Die Neuerungen 2022

Niedrigere Beiträge – neue Leistungen


13.01.2022 / 01.06.2022

Die Bertelsmann BKK startet mit einem von 1,25 auf 1,0 Prozent gesenkten Zusatzbeitrag ins Jahr 2022. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent beträgt der Beitragssatz der Bertelsmann BKK im neuen Jahr nur 15,6 Prozent. Bei einem Bruttogehalt in Höhe von 2.500 € im Monat sparen Versicherte 37,50 € im Jahr 2022. Erfahren Sie zudem nachstehend mehr zu neuen Leistungen und weiteren Neuerungen, zum Beispiel zu unserem neuen Online-Hautcheck.


Die Neuerungen bei Beitrag, Versicherung und Leistung

 
 

Beiträge und Grenzen 2022

Beitragssätze 2022

Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung gesenkt

Der kasseneinheitliche allgemeine Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 14,6 Prozent, der ermäßigte* Beitragssatz bleibt mit 14,0 Prozent ebenfalls unverändert.

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in Höhe von nur noch 1,0 Prozent. Die Bertelsmann BKK liegt damit auch in 2022 unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,3 Prozent. Ziel ist es zudem auch in 2023 einen Beitragsvorteil zu bieten.

In Summe beträgt der Beitrag 15,6 Prozent und wird von beitragspflichtigen Mitglieder und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.

*Er gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das ist zum Beispiel in der Passivphase der Altersteilzeitarbeit der Fall, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer im Anschluss an die Freistellungsphase aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Beitrag für kinderlose Mitglieder in der Pflegeversicherung steigt

Kinderlose Mitglieder zahlen in 2022 einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung. Der für alle Pflegekassen einheitlich vom Gesetzgeber festgelegte Beitragszuschlag steigt von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil

Wie im Vorjahr beträgt der Beitragssatz 2,5 Prozent. Mitglied und Arbeitgeber tragen diesen in gleicher Höhe.

Beitrag zur Rentenversicherung stabil

In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent, ebenfalls von Mitglied und Arbeitgeber in gleicher Höhe getragen.

Alle Beiträge in 2022 auf einen Blick

Bemessungsgrenzen 2022

Die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 2022 wegen der negativen Lohnzuwachsrate unverändert auf dem Vorjahresniveau. Üblicherweise werden diese Rechengrößen jährlich nach oben angepasst.

Krankenversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich die Grenze zum Vorjahr unverändert auf 4.837,50 € im Monat (58.050 € im Jahr).

Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der allgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung sinkt die Grenze West auf 7.050 € im Monat (Jahr 84.600 €), bzw. steigt im Bereich Ost auf 6.750 € (Jahr 81.000 €).

Versicherungspflichtgrenze 2022

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) im Jahr 2022 beträgt unverändert zum Vorjahr 64.350 €. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2003 nicht gesetzlich, sondern wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) 2002 privat krankenversichert waren, gilt ebenfalls unverändert die besondere JAE-Grenze von 58.050 €.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2021 die gültige allgemeine JAE-Grenze in Höhe von 64.350 € bzw. die besondere JAE-Grenze in Höhe von 58.050 € überschreitet, scheiden zum 31.12.2022 aus der Krankenversicherungspflicht aus und haben die Möglichkeit sich freiwillig bei der BKK zu versichern. Dieses gilt aber nur dann, wenn das Jahresarbeitsentgelt auch die JAE-Grenze 2022 (64.350 € bzw. 58.050 €) übersteigt. Ist dieses nicht der Fall, bleibt der Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig.

Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit von Pflichtversicherten

Abweichend vom bisherigen Steuerbescheid ist bereits seit Juli 2021 erstmals auch eine Einstufung mit einem Vorauszahlungsbescheid unter Vorbehalt möglich, wenn sich das Einkommen um mindestens ein Viertel reduziert hat. Das war bisher leider nur bei freiwillig Versicherten möglich und nicht bei Pflichtversicherten, die nebenberuflich selbstständig sind.

Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder im Verfahren der Anrechnung des Ehegatteneinkommens

Für die Beitragsbemessung eines freiwilligen Mitglieds wird unter bestimmten Voraussetzungen das Einkommen seines nicht gesetzlich versicherten Ehegatten oder Lebenspartners berücksichtigt. Unterhaltsaufwendungen für Kinder konnten sich im Rahmen von pauschalen Absetzungsbeträgen bereits beitragsmindernd auswirken. Seit dem 1. August 2021 können auch Absetzungsbeträge für nicht gemeinsame, familienversicherte Kinder berücksichtigt werden. Es findet damit künftig eine einkommensmindernde Berücksichtigung des Aufwands für den Unterhalt von unterhaltsberechtigten Kindern grundsätzlich unabhängig davon statt, ob es sich um die gemeinsamen Kinder beider Ehegatten oder um die Stiefkinder des Mitglieds handelt. Eine Überprüfung und Berücksichtigung der Absetzungsbeträge erfolgt automatisch mit der nächsten Einkommensabfrage.

 
 

Digitalisierung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden digital

Schrittweise löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als digitale Variante des „gelben Zettels“ den Papierausdruck ab. Patienten müssen somit zukünftig ihre Krankschreibung nicht mehr selbst zur Krankenkasse senden. Dies übernimmt die Arztpraxis und entlastet damit die Patienten. Die Information des Arbeitgebers liegt aber zunächst weiter in der Verantwortung des Patienten, bzw. Arbeitnehmers.

In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2022 dürfen die Praxen auch weiter die bisherige AU-Bescheinigung oder eine Ersatzbescheinigung in Papier ausstellen. Erhalten Sie eine solche, leiten Sie uns diese bitte umgehend weiter. Nur so können wir einen Anspruch auf Krankengeld sofort feststellen. Senden Sie dazu den Teil mit der Diagnose an unsere Gütersloher Geschäftsstelle. Am einfachsten ist dies über die Online-Geschäftsstelle, bzw. die Bertelsmann BKK-App. Insbesondere in der Pandemie bitten wir Belege auf elektronischem Wege zu senden und nicht persönlich abzugeben.

Elektronische Patientenakte (ePA) erhält weitere Inhalte

Zum neuen Jahr hat die elektronische Patientenakte (ePA) Optionen für zusätzliche Inhalte wie das Zahnbonusheft, den Mutterpass, den Impfpass und das Kinderuntersuchungsheft erhalten.

Zudem können Sie in Ihrer ePA beantragen, dass die BKK Daten über in den letzten 6 Jahren in Anspruch genommene Leistungen in die ePA übermittelt und dort speichert. 

Ferner ist es jetzt möglich für jedes einzelne Dokument Leseberechtigungen zu erteilen: Sie entscheiden zielgerichtet, welche Daten Sie Ärzten oder Gesundheitsdienstleistern zur Verfügung stellen.

Auch ist es jetzt möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

Zu guter Letzt können nun bei einem Wechsel der Krankenkasse alle Daten aus der ePA ganz unkompliziert übernommen werden.

Neu ist auch die Option die ePA an einem stationären PC zu nutzen. Bisher war das nur per Smartphone-App möglich. Mehr ...

E-Rezept: Westfalen-Lippe startet zum 1. September

01.06.2022 / 23.08.2022

Ab dem 1. September 2022 werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. Ausgestellt werden E-Rezepte jedoch zunächst von diesem Tag an nur in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern in Westfalen-Lippe. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat am 22. August mitgeteilt an dem Roll-Out nicht mehr teilzunehmen. Drei Monate später - sofern die erste Stufe erfolgreich verlaufen ist - sollen weitere sechs Bundesländer folgen. Die bundesweite Nutzung ist dann ab dem 1. Januar 2023 geplant.

Das E-Rezept kann über die eigens dafür entwickelte App genutzt werden. Patienten können aber auch einen ausgedruckten QR-Code erhalten und diesen in ihrer Apotheke vorlegen.

Wer bereits die E-Rezept-App installiert hat, kann diese bereits jetzt in der Grundfunktion nutzen, um ein Rezept zu scannen und in der Apotheke einzulösen. Nur für weitere Funktionen, wie die Bestellung eines Medikaments bei einer Apotheke, ist eine Anmeldung in der App mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte (NFC-eGK) und der zugehörigen PIN-Nummer erforderlich. Wer beides noch nicht hat, kann aus der E-Rezept App eine entsprechende Bestellung an die BKK senden. Für die Grundfunktionen des E-Rezepts ist dies aber nicht notwendig.

Die Ausgabe einer PIN durch die BKK setzt jedoch voraus, dass eine Identifikation des Nutzers mit der aktuell gültigen eGK stattgefunden hat. Dies ist persönlich in unserer Geschäftsstelle oder als Nutzer der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen der Registrierung möglich. 

Mehr unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de 

 
 

Neue Leistungen 2022

Check-up beim Betriebsärztlichen Dienst Bertelsmann

BKK-versicherte Bertelsmann-Mitarbeiter können sich nun zu einer kostenfreien Check-up-Untersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst in Gütersloh anmelden. Diese entspricht vom Umfang her dem auch vom Hausarzt angebotenen Check-up. Sie beinhaltet neben der Erhebung der Krankenvorgeschichte eine körperliche Untersuchung, die Bestimmung einzelner Blutwerte und eine anschließende Beratung. Zudem wird der Impfpass kontrolliert, wobei ein fehlender Impfschutz zum Beispiel gegen Tetanus direkt durch die Betriebsärzte aufgefrischt werden kann.

Das Angebot gilt einmalig für alle von 18 bis 34 Jahren sowie jedes dritte Jahr für alle ab 35 Jahren.

Die Teilnahme ist zudem bonusfähig im BKK-Bonusprogramm.

OnlineDoctor - die hautärztliche Untersuchung per Internet

Akutes Hautproblem und lange Wartezeit beim Dermatologen – wer kennt das nicht. Noch schwieriger am Wochenende oder im Urlaub. Hier hilft der Online Hautcheck, ein neues Angebot Ihrer Bertelsmann BKK. Unabhängig von Ort und Zeit bekommen Sie innerhalb von maximal 48 Stunden eine fachärztliche Einschätzung und Therapieempfehlung. Mehr ...

Hebammen bieten Videoberatung - ammely

Von Hebammen in Deutschland, exklusiv für Bertelsmann BKK-Versicherte

Frauen die vor Ort keine Hebamme gefunden haben, können innerhalb eines Tages eine Sprechstunde über die Plattform buchen. Die Beratung wird direkt von der Hebamme mit der BKK abgerechnet, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Mehr zu unseren Leistungen für werdende Mütter ...

Direkt zur Videoberatung ...

Oviva - Ernährungsberatung online

Die Ernährung spielt für die eigene Gesundheit und Wohlbefinden eine große Rolle. Doch wie sieht eine ausgewogene Ernährung aus? Was gibt es zu beachten? Wie lässt sich das Wunschgewicht halten oder erreichen? Mit der App-gestützten Ernährungsberatung unseres Partners Oviva finden Sie es heraus.

Das zeichnet die Programme aus:

  • Nachhaltige Verbesserung Ihrer Ernährungsgewohnheiten
  • Unterstützung durch persönliche Gespräche mit Ihrer zertifizierten Ernährungsfachkraft
  • Online von zu Hause mit der Oviva App
  • Kostenfrei für Versicherte der Bertelsmann BKK

Wählen Sie aus drei Präventionskursen den für Sie richtigen aus - oder nutzen Sie bei entsprechender Indikation und nach Verordnung die Oviva Ernährungstherapie, bzw. die neue DiGA Oviva Direkt bei Adipositas. 

Mehr zu Oviva ...

