Osteopathie

Osteopathie (von griech. ostéo "Knochen" und páthos "Schmerz, Leiden, Leidenschaft, Erfahrung"). Wörtlich übersetzt bedeutet Osteopathie eigentlich "Knochenerkrankung", eine Übersetzung im Sinne der osteopathischen Behandlung wäre jedoch "Beeinflussung der Leiden über die Knochen, bzw. über die Behandlung der Knochen".

Die Osteopathie dient somit dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Ihr Ansatz ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Ziel der Osteopathie ist es nun Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen.

Ärztliche Untersuchung als Behandlungsgrundlage

Entscheidende Voraussetzung, um Komplikationen einer vorgeschädigten Struktur zu vermeiden, ist eine umfassende ärztliche Untersuchung und Differenzialdiagnose. Hier gilt es insbesondere, krankheitsbedingte Strukturschädigungen auszuschließen, welche im Rahmen der Therapie Komplikationen verursachen können.

Daher ist es anzustreben, dass Ärzte, die osteopathische Behandlungen verordnen, nicht nur Krankheitsdiagnosen, sondern auch relevante Informationen zu geschädigten Strukturen kommunizieren.

Ihr Vorteil: die Osteopathie eine Mehrleistung Ihrer Bertelsmann BKK

Für Ihre osteopathische Behandlung erstatten wir bis zu 120 € (3 Sitzungen bis jeweils 40 €).

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten:

  • Sie haben Ihr Gesundheitsbudget noch nicht für andere Leistungen verwendet.
  • Ihre Behandlung wird ärztlich befürwortet, hierüber reichen Sie einen Nachweis mit ein.
  • Der Behandler ist Mitglied eines von uns anerkannten Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt berechtigt. 

Für die Erstattung reichen Sie bitte den Nachweis und die Rechnung ein. Am einfachsten ist dies über die Online-Geschäftsstelle.

Berufsverbände Osteopathie

Mehr Informationen zum Gesundheitsbudget

IGeL-Monitor: Nutzen von "Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen“ unklar

Fast jeder hatte schon einmal Kreuzschmerzen. Sie sind der häufigste Grund für Fehlzeiten bei der Arbeit. Meist sind Kreuzschmerzen unspezifisch, das heißt, man findet keine körperlichen Ursachen. Akute Kreuzschmerzen dauern bis zu sechs Wochen, chronische länger als drei Monate.

Viele Maßnahmen zur Diagnose und Therapie von Kreuzschmerzen werden von den Kassen übernommen, zum Beispiel auch Physiotherapie. Die Osteopathie dagegen ist keine Kassenleistung, sie wird aber von sehr vielen Krankenkassen freiwillig bezuschusst oder bezahlt. Meist werden mehrere Behandlungen angeboten. Eine einzelne Behandlung kostet in der Regel zwischen 70 und 145 €.

Zum Thema Kreuzschmerzen gibt es eine Leitlinie „Kreuzschmerz“ von 2017 mit Handlungsempfehlungen für Ärzte. In dieser Leitlinie wird von vielen Untersuchungen und Behandlungen bei Kreuzschmerzen abgeraten, von der Osteopathie aber nicht. Diese Leitlinie gibt es auch in einer allgemeinverständlichen Fassung für Patienten.

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors wollte herausfinden, was man über Nutzen und Schaden der Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen weiß. Es fanden sich zehn Studien, die für die Analyse verwendbar waren. Eine war besser und größer als die anderen.

Laut dieser Studie haben einige Patienten dank Osteopathie weniger Schmerzen

Die Studie konnte aber nicht zeigen, dass die Betroffenen sich durch die Osteopathie besser bewegen können, dass ihre Lebensqualität steigt oder dass sie an weniger Tagen bei der Arbeit fehlen. Die beiden wichtigen Fragen, ob die Osteopathie hilfreicher als die von den Kassen bezahlten Behandlungen ist, oder ob sie zusätzlich zu den Kassen-Behandlungen Vorteile bringt, wird von den Studien nicht beantwortet.

Fazit: Alles in allem sehen die Experten des IGeL-Monitor deshalb keine ausreichenden Hinweise auf einen Nutzen der Osteopathie. Schäden sehen die Herausgeber des IGeL-Monitors aber auch keine.


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Seite zuletzt aktualisiert am: 19.01.2024
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