Bertelsmann BKK erweitert Mehrleistungen

Gütersloh, 02.01.2020. Mit erweiterten Mehrleistungen geht die Bertelsmann BKK ins neue Jahr. So hat der Verwaltungsrat eine Ausweitung der Leistungen Bonusprogramm und Gesundheitsbudget beschlossen. Aufgrund jüngst verabschiedeter gesetzlicher Reformen werden die Ausgaben steigen. Daher hat der Verwaltungsrat zudem eine leichte Beitragssatzanhebung beschlossen.

Die Neuerungen bei Leistung, Beitrag und Versicherung

Die neuen Leistungen


Das Bonusprogramm 2020

Einen auf 100 Euro verdoppelten Bonus sieht das BKK-Bonusprogramm für 2020 vor. Zudem gelten eine Reihe neuer Aktivitäten als bonusfähig. Hierzu zählen die aktive Mitgliedschaft in Sportverein und Fitnessstudio, das Ablegen des Sportabzeichens oder die Teilnahme an Volksläufen, sowie Nichtrauchen und ein Body-Mass-Index im Normalbereich. Zur einfachen Teilnahme empfiehlt sich die Bertelsmann BKK-App. Mehr Informationen ...


Das Gesundheitsbudget 2020

Ausgeweitet wird auch das Gesundheitsbudget für die Erstattung ausgewählter Privatleistungen. Es steigt von 120 auf 150 Euro, die erstmals auch für eine sportmedizinische Untersuchung in Anspruch genommen werden können. Hiervon profitieren alle, die trotz gesundheitlicher Risiken sportlich aktiv sein wollen. Mehr Informationen ...


Arzneimittel - Welche Medikamente helfen wirk­lich?

Den kostenfreien Zugriff auf eine Datenbank der Stiftung Warentest mit Bewertungen von mehr als 9.000 frei verkäuf­lichen oder rezept­pflichtigen Arznei­mittel integriert die BKK in ihre Online-Geschäftsstelle. Experten der Stiftung Warentest geben Empfehlungen, wann Sie zum Arzt gehen sollten, welche Mittel es rezept­frei gibt und wie Sie durch Generika sparen können. Über die Bertelsmann BKK-App werden diese Informationen im Laufe des Monats Januar kostenfrei abrufbar sein. Mehr Informationen ...

Die gesetzlichen Reformen


Wiederholungsrezept: Gleiche Arznei max. 4x pro Verordnung

Wer chronisch krank ist und regelmäßig bestimmte Arzneimittel benötigt, kann ab 2020 von seinem Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Die Praxis kann auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere "Lieferungen" durch die Apotheke möglich. Auch muss die Praxis angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben.

Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung die Arzneimittelversorgung von Chronikern erleichtern. Als chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt wird, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung oder die koronare Herzkrankheit gehören.

 

Schnellere Arzttermine - bessere Versorgung im Krankenhaus

Die vom Gesetzgeber beschlossene Verbesserungen in der ärztlichen Versorgung sollen für schnellere Termine in der Arztpraxis (Terminservice-Gesetz) sorgen und die Pflegesituation im Krankenhaus verbessern (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz). 

So ist die ärztliche Bereitschaft unter der Nummer 116 117 ab Januar rund um die Uhr erreichbar. Dort wird medizinischer Rat gegeben und es werden Arzttermine in zumutbarer Entfernung vermittelt, die maximale Wartezeit soll vier Wochen betragen. Neu ist auch, dass nicht nur Facharzttermine vergeben werden, sondern auch Termine bei Haus- und Kinderärzten.

Mehr Informationen ...

Die höheren Arzthonorare und steigenden Krankenhauskosten betreffen alle Krankenkassen. Der Gesetzgeber hat zudem beschlossen, dass Krankenkassen Rechnungen für die stationäre Behandlung ihrer Versicherten nur noch in vermindertem Umfang prüfen dürfen. Die hier in den Vorjahren nach Prüfung erzielten Abschläge fallen zukünftig in vermindertem Umfang an und steigern die Ausgaben ebenfalls. Mehr Informationen ...

Höherer Zuschuss für Zahnersatz

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden Versicherte, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.

Die Beiträge 2020


Der Zusatzbeitrag

Die Bertelsmann BKK bietet auch im neuen Jahr eine hochwertige Versorgung mit optimaler Unterstützung im Krankheitsfall, aber genauso mit innovativen, qualitätsgeprüften Angeboten für die persönliche Gesundheitsvorsorge für ihre Versicherten. Um diesem Versprechen auch im neuen Jahr gerecht werden zu können, haben die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber im Verwaltungsrat der Bertelsmann BKK beschlossen, den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2020 von 1,1 Prozent auf 1,25 Prozent anzuheben. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich erhöht sich der Beitrag des Arbeitnehmers damit beispielsweise um 2,25 Euro im Monat.

Beitragsanhebungen sind auch bei vielen anderen Krankenkassen für 2020 zu erwarten. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt so im neuen Jahr von 0,9 auf 1,1 Prozent.

„Nach intensiven Planungen und Beratungen hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Zusatzbeitragssatz leicht anzuheben. Für uns kommt es nicht in Frage, auf dem Rücken unserer Kunden zu sparen. Wir fühlen uns verantwortlich, dafür, dass unsere Versicherten im Krankheitsfall alles bekommen, was sie benötigen. Zudem verbessern wir stetig unsere Leistungen, wie aktuell zum Beispiel bei Bonusprogramm und Gesundheitsbudget aber auch durch neue Versorgungsverträge für Schwangere, Kleinkinder, Tinnitus- oder Beatmungspatienten,“ erläutert Thomas Johannwille, Vorstand der Bertelsmann BKK.

Vor welchen Herausforderungen die Gesetzliche Krankenversicherung in den nächsten Jahren steht verdeutlicht der medizinische Fortschritt im Bereich der Arzneimittel. „Wir haben deutliche Kostensteigerungen in den Kostenbereichen Arznei, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport und Krankengeld. Thomas Johannwille weiter: „Die Medikamente für einen schwer kranken Kunden kosten allein 950.000 Euro. Das Beispiel belegt, wie wertvoll das solidarische Prinzip der Absicherung in Deutschland ist. Der medizinische Fortschritt lässt sich nur dann finanzieren, wenn er auf breite Schultern verteilt wird. Viele gesunde junge Versicherte tragen daher mit ihren Beiträgen dazu bei, dass jeder das Nötige auch bekommt.“

Niedrigere Beiträge für Betriebsrentner


Neuer Freibetrag für Betriebsrenten

Zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung hat der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 2019 einen Freibetrag in Höhe von 159,25 € für Betriebsrenten in der Krankenversicherung beschlossen.

Damit ist für die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) nur noch der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig, der den Freibetrag übersteigt. Bis Ende 2019 hingegen war der volle Betrag beitragspflichtig, sobald die Grenze von 155,75 € überschritten wurde.

Die gesetzliche Änderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Aufgrund der Softwareanpassungen bei den Zahlstellen und den Krankenkassen ist eine Berücksichtigung des Freibetrags voraussichtlich erst Anfang 2021 möglich, dann jedoch rückwirkend ab 1. Januar 2020. Sollten bis dahin Überzahlungen stattgefunden haben, werden die zu Unrecht entrichteten Beiträge zurück erstattet.

Der neue Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung. Des Weiteren hat der Freibetrag - wie die bisherige Freigrenze auch - keine Auswirkung auf die freiwillige Versicherung.

Mehr Informationen ...

Versicherungsschutz für Studierende 2020


Streichung des 14. Fachsemesters als zeitliche Begrenzung für die studentische Versicherung

Durch die Änderung können Studenten auch dann (noch) studentisch versichert bleiben, wenn sie das 14. Fachsemester bereits erreicht haben, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Sofern die studentische Versicherung vor dem 31.12.2019 aufgrund des Erreichens der Höchstsemesterzahl beendet worden ist, werden die Voraussetzungen für die studentische Versicherung erneut geprüft und diese ggf. rückwirkend ab dem 01.01.2020 wieder durchgeführt. Mehr Informationen zur studentischen Krankenversicherung ...


Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Für eine persönliche Beratung ist das BKK-Team erreichbar unter 05241 80-74000.


Richtig viel drin: Entdecken Sie unsere Mehrleistungen

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
Vorlesen