Neustart Bonusprogramm

Unser Bonusprogramm bietet Ihnen auch im Jahr 2022 wieder vielfältige Möglichkeiten Ihren gesunden Lebensstil durch einen Bonus von uns belohnen zu lassen. Erfassen Sie Ihre bonusfähigen Aktivitäten und vieles mehr wie gewohnt in der Online-Geschäftsstelle "meine BKK". Am einfachsten ist dies per Bertelsmann BKK-App. Die Bonusaktivitäten sind unverändert zum Bonusprogramm 2021.

Mehr zum Bonusprogramm 2022 erfahren

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz

Mit der Fernüberwachung von Herzpatienten findet eine weitere Anwendung der Telemedizin Eingang in die Versorgung. Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (fortgeschrittener Herzschwäche) soll Klinikeinweisungen reduzieren und die Sterblichkeit der Erkrankten senken.

Die neue Leistung wird zum 1.1.2022 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Mit der digitalen Methode werden kontinuierlich gemessene Vitalparameter wie Herzschlag oder Blutdruck betroffener Patienten ausgewertet, ohne dass sie dafür zum Arzt oder in die Klinik müssen. Herzschrittmacher oder externe Apparate wie Blutdruckmessgeräte übermitteln ihre Messergebnisse digital an ein Telemedizinisches Zentrum, das die Daten automatisiert prüft. Bei auffälligen Werten schlägt das Auswertungsprogramm Alarm. Der behandelnde Kardiologe oder der Hausarzt, die auch die Daten erhalten, werden von dem Zentrum benachrichtigt. Innerhalb von 48 Stunden können so relevante Abweichungen der Herzfunktion erkannt und die Therapie angepasst werden.

Übergangspflege im Krankenhaus

Diese neue Leistung kann in Anspruch genommen werden, soweit im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der Pflege (z. B. Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder der Kurzzeitpflege) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.

Der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung. Die Übergangspflege muss in dem Krankenhaus stattfinden, in dem auch die Krankenhausbehandlung erfolgt ist. 

Zweitmeinung vor Operation an der Wirbelsäule

Ärzte, die zu einer Operation an der Wirbelsäule raten, sind verpflichtet, ihre Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren und nötige Unterlagen für den Zweitmeiner zusammenzustellen. 

Bisher bestand schon bei diesen fünf Eingriffen, soweit sie planbar sind, Anspruch auf Zweitmeinung: Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie), Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien), arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom sowie Implantationen einer Knieendoprothese.

Bei der Indikation für einen der folgenden Eingriffe darf künftig eine Zweitmeinung eingeholt werden:

  • Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule,
  • Spondylodese,
  • Knöcherne Dekompression,
  • Facettenoperationen (Facettendenervation, -Thermokoagulation, -Kryodenervation),
  • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper (mit oder ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung),
  • Exzision von Bandscheibengewebe oder
  • Implantation einer Bandscheiben-Endoprothese.

Anforderungen an Zweitmeiner

Durch eine zweite ärztliche Meinung soll das Risiko einer zu weiten Indikationsstellung und damit zu hoher Zahlen bestimmter planbarer „mengenanfälliger“ Eingriffe verringert werden. Fachärzte folgender Fachrichtungen sind zur Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen an der Wirbelsäule berechtigt:

  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Orthopädie
  • Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie
  • Neurochirurgie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Neurologie
  • Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Anästhesiologie jeweils mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“

Versicherte finden zweitmeinungsberechtigte Fachärzte auf der Internetseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: www.116117.de/zweitmeinung.

Als Mehrleistung vermitteln wir bei einer Krebsdiagnose oder vor orthopädischen Operationen (Knie, Hüften, Rücken) kurzfristig Termine bei kooperierenden Spezialisten. So erhalten Sie, auch wenn wichtige Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen, die Möglichkeit eine zweite Expertenmeinung einzuholen. 
Wir beraten Sie gern: Service-Center, Fon 05241 80-74000.

