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Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zahlen sie aus ihrem vollen Arbeitsentgelt.
Überschreitet das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 in Höhe von 66.600 € endet die Krankenversicherungspflicht. Die Mitgliedschaft kann als freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleiben. Das Einkommen ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2023 in Höhe von 59.850 € beitragspflichtig.
Mit nur 1,4 Prozent liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Bertelsmann BKK im Jahr 2023 unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen in Höhe von 1,6 Prozent. Versicherte und Arbeitgeber profitieren somit auch 2023 von einem Preisvorteil.
Getragen wird der Zusatzbeitrag - wie auch der allgemeine Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent - zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer ergibt sich so ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 8,0 Prozent (Vorjahr 7,8 Prozent). In gleicher Höhe fallen Krankenkassenbeiträge für den Arbeitgeber an. In Summe ergibt sich ein Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 16,0 Prozent.
Krankenversicherung 2023 | Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer |
BBG* x 16,0 %, monatlich | 798,01 € | 399,01 € |
* Beitragsbemessungsgrenze = 4.987,50 € monatlich (59.850 € jährlich) |
Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer | |
Rentenversicherung 2023 | ||
West, monatlich: | 1.357,80 € | 678,90 € |
Ost, monatlich: | 1.320,60 € | 660,30 € |
Arbeitslosenversicherung 2023 | ||
West, monatlich: | 189,80 € | 94,90 € |
Ost, monatlich: | 184,60 € | 92,30 € |
Pflegeversicherung 2. Halbjahr 2023 | Gesamt (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | Anteil Arbeitnehmer |
Ab 23 Jahren ohne Kind ** | 199,50 € | 114,71 € |
Unter 23 Jahren oder mit 1 Kind | 169,58 € | 84,79 € |
Mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 157,11 € | 72,32 € |
Mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 144,64 € | 59,85 € |
Mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 132,17 € | 47,38 € |
Ab 5 Kindern unter 25 Jahren | 119,70 € | 34,91 € |
Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ändert sich die Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung wie folgt:
Wer ermittelt und dokumentiert die Anzahl der Kinder und die Altersgrenzen?
Die beitragsabführende Stelle (Arbeitgeber) ermittelt und dokumentiert die Anzahl der Kinder und die Altersgrenzen. Für anderweitig versicherte ermittelt die Krankenkasse diese Daten.
Pflegeversicherung 1. Halbjahr 2023 | Gesamt | Anteil Mitglied |
Mitglied ab 23 Jahren ohne Kind, monatlich | 169,58 € | 93,52 € |
Mitglied unter 23 Jahren oder mit 1 Kind, monatlich | 152,12 € | 76,06 € |
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