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Der Gesetzgeber sieht für viele Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Kinder und Jugendliche sind hiervon grundsätzlich befreit. Ausnahmen sind Fahrkosten und Zahnersatz.
Die zumutbare Belastung Erwachsener, bzw. ihrer Familie hat der Gesetzgeber auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.
Zur Ermittlung der jährlichen Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen zugrunde gelegt. Bei Familien werden diese um Abschläge für im gleichen Haushalt lebende Angehörige vermindert.
Die Berechnung der Zuzahlungsgrenze erfolgt wie folgt:
1. Zusammenrechnung der Einnahmen: Die Bruttoeinnahmen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zusammengerechnet. Dazu zählen Ehegatten einschließlich Lebenspartner und Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, sowie darüber hinaus, solange sie familienversichert sind.
2. Freibeträge: Die jährlichen Bruttoeinnahmen werden um Freibeträge verringert, die für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner gelten. Für das Jahr 2025 gelten dabei folgende Werte:
3. Erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen, Bürgergeld, Hilfe zur Pflege oder werden die Kosten in einem Heim vom Sozialhilfeträger übernommen? Dann gilt eine festgesetzte Belastungsgrenze:
Ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze mit unserem Zuzahlungsrechner
Wenn Sie wegen einer schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung sind, und dies durch eine ärztliche Bescheinigung belegen, darf die BKK Ihre zumutbare Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent Ihres Bruttoeinkommens senken.
Hierzu gehört:
und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Erreichen Sie im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 oder 1 Prozent, befreit Sie die Bertelsmann BKK für den Rest des Jahres von den weiteren Zuzahlungen. Hierzu lassen Sie sich bitte alle Zuzahlungen auf Ihren Namen quittieren.
Antrag Befreiung von den Zuzahlungen
Hinweis: Bitte verwenden Sie den Acrobat Reader zum Ausfüllen des Antrags.
Zur Rücksendung empfehlen wir das Nachrichtenpostfach der Online-Geschäftsstelle oder unser Kontaktformular. Ihre Unterschrift ist diesen Fällen nicht notwendig.
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