Hautärztliche Früherkennung – gesenkte Altersgrenzen in vielen Bundesländern

Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine hautärztliche Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.

Als Versicherter der Bertelsmann BKK müssen Sie nicht bis 35 Jahre warten, um eine hautärztliche Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs kostenfrei zu erhalten. 

Eine unserer vielen Mehrleistungen ist daher die regional gesenkte Altersgrenze für die ärztliche Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Diese bieten wir nun nahezu bundesweit:

  • Baden-Württemberg (alle 2 Jahre, auch unter 35)
  • Bayern (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
  • Berlin (alle 2 Jahre unter 35)
  • Brandenburg (alle 2 Jahre, auch unter 35)
  • Hamburg (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
  • Hessen (alle zwei Jahre, auch unter 35)
  • Mecklenburg-Vorpommern (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
  • Niedersachsen (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
  • Nordrhein-Westfalen (ab 19 alle 2 Jahre)
  • Rheinland-Pfalz (alle 2 Jahre, auch unter 35)
  • Schleswig-Holstein (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)
  • Sachsen-Anhalt (alle 2 Jahre, auch unter 35)
  • Thüringen (jährlich unter 35, danach alle 2 Jahre)

Mehr Informationen ...

 
 

Corona: Sonderregelungen 2022

Kinderkrankengeld: Zusätzlicher Anspruch verlängert

Der für die Zeit der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld wird nun auch im Kalenderjahr 2022 fortgeführt. Danach besteht für jedes Kind ein Anspruch auf KIKG längstens für 30 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens für 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für bis zu 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 130 Arbeitstage. Mehr...

Krankschreibung: per Telefon oder Videosprechstunde

Befristet bis zum 31.05.22 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Mehr ...

Ärzte können zudem auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für Patienten, die der Arztpraxis bereits bekannt sind. Seit Jahresanfang können auch Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die dem Arzt unbekannt sind. Für in der Arztpraxis unbekannte Patienten ist diese bis zu 3 Kalendertage möglich, für der Praxis bekannte Versicherte bis zu 7 Kalendertage. Mehr ...

Pflege: Begutachtungen und Beratungsbesuche

Die Medizinischen Dienste können im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen ohne persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich durchführen.

Ebenfalls bis Ende März 2022 besteht für Pflegegeldempfänger die Möglichkeit, den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abzurufen. Mehr ...

 
 

Gesundheitsurlaub und Vorsorgeprogramme 2022

WELL-AKTIV und Aktivwoche - neue Angebote für Ihren gesunden Kurzurlaub

Vom Strand bis zu den Alpen - der Gesundheitsurlaub mit BKK-Zuschuss

Die vielfältigen Angebote unseres Partners Gesundheitsservice bestehend u.a. aus Gesundheitswandern, Faszientraining, Rücken-Fit, Nordic Walking, Aqua-Fitness, Yoga und Ernährung bieten Ihnen einen attraktiven Kurzurlaub - der BKK-Zuschuss für die Teilnahme am Gesundheitsprogramm beträgt 150 €.

Die 3-5 tägigen Well-Aktiv Gesundheitsangebote finden Sie an 21 Standorten in ganz Deutschland. Egal ob an der Küste, in den Bergen oder dazwischen – aktive Möglichkeiten in reizvoller landschaftlicher Umgebung finden Sie bei Well-Aktiv überall. Neu in 2022 sind die Orte Eriskirch am Bodensee mit Programmen aus Yoga / Ernährung und Functional Fitness / Ernährung und Markdorf im Bodenseekreis mit Yoga, Faszientraining / Yoga und Reaktiv Walking / Yoga.

Die 6-tägige Aktivwoche bietet darüber hinaus weitere spannende Angebot an über 60 landschaftlich reizvollen Orten - der BKK-Zuschuss beträgt 160 €.

