Krankenversicherung für Studenten - KVdS

Als eingeschriebener Student, bzw. eingeschriebene Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Vorrangig ist jedoch ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner, bzw. Lebenspartner.

Aktueller Hinweis: Elektronischer Versicherungsnachweis für die Einschreibung an Hochschule oder Universität (Meldegrund 10)

Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.

Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach nachfolgend oder über das Nachrichtenpostfach unserer Online-Geschäftsstelle den geplanten Beginn des Studiums sowie Name und Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024
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