Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA)
1. DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BERTELSMANN BKK FÜR DIE EPA-APP
Stand: ePA-App 3.0.5 vom 20.11.2025
2. INFORMATIONEN ZUR EPA NACH § 343 ABS. 1A SGB V
Seitens des Gesetzgebers wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 343 Abs. 3 SGB V damit beauftragt, die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte mit eigenem Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zu unterstützen. Dieses Informationsmaterial ist dieser Datenschutzerklärung nachfolgend verlinkt.