Neue Highlights sind u.a. das » BOOTCAMP.SPEZIAL Oberaichwald (Österreich) mit River Run und High-Intensitiy Intervalltraining sowie » GESUNDHEITSWANDERN.SPEZIAL u.a. mit 4-Gipfel-Aussichtstour und Wanderung im Warmbad-Villach. Neu ist ferner die Aktivwoche WORK-LIFE-BALANCE.SPEZIAL in Bad Dürrheim.

Mehr zu Well-Aktiv-Angeboten oder Aktivwochen 2022 erfahren

Fit & Vital Vorsorgekuren 2022 "Endlich raus - mehr Vitalität im Freien entdecken"

Wenn berufliche und private Anforderungen Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder körperliche Fehlhaltungen, Anspannung und Stress zu Problemen werden, dann ist das Fit & Vital-Programm genau das Richtige für Sie. Das bundesweit einmalige 14-tägige Vorsorge-Kompaktprogramm wurde in Zusammenarbeit mit Fachärzten und Therapeuten entwickelt und wird in ausgewählten Reha- und Vorsorgeeinrichtungen unter fachärztlicher Aufsicht durchgeführt.

Leitthema 2022 – ENDLICH RAUS! – Mehr Vitalität im Freien entdecken

Natur, Sonne und frische Luft bieten die besten Voraussetzungen, um den Körper und dem Geist mehr Vitalität zu geben. Heute ist auch wissenschaftlich belegt: Draußen sein ist gesund, wir sind von der Evolution einfach dafür konzipiert. Dabei ist es nicht nur die Bewegung, die uns gut tut – im Grünen sein allein reicht schon aus, um positive Effekte zu erzielen. Bei unseren ausgewählten Fit & Vital-Standorten finden Sie optimale Bedingungen, um mehr Vitalität in der Natur zu erleben und neue Kraft zu reaktivieren.

Angebote für pflegende Angehörige

Ein weiterer Schwerpunkt sind Maßnahmen für pflegende Angehörige, bei denen auf Grund sehr intensiver körperlicher und psychischer Belastung, häufig chronische Rückenbeschwerden auftreten. Diese gibt es in Bad Reichenhall, Bad Salzschlirf und Bad Tölz.

Auf einen Blick: Fit & Vital 2022

  • Angebote in 11 ausgewählten Orten Deutschlands
  • Kompaktes 14-Tage Programm, immer mit Vollpension
  • 14 Tage schon ab 370 € p. P. inklusive Vollpension
  • Umfangreiche Therapie- und Trainingseinheiten
  • Abdeckung der hauptsächlichen Schwerpunktindikationen
  • Kontinuierliches eigenes Qualitätsmanagement
  • Qualitätsgeprüfte und individuelle Therapiemaßnahmen

Zur Beantragung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit. Sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre BKK die Maßnahme bewilligen. Die BKK trägt dann die Kosten für das medizinische Trainingsprogramm (abzgl. des gesetzlichen Eigenanteils). Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss zu den übrigen Leistungen in Höhe von 13 € pro Kalendertag. Sie übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den gesetzlichen Eigenanteil und die Verordnungsgebühr.

Mehr zu Fit & Vital Angeboten 2022 erfahren

 
 

Neue Leistungen der Pflegeversicherung 2022

Die Pflegereform auf einen Blick

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

  • Durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim werden Bewohner ab dem 1. Januar 2022 finanziell entlastet.
  • Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege steigen zum 1. Januar 2022.
  • Die Versorgung mit Hilfsmitteln wird vereinfacht.
  • Die Umwandlung von Pflegesachleistungen ist auch ohne Antrag möglich.
  • Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung können unter bestimmten Bedingungen auch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

Neue Zuschüsse zu den Pflegekosten im Heim

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten ab dem 01.01.2022 einen "Leistungszuschlag" auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten. Für Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen innerhalb des ersten Jahres
  • 25 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 % des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wenn sie mehr als 36 Monate im Heim leben.
     

