Haben Sie noch Fragen?
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Die Bertelsmann BKK übernimmt Fahrkosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkasse notwendig sind.
A. Ihre Fahrkosten dürfen wir übernehmen:
B. Auch bei Fahrten zur ambulanten* Behandlung werden Fahrkosten übernommen, wenn
*Seit dem 11.01.2023 fallen hierunter auch Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, für die die Krankenkassen die Kosten übernehmen (z.B. Mammographie-Screening, Früherkennungsprogramm für Darmkrebs, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche).
Eine vorherige Genehmigung durch die Bertelsmann BKK ist in diesen Fällen nicht notwendig.
C. Fahrkosten werden ebenfalls übernommen, wenn
Bitte reichen Sie uns hierzu vorab die Verordnung zur Genehmigung ein.
Enthält Ihre ärztliche Verordnung über Fahrkosten keinen dieser Gründe?
Reichen Sie uns gern die Verordnung gern zur Prüfung ein. Tipp: Nutzen Sie dafür das Nachrichtenpostfach der Online-Geschäftsstelle.
Eigenbeteiligung und Befreiung
In allen Fällen gilt eine Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrkosten, mindestens 5, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie unzumutbar belastet, kann die Befreiung von der Zuzahlung erfolgen.
05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr