Ausbildung, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder unter die Pflichtgrenze gesunkenes Gehalt. Ist dies der Fall, können Sie sich hier online anmelden.
Direkt zur Online-Anmeldung gehen
Achtung: Ab 55 Jahren ist der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse jedoch generell ausgeschlossen.
Als Neukunde erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung nach erfolgter Anmeldung automatisch per Post.
Sie sind bereits Mitglied und benötigen die Mitgliedsbescheinigung für einen neuen Arbeitgeber?
Bitte wenden Sie sich an unser Service-Center.
Tipp: Als Mitglied der Bertelsmann BKK können Sie sich die Mitgliedsbescheinigung in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK" selber erstellen.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter, sowie Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) beitragsfrei über das Mitglied familienversichert. Voraussetzung ist, dass der zu versichernde Angehörige kein Einkommen hat, das die Einkommensgrenzen übersteigt.
Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll.
Mehr Informationen:
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr