Neue und erweiterte Leistungen im Oktober und November 2020

Gütersloh, 29.10.2020

Mehr Zuschuss für Zahnersatz erhalten alle Versicherten ab Oktober. Darüber hinaus sind in diesen Tagen erstmals Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verordnungsfähig geworden. Mit dem heutigen Datum besteht zudem für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld. 

Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz

Die Zuschüsse für Zahnersatz sind zum 1. Oktober von 50 Prozent auf 60 Prozent des Festzuschusses gestiegen. Bei Inanspruchnahme der jährlichen Vorsorgeuntersuchung steigt der Zuschuss nach 5 Jahren auf 70, bzw. nach 10 Jahren auf 75 Prozent. Zudem darf die BKK nun auch den max. Zuschuss von 75 Prozent leisten, wenn ein Jahr im Bonusheft fehlt.

Unser Tipp für im September genehmigte Heil- und Kostenpläne

Haben wir Ihren Heil- und Kostenplan für eine ab Oktober erfolgende Versorgung mit Zahnersatz vor dem 01.10.2020 genehmigt? Dann rechnet Ihre Zahnärztliche Praxis den im September geltenden geringeren Festzuschuss ab. Wir erstatten Ihnen gern den Differenzbetrag. Bitte reichen Sie uns dazu nach Abschluss der Behandlung die Rechnung mit deren Anhängen zur Prüfung ein.

Mehr Informationen auf unserer Seite Zahnersatz

Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept

Nun kann Ihnen Ihr Arzt im Rahmen seiner Behandlung auch eine App oder Webanwendung verschreiben. Diese sogenannten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gibt es seit kurzem für folgende Krankheitsbilder: 

  • Die App kalmeda bietet bei chronischer Tinnitusbelastung eine leitlinienbasierte, verhaltenstherapeutische Therapie.
  • Die App und Webanwendung somnio ist zur Therapie bei Schlafstörungen zugelassen.
  • Die Webanwendung velibra unterstützt Patienten mit bestimmten Angststörungen.
  • Die App Vivira soll bei akuten und chronischen Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen sowie Arthrose in Knie, Hüfte und Wirbelsäule helfen. 
  • Die App zanadio unterstützt die Behandlung von Adipositas. 

Mehr über DiGAs erfahren 

Bis zum Jahresende: Kinderkrankengeld verlängert

Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert.

Demnach besteht dieser ab dem 29. Oktober für das Kalenderjahr 2020 für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage (regulär 10 Tage) und für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage (regulär 25 Arbeitstage). Der Anspruch soll für Versicherte für nicht mehr als 35 Arbeitstage (regulär 20 Arbeitstage), für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 70 Arbeitstage (regulär 50 Arbeitstage) bestehen.

Die Regelung wird zum 01.01.2021 wieder aufgehoben werden.

Hintergrund: Ein Anspruch auf "Kinderkrankengeld" besteht, wenn Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil Sie ein Kind unter 12 Jahren haben, das krank ist und nicht von einer anderen Person im Haushalt betreut werden kann.

Mehr über die Leistungen für Familien erfahren 

Tipp: Mit unserem Newsletter immer bestens über Neuerungen informiert sein.

Newsletter bestellen 

Haben Sie noch Fragen?

05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Kontakt-Formular

Rückruf-Service

Geschäftsstellen

Mitglied werden

Newsletter abonnieren

Infomaterial anfordern

Seite zuletzt aktualisiert am: 22.12.2023
Vorlesen