Die Gesundheitskarte (eGK)
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich als Versicherter der Bertelsmann BKK aus. Sie ist somit Ihr ganz persönlicher Nachweis für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Zugleich ermöglicht die eGK Ihrer Praxis die Abrechnung der Behandlung.
Aktueller Hinweis: Verzug bei Gesundheitskarten
05.03.2021
Sie sind Neukunde der Bertelsmann BKK und haben trotz Versicherungsbeginn noch keine Gesundheitskarte von der BKK erhalten?
Wir bitten um Verständnis, dass es seit Jahresbeginn zum Verzug bei der Ausstellung neuer Gesundheitskarten kommt.
Der Hintergrund:
Zum Jahreswechsel hat sich das Verfahren des Krankenkassenwechsels grundlegend geändert. Unter anderem reicht nun die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse für den Vollzug des Wechsels aus, eine Kündigung der alten Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Für diese kundenfreundliche Neuregelung ist ein elektronisches Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen eingeführt worden. Da dies noch nicht reibungslos läuft, entsteht nun bei allen Krankenkassen ein Verzug bei der Ausstellung von Gesundheitskarten. Die Krankenkassen arbeiten mit Hochdruck an einer schnellen Lösung.
Bis dahin haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen Anspruchsnachweis für eine ärztliche Behandlung bei uns anzufordern.
Bitte verwenden Sie nur die zuletzt von uns erhaltene Karte

Für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrem Arztbesuch verwenden Sie bitte nur die Gesundheitskarte, die Sie zuletzt erhalten haben. Liegen Ihnen mehrere Karten vor, erkennen Sie die gültige Karte an der höheren „Kennnummer“. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer eGK.
Die Karte mit der niedrigeren Kennnummer wurde mit dem Versand der neuen Karte automatisch gesperrt und kann daher in den Praxen nicht mehr eingelesen werden - unabhängig vom angegebenen Ablaufdatum.
Tipps und Infos rund um Ihre Gesundheitskarte
Ich werde in Kürze Mitglied. Wann erhalte ich meine Gesundheitskarte?
Herzlich willkommen! Ihre eGK erhalten Sie automatisch und zeitnah zum Beginn der Mitgliedschaft.
Dies kann wenige Tage vor Mitgliedschaftsbeginn sein. Die Ausstellung der eGK ist so gesteuert, dass der eGK-Auftrag an unseren Dienstleister frühestens 10 Tage vor Beginn der Mitgliedschaft erfolgt.
Bei Fragen zur Gesundheitskarte ist unser Service-Center gern für Sie da.
Nur noch bei Namens- aber nicht bei Adressänderung: eine neue Karte
Bei einer Namensänderung wird eine neue Gesundheitskarte ausgestellt, da der Name auf der Gesundheitskarte aufgedruckt ist.
Bei einer Adressänderung wird keine neue Gesundheitskarte ausgestellt
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse über die Online-Geschäftsstelle oder mittels unseres Formulars Änderungsmitteilung Stammdaten mit.
Die neue Adresse wird beim nächsten Einlesen der Karte in einer Arztpraxis automatisch über den Stammdatenabgleich aktualisiert.
Gleiches gilt, wenn sich der Versicherungsstatus ändert. Zum Beispiel von Pflichtmitglied zu Rentner.
Welche Daten sind auf dem Chip der Gesundheitskarte gespeichert?
Auf dem Chip der Gesundheitskarte sind alle für den Leistungserbringer wichtigen Daten gespeichert, die zur Abrechnung der Leistungen benötigt werden.
- Name und Vorname
- Titel
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Institutionskennzeichen der Bertelsmann BKK
- Versicherungsstatus
- Versicherungsbeginn und ggf. ein Versicherungsende
Stammdatenabgleich in der Arztpraxis
Was passiert beim Versichertenstammdaten-Management?
Neben der Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Adressdaten ermöglicht das Versichertenstammdaten-Management Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten aktuell sind bzw. ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.
Die Online-Prüfung wird bei jedem ersten Einlesen der Gesundheitskarte im Quartal durchgeführt.
Richtig versichert auf Reisen: die Gesundheitskarte im europäischen Ausland
Auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Somit können Sie sich auch während eines Urlaubs in den meisten europäischen Ländern nach Vorlage der Gesundheitskarte ärztlich behandeln lassen.
Tipp: Für eine optimale Absicherung im Ausland empfehlen wir die private Auslandsreiseversicherung "Extra Plus" unseres Partners Barmenia.
Neue Funktionen mit PIN: Notfalldaten und Medikationsplan (Testregion Westfalen-Lippe)
In Zukunft wird es möglich sein Notfalldaten und einen elektronischen Medikationsplan auf dem Chip der Karte zu speichern. Diese neuen Funktionen sind freiwillig. Sie werden seit März 2020 in der Region Westfalen-Lippe getestet. Nach erfolgreichem Abschluss sollen sie auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.
Ihr Foto auf der Gesundheitskarte
Zur Erhöhung der Sicherheit vor einem möglichen Kartenmissbrauch, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gesundheitskarte auf der Vorderseite, für alle Versicherten ab 15 Jahren, ein Foto erhält.
Einzige Ausnahme: Versicherte, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind ein Foto einzureichen (z. B. pflegebedürftige, bettlägerige Personen).
Wie können Sie Ihr Foto einreichen?
Als Neukunde:
Per Foto-Upload (am Ende dieser Seite) oder per Post.
Sie sind bereits Kunde:
Per Online-Geschäftsstelle "meine BKK"
Per Post:
Senden Sie Ihr Foto unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anforderung an das Foto*, zusammen mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Versichertennummer) an die Bertelsmann BKK, Carl-Miele-Str. 214, 33311 Gütersloh
Anforderungen an das Foto
Grundsätzlich gilt: Wie beim Passfoto muss das Lichtbild des Karteninhabers diesen zweifelsfrei erkennen lassen. Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es daher – analog zu Passbildern – folgende Kriterien erfüllen:
Format, Gesicht und Kopfposition
- Dateigröße: bis 8 MB, Format: Jpg, PNG oder
- Ausgedrucktes Foto in 35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)
- Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)
- Gesicht bitte zentral platziert
- Kopfposition: frontal (bitte nicht im Profil)
- Gesichtsausdruck: neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera
- Augen: geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera
Farbe, Qualität und Hintergrund
- Farbe: schwarz-weiß oder farbig
- Qualität: scharf, klar und kontrastreich, Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen
- Hintergrund: neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren
- Ausleuchtung: gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen
Brillen und Kopfbedeckungen
- Brillenträger: Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken. Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)
- Kopfbedeckung: grundsätzlich nicht erlaubt
- Ausnahmen sind zulässig, z. B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall:
Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)
Wo wird mein Foto gespeichert?
Ihr Foto wird ausschließlich zur Herstellung Ihrer Gesundheitskarte im Lichtbildarchiv der Bertelsmann BKK gespeichert.
Verwandte Leistungen
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