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Versicherte der Bertelsmann BKK haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten. Ihre Arztpraxis rechnet Ihre Behandlung in der Regel über die Gesundheitskarte direkt mit uns ab. Bitte legen Sie dazu die Gesundheitskarte der Arztpraxis vor. Arztpraxen bieten darüber hinaus sogenannte IGeL-Leistungen als Privatleistung an.
Für unsere Versicherten haben wir zudem exklusive Behandlungsverträge mit Ärzten und Kliniken abgeschlossen, die für bestimmte Diagnosen neuere Formen der Behandlung ermöglichen, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind. Wir haben diese nachstehend mit "PLUS" gekennzeichnet.
Mit Leistungen der Besonderen Versorgung und ergänzenden Leistungen der Rehabilitation können Krankenkassen für ihre Versicherten eine bessere Versorgung schaffen. Diese Angebote haben wir für Sie:
Mit der Hausarztzentrierten Versorgung "Hausarzt +" verbessern wir gemeinsam mit dem Verband der Hausärzte die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung.
Hausärzte, die an "Hausarzt+" teilnehmen, sind besonders qualifiziert. Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig zu allen Themen, die im hausärztlichen Alltag eine Rolle spielen, fortzubilden.
Als Patient, bzw. Patientin haben Sie daher den Vorteil immer nach dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens behandelt zu werden.
Unterstützung und Koordination
Mit Ihrer Einschreibung in das HzV-Programm "Hausarzt+" wird Ihr Hausarzt zu Ihrem wichtigsten Ansprechpartner und Begleiter in allen gesundheitlichen Fragen. Durch dieses enge Vertrauensverhältnis kann Ihr Arzt die medizinische Versorgung besser auf Ihren individuellen Bedarf abstimmen und Sie bei der Wahl weiterer, qualifizierter Leistungen fachkundig unterstützen.
Ihre Teilnahme
Wenn Sie an Hausarzt+ interessiert sind, informiert Sie Ihr am Programm teilnehmender Arzt ausführlich über Hausarzt+ und erklärt Ihnen im Einzelnen, was eine Teilnahme für Sie bedeutet. Wenn Sie sich dafür entscheiden und sich in das Programm einschreiben, wird Ihr Antrag an die Bertelsmann BKK weitergeleitet. Die BKK prüft dann ob Sie im Hausarzt+ Programm aufgenommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung nehmen Sie zum nächst möglichen Zeitpunkt, in der Regel zum nächsten Quartalsbeginn, an Hausarzt+ teil. Darüber werden Sie von Ihrer BKK durch das Begrüßungsschreiben rechtzeitig informiert. Sie können Ihre Teilnahme übrigens bis zu 14 Tage nach Eingang dieses Schreibens widerrufen.
Teilnehmende Hausärzte
Welche Hausärzte Hausarzt+ anbieten erfahren Sie hier:
Antworten zu häufigen Fragen rund um Hausarzt+
Sie sorgen sich wegen eines Hautproblems und möchten nicht lange auf einen Termin bei einem Hautarzt warten? Hier hilft unsere Mehrleistung "OnlineDoctor" mit dem Angebot einer online erfolgenden hautärztlichen Untersuchung. In wenigen Schritten wählen Sie aus 400 Dermatologen bundesweit einen Hautarzt oder eine Hautärztin und können diesen online konsultieren. Innerhalb von maximal 48 Stunden erhalten Sie eine fachärztliche Ersteinschätzung und Therapieempfehlung für Ihr Hautproblem.
Nicht eingeschlossen ist die Krebsfrüherkennung, die Untersuchung von Muttermalen sollte daher weiterhin vor Ort in einer hautärztlichen Praxis erfolgen.
Viele Hautprobleme wären sehr schnell geheilt und bedürften auch keiner aufwendigen Behandlung, wenn der Patient nur schnell das Richtige tun würde. Oft hilft eine einfache Salbe oder das Weglassen eines Stoffes, der eine Allergie auslöst. Reine Inforecherche im Internet oder das verspätete Aufsuchen des Facharztes führt häufig gar zur Verschlimmerung und einer langwierigen sowie teureren Behandlung. Dabei ist eine schnelle und unkomplizierte Klärung von Hautproblemen durch eine Online-Konsultation bei einem Hautarzt möglich – ganz einfach mit digitalem Fragebogen und hochgeladenen Fotos.
Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beim Hautarzt beträgt 38 Tage. Kostbare Zeit, in der bereits eine Behandlung nach Online-Konsultation starten kann. Wir bieten unseren Versicherten daher als weiteren innovativen Mehrwert die hautärztliche Untersuchung per Online-Konsultation an.
