Haben Sie Fragen?
05241 80-74000
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Wir sind für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen geöffnet. Hier können wir allen Pflicht- und freiwillig Versicherten unsere Vorteile anbieten - unabhängig von der Betriebszugehörigkeit zu Bertelsmann.
Offen sind wir darüber hinaus für bisher anderweitig versicherte Ehegatten. Hier ist der Wohn- oder Beschäftigungsort nicht relevant.
Wir verstehen uns aber unverändert als traditionelle Betriebskrankenkasse, die sich in erster Linie den Interessen, aktiver und ehemaliger Bertelsmann-Mitarbeiter mit ihren Angehörigen verpflichtet fühlt.
PS: Auch wenn Sie bei Bertelsmann ausscheiden, sind wir uneingeschränkt weiter für Sie da.
Sind Sie bisher bei der Bertelsmann BKK familienversichert?
Hier reicht eine formlose Information per Telefon (05241 80-74000, Mo - Fr, 08-17 Uhr) oder Kontaktformular.
Teilen Sie uns einfach das Beginndatum mit und den Grund für die Anmeldung.
Sind Sie bisher bei einer anderen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert?
Bitte melden Sie sich bitte wie folgt an:
Beispiel: Mitgliedschaft bei Krankenkasse xy besteht seit dem 1. April 2025 oder noch länger.
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Tipp: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung zu uns wechseln.
Siehe folgende Info unter "Sie wechseln den Arbeitgeber?"
Sie können zum Beginn der Beschäftigung zur BKK wechseln.
Beispiel: Ihre neue Beschäftigung beginnt am 1. Januar 2026
So einfach ist der Wechsel:
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Herzlich willkommen!
Erhöht Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, steht Ihnen für den Monat der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Erhöht Ihre Krankenkasse zum 1. Februar, steht Ihnen im Februar das Recht der Sonderkündigung zu. Der Wechsel erfolgt zwei Kalendermonate später zum 1. Mai. Gleiches gilt für alle weiteren Monate.
Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt natürlich vom ersten Tag an mit allen Vorteilen.
Ein nahtloser Versicherungsschutz ist immer gewährleistet - herzlich willkommen!
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Sie sind als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen haben Sie sich in der Vergangenheit für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden.
Nun streben Sie einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel zur Bertelsmann BKK, an.
Dies ist nur dann möglich,
Unterschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. In dieser können Sie grundsätzlich auch bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt.
*Waren Sie bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert, gilt eine besondere Grenze von 69.750 € im Jahr 2026.
Wünschen Sie weitere Informationen? Wir beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.
Als Neukunde erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung nach erfolgter Anmeldung automatisch per Post.
Sie sind bereits Mitglied und benötigen die Mitgliedsbescheinigung für einen neuen Arbeitgeber?
Bitte wenden Sie sich an unser Service-Center.
Tipp: Als Nutzer der Online-Geschäftsstelle können Sie die Mitgliedsbescheinigung mit wenigen Klicks anfordern.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter, sowie Ehegatten bzw. Lebenspartner (in eingetragenen Lebenspartnerschaften) beitragsfrei über das Mitglied familienversichert. Voraussetzung ist, dass der zu versichernde Angehörige kein Einkommen hat, das die Einkommensgrenzen übersteigt.
Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse, die die Familienversicherung durchführen soll.
Mehr Informationen:
05241 80-74000
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Bertelsmann BKK
Carl-Miele-Str. 214
33335 Gütersloh
Fon 05241 80-74000
Fax 05241 80-74140
E-Mail service@bertelsmann-bkk.de