Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA)

1. DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BERTELSMANN BKK FÜR DIE EPA-APP

Stand: ePA-App 3.0.5 vom 20.11.2025

Datenschutzerklärung der Bertelsmann BKK für die ePA-App
 

2. INFORMATIONEN ZUR EPA NACH § 343 ABS. 1A SGB V

INFORMATIONEN ZUR EPA NACH § 343 ABS. 1A SGB V

Seitens des Gesetzgebers wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 343 Abs. 3 SGB V damit beauftragt, die Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte mit eigenem Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zu unterstützen. Dieses Informationsmaterial ist dieser Datenschutzerklärung nachfolgend verlinkt.

Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V

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Seite zuletzt aktualisiert am: 04.03.2026

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