Die Neuerungen 2019

Niedrigere Beiträge – neue Leistungen


19.12.2018 / 03.01.2019

Die Bertelsmann BKK startet das neue Jahr 2019 mit einem günstigeren Zusatzbeitrag und erweiterten Mehrleistungen. So wird der Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2019 auf 1,1 Prozent gesenkt. Gleichzeitig erstattet die Bertelsmann BKK private Impfungen, zum Beispiel für Reisen ins Ausland, ab 2019 in voller Höhe.

Dies hat der Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK angesichts eines erwarteten Überschusses in Höhe von 1,3 Mio. Euro für das laufende Jahr beschlossen. „Auf der Ausgabenseite haben wir von unserer hohen Versorgungskompetenz, dem gezielten Kostenmanagement und den schlanken Strukturen in der Bertelsmann BKK profitiert,“ erläutert Vorstand Thomas Johannwille. „Zugleich sind prognostizierte Kostensteigerungen nicht eingetreten. Bei den Einnahmen wirkt sich die positive Konjunktur aus.“

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent beträgt der Beitragssatz der Bertelsmann BKK im neuen Jahr 15,7 Prozent. Zudem hat der Gesetzgeber für 2019 die Rückkehr zur Beitragsparität beschlossen. Versicherte und Arbeitgeber tragen den Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nun wieder zu gleichen Teilen von je 0,55 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 2.500 Euro ergeben sich im Jahr 200 Euro Ersparnis für die BKK-Versicherten.

 


Weitere Neuerungen im Bereich Beitrag, Versicherung und Leistung

Niedrigere Beiträge 2019

Beitragssätze 2019


Beiträge in der Krankenversicherung sinken

Der allgemeine Beitragssatz beträgt auch im Jahr 2019 14,6 Prozent, der ermäßigte* Beitragssatz bleibt mit 14,0 Prozent ebenfalls unverändert. Jeweils gilt: je 50 Prozent des Beitrags tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beitragspflichtige Mitglieder und ihre Arbeitgeber teilen sich zudem den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 Prozent.

*Er gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das ist zum Beispiel in der Passivphase der Altersteilzeitarbeit der Fall, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer im Anschluss an die Freistellungsphase aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Zum 1. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die Erhöhung des PV-Beitragssatzes um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent beschlossen. Beitragszahler ohne Kinder zahlen künftig 3,3 Prozent. Der Pflegebeitrag für Arbeitnehmer erhöht sich somit bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 € um 6,25 €.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Die in Pflegeversicherung steigenden Beiträge werden durch die Senkung in der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Zum 1. Januar 2019 sinkt der Beitragssatz um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent.

Beitrag zur Rentenversicherung stabil

In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent.

 

Bemessungsgrenzen 2019

Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Einkommensentwicklung angepasst. In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze für das Jahr 2019 auf 4.537,50 € im Monat angehoben (Vorjahr 4.425 €).

Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der allgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze 2019 auf 6.700 € (West), bzw. 6.150 € (Ost). In 2018 lagen die Grenzen bei 6.500 € (West) und 5.800 € (Ost).

Niedrigerer Mindestbeitrag für Kleinselbstständige 2019

Hohe Beiträge in der GKV überfordern Selbstständige mit geringen Einkünften und Existenzgründer. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 € in 2019). Damit sinken die Mindestbeiträge zur Krankenkasse und sozialen Pflegeversicherung für hauptberuflich Selbstständige um mehr als die Hälfte.

Versicherungspflicht Grenzen 2019

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) im Jahr 2019 steigt auf 60.750 €. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2003 nicht gesetzlich, sondern wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) 2002 privat krankenversichert waren, gilt die besondere JAE-Grenze von 54.450 €.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Jahr 2018 die gültige allgemeine JAE-Grenze in Höhe von 59.400 € bzw. die besondere JAE-Grenze in Höhe von 53.100 € überschreitet, scheiden zum 31.12.2019 aus der Krankenversicherungspflicht aus und haben die Möglichkeit sich freiwillig bei der BKK zu versichern. Dieses gilt aber nur dann, wenn das Jahresarbeitsentgelt auch die JAE-Grenze 2019 (60.750 € bzw. 54.450 €) übersteigt. Ist dieses nicht der Fall, bleibt der Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig.

Entlastung bei Krankengeld oder Mutterschaftsgeld 2019

Freiwillig Versicherte zahlen während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld nur noch Beiträge auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen.

Wechsel zur BKK vereinfacht

Kassenwechsel ohne Kündigung bei Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie mit Beginn der Beschäftigung - ohne Kündigung - die Krankenkasse wechseln. Es reicht die Online-Anmeldung bei der Bertelsmann BKK vorzunehmen.
Einzige Voraussetzung: Sie waren mindestens 18 Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert. Ob diese Vereinfachung auch für freiwillige Mitglieder gelten wird ist noch unklar.
Hierzu beraten wir Sie gern: Fon 0800 80-74000.

Besserer Zugang für ehemalige Zeitsoldaten 2019

Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe.

Neue Leistungen 2019

Volle Erstattung für private Impfungen - z.B. für Reisen ins Ausland

Ab 2019 erstatten wir Impfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können, - zum Beispiel für Auslandsreisen - zu 100 Prozent.

 

HPV-Impfung jetzt auch für Jungen

Infektionen mit den Humanen Papillomviren (HPV) gelten als Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs. Einen frühzeitigen Schutz stellt die HPV-Impfung dar. War diese bisher nur für Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren empfohlen, gilt dies nun gleichermaßen für Jungen. Die Impfung wird über die Gesundheitskarte abgerechnet. 

Als Mehrleistung erstatten wir die vollen Kosten, wenn die Impfung von 15 bis 26 Jahren nicht mehr über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.

Medizinische Reha für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten leichter Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen. Wenn die pflegebedürftige Person gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden kann, übernimmt die Bertelsmann BKK die Kosten. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.

Taxifahrten zur ambulanten Behandlung vereinfacht

Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 3 (bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen) und Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Tipp: Die Leistungsübersicht

Ihre Vorteile 2019

Gesundheitsbudget

Auch 2019 hat jeder Versicherte einen Erstattungsanspruch in Höhe von 120 € insgesamt pro Jahr in den Bereichen:

  • Osteopathie (120 €)
  • Schwangerschaftsvorsorge (100 €)
  • Hebammenrufbereitschaft (100 €)
  • professionelle Zahnreinigung (20 €)
  • Früherkennung (20 € für den Check zu Glaukom, Hautkrebs, Brustkrebs und Prostatakrebs).

Zweitmeinung Orthopädie

Vor orthopädischen Operationen kann eine qualifizierte Zweitmeinung sehr wichtig sein. Sprechen Sie uns an, wenn eine solche Operation bei Ihnen ansteht. Wir nennen Ihnen Experten, die kurzfristig eine Zweitmeinung erstellen.

Impfungen (NEU)

Ab 2019 erstatten wir Impfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können, - zum Beispiel für Auslandsreisen - zu 100 Prozent.

Bonusprogramm

Im BKK-Bonusprogramm winkt Ihnen auch 2019 ein Bonus in Höhe von 50 € für: 

  • Ärztlicher Check-up 
  • Krebsfrüherkennung 
  • Hautkrebsfrüherkennung 
  • Kindervorsorge (U-Untersuchungen) 
  • Impfungen 
  • Zahnärztliche Vorsorge 
  • Gesundheitskurse

 

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Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
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