Häufige Fragen

Wer kann Mitglied werden?

Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann.

Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.

Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.

PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.

Sie sind bisher beitragsfrei familienversichert?

  • Dann startet die Mitgliedschaft mit dem Beginn der Beschäftigung (oder Ausbildung).
  • Die Information der alten Krankenkasse übernehmen wir.
  • Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert?
Hier reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular.
Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.

Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert?
Bitte melden Sie sich bitte wie folgt an:

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Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse?

  • Sie können zu uns wechseln ohne Ihre Krankenkasse zu kündigen.
  • Bei dieser müssen Sie jedoch 12 Monate versichert gewesen sein.

Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. März 2024 oder noch länger.

  • Die 12monatige Bindungsfrist ist am 28. Februar 2025 erfüllt. Ein Wechsel ist zum 1. März möglich.
  • Sie melden sich bis zum 31. Dezember bei uns mit Wirkung zum 1. März an: Online-Anmeldung.
  • Am 28. Februar endet die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse.
  • Am 1. März beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK.
  • Vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Ihren Arbeitgeber informieren wir automatisch.
  • Herzlich willkommen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

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Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"

Sie wechseln den Arbeitgeber?

Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.

Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. Dezember 2024

So einfach ist der Wechsel:

  • Sie melden sich bis zum 14. Dezember rückwirkend zum 1. Dezember bei der Bertelsmann BKK an: Online-Anmeldung.
  • Zum Beginn der Beschäftigung am 1. Dezember beginnt die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK – vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
  • Sie brauchen dazu keine Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse erfüllen und nicht kündigen!

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Herzlich willkommen!

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Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

  • Üben Sie dies z. B. bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar aus, indem Sie sich online anmelden.
  • Die Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse endet zum 31. März.
  • Die Mitgliedschaft in der Bertelsmann BKK beginnt am 1. April - dies teilen wir Ihrer Krankenkasse mit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1.Februar, steht Ihnen im Februar das Recht der Sonderkündigung zu. Der Wechsel erfolgt zwei Kalendermonate später zum 1. Mai. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.

Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!

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Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Sie sind privat krankenversichert (PKV)?

Die Rückkehr, bzw. der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt. Z. B. durch Start einer Ausbildung, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder unter die Pflichtgrenze gesunkenes Gehalt. Ist dies der Fall, können Sie sich hier online anmelden. 

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Achtung: Ab 55 Jahren ist der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse jedoch generell ausgeschlossen.

Wie bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung?

Als Neukunde erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung nach erfolgter Anmeldung automatisch per Post.

Sie sind bereits Mitglied und benötigen die Mitgliedsbescheinigung für einen neuen Arbeitgeber?
Bitte wenden Sie sich an unser Service-Center.

Tipp: Als Nutzer der Online-Geschäftsstelle können Sie die Mitgliedsbescheinigung mit wenigen Klicks anfordern.

Wie kann ich meine Kinder und meinen Ehegatten familienversichern?

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter, sowie Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) beitragsfrei über das Mitglied familienversichert. Voraussetzung ist, dass der zu versichernde Angehörige kein Einkommen hat, das die Einkommensgrenzen übersteigt.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll.

Mehr Informationen:

Familienversicherung

Antrag Familienversicherung


Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

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Seite zuletzt aktualisiert am: 02.12.2024