Widerspruch zur "ePA für alle"

Ausschließlich für Versicherte der Bertelsmann BKK.

Stichwort Datenschutz: Das sollten Sie vor einem Widerspruch wissen

Sichere Übertragung in ein sicheres System

Bei der Übertragung eines medizinischen Dokuments vom Computer einer Gesundheitseinrichtung in die ePA für alle ist dieses vollumfänglich geschützt. Denn während des Transfers wird das Dokument nicht nur verschlüsselt, sondern es wird auch durch einen speziellen Transportkanal, der sogenannten „Vertrauenswürdigen Anwendungsumgebung (VAU), übermittelt. Von außen kann niemand auf diesen Kanal – genauso wie auf das gesamte ePA-Aktensystem – zugreifen.

Verschlüsselt und geschützt

Wenn Daten im ePA-Aktensystem angekommen sind, werden sie mit einem sogenannten Datenablageschlüssel verarbeitet. Dieser ist für jeden Patienten individuell. Das Dokument ist dann verschlüsselt und kann nur mit dem entsprechenden Schlüssel gelesen werden. Der ist so komplex, dass er quasi nicht zu knacken ist. Nur die Patienten selbst sowie das zugriffsberechtigte Gesundheitspersonal dürfen mit diesem Schlüssel arbeiten und können die Daten somit einsehen. Die Betreiber der ePA, also die Krankenkassen und ihre IT-Dienstleister, haben keinen Zugriff auf diesen Schlüssel und sind grundsätzlich rechtlich und technisch vom Zugriff ausgeschlossen.

Aktuelles | 30.04.2025

ePA-Sicherheitslücke geschlossen

Der gematik liegen Informationen vor, dass der Chaos Computer Club ein Szenario für unberechtigte Zugriffe auf die elektronische Patientenakte beschrieben hat. Über elektronische Ersatzbescheinigungen für Versichertenkarten könne man an Informationen gelangen, um auf einzelne elektronische Patientenakten (ePA) zuzugreifen. Die gematik hat die Sicherheitslücke, die für einzelne Versicherte weniger Krankenkassen bestehen könnte, geschlossen. Potenziell betroffene Versicherten werden identifiziert und geschützt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:

„In der Frühphase des ePA-Starts war mit solchen Angriffsszenarien zu rechnen. Ich bin der gematik dankbar, dass sie auf die ersten Hinweise direkt reagiert und die Sicherheitslücke geschlossen hat. Die elektronische Patientenakte muss sehr gut geschützt bleiben. ….“

Mehr Informationen enthält die Stellungnahme der Gematik vom 30.04.2025

Der Widerspruch gilt auch für meine familienversicherten Angehörigen

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A. MEIN WIDERSPRUCH

A1: Vollumfänglicher Widerspruch gegen alle mit der ePA zusammenhängenden Features (einschließlich Punkt 3-7).

ODER A2: Widerspruch gegen einzelne Features der ePA - (Die ePA wird mit entsprechenden Einschränkungen angelegt oder eine bestehende ePA angepasst.)

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B. MEIN WIDERRUF

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Seite zuletzt aktualisiert am: 13.05.2025