Bezuschusst werden die pflegebedingten Aufwendungen. Weiterhin nicht bezuschusst werden Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die Ausbildungsumlage und die Investitionskosten. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet – die Eigenanteilsrechnung wird entsprechend vermindert.

Kurzzeitpflegebetrag und Pflegesachleistungen werden angehoben

Die Pflegereform sieht finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Ab dem 01.01.2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht. Um die Anhebung zu erhalten ist kein separater Antrag notwendig.

  • Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022    724 € statt bisher    689 €
  • Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1.363 € statt bisher 1.298 €
  • Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1.693 € statt bisher 1.612 €
  • Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2.095 € statt bisher 1.995 €


Die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen von 1.612 € auf 1.774 € pro Kalenderjahr. Hierdurch steigt auch der Betrag in der Verhinderungspflege inklusive Übertrag nicht verbrauchter Mittel aus der Kurzzeitpflege von 3.224 € auf bis zu 3.386 €.

Pflegehilfsmittel

Ab dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte bei einer Pflegesachleistung, Häuslichen Krankenpflege und Außerklinischen Intensivpflege, sowie der Beratungseinsätze konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung geben. Die Empfehlung darf bei der Antragsstellung nicht älter als zwei Wochen sein und ist der Kranken- oder Pflegekasse zusammen mit dem Antrag des Versicherten zu übermitteln. Eine ärztliche Verordnung bedarf es dazu nicht.

​​​​​​​Umwandlung von Pflegesachleistungen auch ohne Antrag möglich

Wie bisher können Sie einen Teil der Pflegesachleistungsbeträge für nach Landesrecht anerkannte Entlastungsleistungen nutzen. Nunmehr können Sie bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungsbeträge ohne vorherigen Antrag bei der Pflegekasse für Entlastungsleistungen verwenden.

Tipp: Kassenwechsel ohne Kündigung

Ein Wechsel zur BKK ist ohne Kündigung der Vorkasse möglich. Die Online-Anmeldung bei der BKK reicht aus. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung die Krankenkasse wechseln. Es reicht die Online-Anmeldung bei der Bertelsmann BKK vorzunehmen.

In einer laufenden Beschäftigung haben Sie eine Wechselfrist von zwei Kalendermonaten. Einzige Voraussetzung: Sie waren mindestens 12 Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert. 

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag können Sie ohne Bindungsfrist wechseln. Erhalten Sie das Informationsschreiben im Januar, können Sie sich im Januar mit Wirkung zum 1. April bei der BKK anmelden. Eine formale Kündigung ist nicht notwendig, die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse reicht aus.

Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

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Ihre Vorteile 2022

Gesundheitsbudget

Auch 2022 hat jeder Versicherte einen Erstattungsanspruch in Höhe von 150 € insgesamt pro Jahr in den Bereichen:

  • Sport-Check (150 €)
  • Osteopathie (120 €)
  • Schwangerschaftsvorsorge (100 €)
  • Hebammenrufbereitschaft (100 €)
  • professionelle Zahnreinigung (20 €)
  • Früherkennung (20 € für den Check zu Glaukom, Hautkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs).

Zweitmeinung Orthopädie

Vor orthopädischen Operationen kann eine qualifizierte Zweitmeinung sehr wichtig sein. Sprechen Sie uns an, wenn eine solche Operation bei Ihnen ansteht. Wir nennen Ihnen Experten, die kurzfristig eine Zweitmeinung erstellen.

Impfungen

Auch 2022 erstatten wir Impfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können, - zum Beispiel für Auslandsreisen - zu 100 Prozent.

Bonusprogramm

Im BKK-Bonusprogramm winkt Ihnen auch 2022 ein attraktiver Bonus: 

  • Ärztlicher Check-up 
  • Krebsfrüherkennung 
  • Hautkrebsfrüherkennung 
  • Kindervorsorge (U-Untersuchungen) 
  • Impfungen 
  • Zahnärztliche Vorsorge 
  • Gesundheitskurse
  • Sportverein und Fitnesstudio 
  • und vieles mehr ...

 

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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