OnlineDoctor bietet Ihnen professionelle Ersthilfe bei Hautproblemen jeder Art. Beispiele:
Die Hautkrebsfrüherkennung ist kein Bestandteil der Untersuchung. Bitte lassen Sie Muttermale bei einem niedergelassenen Hautarzt untersuchen, damit der ganze Körper hautärztlich untersucht wird.
So funktioniert`s:
Die Bildbeurteilung ist bei Dermatologen längst Praxisalltag und liefert gute Ergebnisse. Zudem erfreuen sich digitale Angebote zunehmender Beliebtheit. Hier lassen sich die technischen Möglichkeiten des Smartphones hervorragend mit der ärztlichen Erfahrung zu einem einfachen Angebot verknüpfen, das Ihnen eine schnelle und ganz individuelle Problemlösung bietet. Unser Partner bei diesem Angebot ist die OnlineDoctor 24 GmbH, die bundesweit etwa 400 Hautärzte unter Vertrag hat. Vielleicht ist sogar Ihre hautärztliche Praxis dabei. Ihren Wunscharzt können Sie sich auf der Internetseite aussuchen.
Sie haben ein dringendes medizinisches Anliegen, für das Sie möglichst schnell eine Behandlung benötigen? Sie haben hierzu bereits einen Termin beim Facharzt, aber die Wartezeit ist zu lang?
Wir helfen Ihnen gerne kompetent weiter und unterstützen Sie bei der Suche nach einem früheren Facharzttermin. Hierbei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse, sowie die regionale Erreichbarkeit verfügbarer Fachärzte. Sollte Ihnen bereits eine ärztliche Überweisung mit einem sogenannten Dringlichkeitscode vorliegen, so setzen Sie sich bitte mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung in Kontakt. Näheres hierzu finden Sie weiter unten.
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Nicht eingeschlossen in unserem Terminservice sind schnellere Behandlungstermine für eine psychotherapeutische Behandlung oder eine außervertragliche ärztliche Behandlung.
Die Terminservicestelle ist eine Abteilung der Kassenärztlichen Vereinigung, der alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören. Jedes Bundesland hat eine eigene Kassenärztliche Vereinigung und somit auch eine eigene Terminservicestelle. Die Terminservicestelle ist verpflichtet, die Versicherten bei der Suche nach einem Arzt/Psychotherapeuten zu unterstützen und einen zeitnahen Termin zu vermitteln.
Beachten Sie hierbei bitte, dass die zeitnahe Terminvermittlung ggf. an Vorgaben gebunden ist (z.B. Vorliegen einer ärztlichen Überweisung mit Dringlichkeitscode). Die Entscheidung über das Ausstellen einer derartigen Überweisung trifft der Arzt. Näheres zu den einzelnen Vorgaben finden Sie zudem auf der Internetseite der jeweiligen Terminservicestelle. Für den Bezirk Westfalen-Lippe erhalten Sie Informationen unter www.kvwl.de. Für andere Bezirke besuchen Sie bitte die Seite www.kbv.de und wählen dort Ihre Region.
Die Terminservicestelle erreichen Sie telefonisch unter der zentralen bundesweiten Nummer 116 117 (24 Stunden / 7 Tage). Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal, ob sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon gewählt wird.
Bei zugelassenen Leistungserbringern in den nachfolgend genannten Bereichen können Sie sich - anstelle der Behandlung als Kassenpatient und entsprechender Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte - für eine Privatbehandlung und die Abrechnung auf dem Wege der Kostenerstattung entscheiden.
Reichen Sie uns Ihre Privatrechnung zur Erstattung ein, erstattet die Bertelsmann BKK einen pauschalisierten Betrag. Alternativ können Sie die Erstattung in Höhe des tatsächlichen Sachleistungsbetrags abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen wählen. Ein Günstigkeitsvergleich ist ausgeschlossen.
Ab der dritten Rechnung im Kalenderjahr ist der Erstattungsbetrag je Rechnung um 5 %, maximal 40 € für Verwaltungskosten durch uns zu kürzen.
Die Kostenerstattung kann für folgende Bereiche gewählt werden:
An die Wahl sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die BKK ist vor der Inanspruchnahme zu informieren. Wegen der erheblichen Kostenrisiken raten wir, sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung bei uns beraten zu lassen.
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Bei Behandlung durch nicht zugelassene Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, bzw. Privatkliniken, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe des kassenüblichen Vertragspreises abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Hierzu reichen Sie bitte detaillierte Rechnungen ein.
Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer eine Approbation als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut hat.
Ausgenommen sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossenen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Wenn Sie sich stationär in einer Privatklinik behandeln lassen oder wenn Sie eine Psychotherapie bei einem privat abrechnenden Psychotherapeuten benötigen gelten besondere Voraussetzungen. Diese Behandlungen sind vorher bei uns zu beantragen. Bitte setzen Sie sich daher vor Behandlungsbeginn mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gern bei Ihrem Antrag.
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